Die Stadtverwaltung Kiel ließ noch vor Bekanntwerden des Notgelderlasses der Reichsregierung vom 26. Oktober 1923* wertbeständige Notgeldscheine über ½, 1 und 5 Goldmark mit Valutaklausel (1 Goldmark = 4,20te Teil eines Dollars) drucken. Nach ihrem rückseitigen Text der Goldnoten war bei der Treuhänderin, dem Bankhaus L. Behrens & Söhne in Hamburg, ein dem Nennwert der Scheine (zusammen 309.000 Goldmark) entsprechender Betrag in Dollarwährung der Vereinigten Staaten von Nordamerika eingezahlt und bei J. Henry Schröder, Banking Corporation in New York, als Goldguthaben hinterlegt.
Da die Goldnoten nicht den Deckungs- und Formvorschriften des Notgelderlasses entsprachen, wurden sie vom Reichsminister nicht genehmigt. Die bereits gedruckten Scheine wurden deshalb nicht in den Umlauf gebracht.
Kiel, Goldnote über ½ Goldmark, Ausgabeort Kiel, ohne Ausgabedatum. Es fehlten formal
die Bezeichnung „Wertbeständiges Notgeld“ und die Hinweise auf die Deckung der Goldnote durch die Reichsgoldanleihe sowie die Genehmigung durch den Reichsminister
der Finanzen. Aus diesem Grund wurden die Scheine nicht in den Umlauf gebracht.
Als Ersatz wurde mit Datum 1. November 1923 eine zweite, nunmehr vom Reichsfinanzminister genehmigte Reihe, in den Wertstufen 1/10, ¼, ½ und 1 Dollar gedruckt und ab 7. November 1923 emittiert. Die Abgabe an interessierte Arbeitgeber zur Zahlung von Löhnen und Gehältern erfolgte nur gegen Devisen, Reichsgoldanleihe, Schatzanweisungen und sofort kündbare Goldkonten.
Kiel, Wertbeständiger Notgeldschein über ½ Dollar nordamerikanische Währung =
2,10 Goldmark ausgegeben mit Genehmigung des Reichsministers der Finanzen und gedeckt durch Hinterlegung wertbeständiger Anleihe des Deutschen Reiches, Kiel am 1. November 1923 (Vorderseite).
Damit ergaben sich Schwierigkeiten bei der Emission, „weil wertbeständiges Geld noch nicht in genügendem Maße in den Verkehr gelangt“ war und es den meisten Betrieben an Devisen fehlte, „um gegen deren Hinterlegung wertbeständiges Notgeld der Stadt Kiel oder auch Gutschriftscheine der Gold-Girobank zu erwerben“. In vielen Kieler Betrieben wurden daher Löhne und Gehälter noch bis Ende November 1923 zum größten Teil in Papiermark gezahlt.
Kiel, Wertbeständiger Notgeldschein über ½ Dollar nordamerikanische Währung = 2,10 Goldmark, Einlösungsbedingungen, Kiel am 1. November 1923 (Rückseite).
Insgesamt hat die Stadt Kiel für 1.591.380 Goldmark wertbeständiges Notgeld der zweiten Auflage drucken lassen, davon aber nur 632.100 Goldmark in den Verkehr gebracht. Die Einlösung des Kieler Notgeldes erfolgte nach Aufruf durch das Reichsfinanzministerium im Zeitraum vom 25. Januar bis zum 24. Februar 1924. Bei der Einlösung sind 0,5 % der in Kiel herausgegebenen Noten nicht eingelöst worden.
Hans-Georg Glasemann
Bildquelle: Privat/ Literaturhinweis: Wilhelmy, Rudolf; Geschichte des deutschen wertbeständigen Notgeldes von 1923/1924, Dissertation, Berlin, 1962.
Anmerkung:
*Verordnung zur Änderung des Gesetzes über die Ausgabe und Einlösung von Notgeld vom 17. Juli 1922. Vom 26. Oktober 1923, Reichsgesetzblatt I, S. 1065-1067 . [Notgelderlass: Genehmigungsvorschriften für die Ausgabe von wertbeständigem Notgeld in Goldmark, abgeleitet aus der Reichsgoldanleihe. Der Notgelderlass gestattete Kommunen, Verbänden und Unternehmen die Ausgabe von wertbeständigem Notgeld. Es musste lediglich auf Teilbeträge der Reichsgoldanleihe lauten und durch diese auch gedeckt sein. Der Nennbetrag der Notgeldscheine musste in Mark oder Pfennig Gold ausgedrückt sein und sollte regelmäßig den Betrag von 4,20 Goldmark nicht übersteigen.]
Literaturempfehlung:
Manfred Müller:
Deutsches Notgeld, Band 12: Das wertbeständige Notgeld der deutschen Inflation 1923/1924
Titel: Gietl Verlag
ISBN: 978-3-86646-519-0
Auflage: 1. Auflage 2011
Format: 14,8 x 21 cm
Abbildungen: zahlreiche Schwarz-Weiß-Abbildungen
Cover-Typ: Broschur
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