Ende 1923 brach in der Hyperinflation die deutsche Markwährung endgültig zusammen. Viele Unternehmen mussten für ihre Lohn- und Gehaltszahlungen nach kreativen Lösungen zur Schaffung von wertbeständigem Notgeld suchen. Eine selbst bei kleineren Firmen oft genutzte Form war auf US-Dollar abgesichertes, wertbeständiges Goldmarknotgeld, das vom Reichsminister der Finanzen zu genehmigen war. Die Spohn G.m.b.H. in Neckarsulm gab hierzu im November 1923 Goldmarknotgeld aus.
Gebrüder Spohn G.m.b.H., Goldmarknote über 1/10 Dollar = 0.42 Goldmark,
ausgestellt in Neckarsulm am 1. November 1923.
Die württembergische Jutespinnerei, Weberei und Sackfabrik Gebrüder Spohn G.m.b.H., Neckarsulm, gab am 1. November 1923 Goldmarknotgeld mit Valutaklausel (Wert 1/20, 1/10, ¼, ½ und 1 Dollar) über 0,21, 0,42, 1,05, 2,10 und 4,20 Goldmark aus. Die Scheine konnten eingelöst werden durch die Oberamtssparkasse Neckarsulm und die Rümelinbank Aktiengesellschaft in Neckarsulm.
Gebrüder Spohn G.m.b.H., Goldmarknote über 1 Dollar = 4.20 Goldmark,
ausgestellt in Neckarsulm am 1. November 1923.
Am 28. November 1923 gab die Gesellschaft weiteres wertbeständiges Notgeld in Form von Dollarmark aus. Die Firma lieferte gegen Rückgabe dieser Gutscheine Kohlen, Brot, Mehl, Schmalz und Teigwaren im Werte von 5, 10, 50 Dollarpfennigen und 1 Dollarmark (1 Dollarmark = 0,238 nordamerikanischer Dollar).
Hans-Georg Glasemann
Bildquelle: Privat/ Literaturhinweis: Wilhelmy, Rudolf; Geschichte des deutschen wertbeständigen Notgeldes von 1923/1924, Dissertation, Berlin, 1962.
Literaturempfehlung:
Manfred Müller:
Deutsches Notgeld, Band 12: Das wertbeständige Notgeld der deutschen Inflation 1923/1924
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