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AutorenbildHans-Georg Glasemann

Strom-, Gas- und Wassergebühren: Leistungs-Gutscheine 1923

Die für die Bezahlung der Strom-, Gas- und Wassergebühren ausgegebenen wertbeständigen Gutscheine einer größeren Zahl deutscher Städte werden hier zwecks Unterscheidung von dem Sachwertnotgeld als „Leistungs-Gutscheine“ bezeichnet. Diese Gutscheine dienten der Bevölkerung nicht nur im Zahlungsverkehr mit den Versorgungsbetrieben, sondern wurden häufig auch zur Begleichung anderer Verbindlichkeiten in Zahlung gegeben, da sie trotz gewisser Beschränkungen einfach zu übertragen waren.


Bereits im Frühstadium der Inflation war allgemein erkannt worden, dass bei nicht sofortiger Bezahlung von Rechnungen Wertverluste beim Lieferanten eintraten. Solange die Mark noch wochen- bzw. monatelang stabil war, konnten solche Verluste durch Höherfakturierung wieder eingeholt werden. Seit dem Frühsommer 1923 und mit dem Beginn eines Halbjahrs ständiger und zuletzt täglicher Kursverschlechterung der Mark war das Einholen von Wertverlusten durch Nach- und Höherfakturierung kaum mehr möglich. Die Privatwirtschaft war wendig genug, sich von der bekannten Entscheidung des Reichsgerichts ,,(gute) Mark = (schlechte) Mark" nicht treffen zu lassen; sie konnte durch Anforderung von Vorauszahlungen oder Sachwerten und durch Anwendung von Goldmark- und Indexrechnung solche Verluste vermeiden oder in einem Ausmaß halten, dass die Existenz der Unternehmungen noch nicht unmittelbar bedroht war.


In eine verhängnisvolle Lage gerieten dagegen die Versorgungsbetriebe vieler Städte, die nicht, wie die Privatwirtschaft, in der Lage waren ihre Lieferungen zu verweigern, wenn nicht sofort bzw. wertbeständig bezahlt wurde. Gebunden an die Reichsgerichtsentscheidung, erhoben sie die Gebühren für Strom-, Gas- und Wasserverbrauch bis zum Spätsommer 1923 am Ende der Ableseperioden regelmäßig zu einem Durchschnittskurs der Mark während einer Periode. Sie wussten, dass sie bei einem anhaltenden Kurssturz der Mark einerseits und dem meist verspäteten, bereits weiterer Entwertung unterliegenden Geldeingang andererseits nicht mehr lange in der Lage sein würden, die für die Wiedererzeugung von Strom und Gas benötigten Rohstoffe in erforderlicher Menge einzukaufen.


Nach und nach setzten daher auch sie sich über das Grundsatzurteil des Reichsgerichts hinweg und berechneten die Gebühren nach den „Wiedererzeugungskosten“ am letzten Tag der Ableseperiode. Die Versorgungsbetriebe stützten sich dabei auf § 3 des Kommunalabgabengesetzes vom 14.7.1893 und 23.4.1906, in dem es heißt, dass aus den Einnahmen mindestens die gesamten durch die Unternehmung erwachsenen Ausgaben einschließlich der Verzinsung und der Tilgung des Anlagekapitals zu bestreiten sind und auf

§ 2 der damals nur im Entwurf vorliegenden Städteordnung, wonach die Betriebe darüber hinaus grundsätzlich Überschüsse zur teilweisen Deckung der Haushaltsbedürfnisse der Städte erzielen sollten.


Westerland (Schleswig-Holstein), Städtisches Elektrizitätswerk Westerland, Gutschein über 5 Kilowattstunden Lichtstrom, ausgegeben im November 1923.


In allen Teilen Deutschlands kam es daraufhin zu heftigen Auseinandersetzungen zwischen den Stadtverwaltungen und der Bevölkerung, die ihrerseits kaum Möglichkeiten hatte wertbeständige Rücklagen für die zu erwartenden Nachzahlungen zu bilden. Der Streit ging so weit, dass Vertreter der Bevölkerung den Versorgungsbetrieben Klage androhten bzw. klagten. So heißt es z. B. in der Frankfurter Zeitung, Nr. 794 vom 26. Oktober 1923, dass die Wucherpolizei bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen die Stadtverwaltung Stuttgart am 22. Oktober 1923 Strafanzeige wegen „wucherischer Preistreiberei bei der Preisbildung für Gas und Elektrizität erstattet habe“.


Die verzweifelte Lage der Versorgungsbetriebe dagegen ist u. a. einem Bericht der Städtischen Werke Wetzlar zu entnehmen: „Ein Vierteljahr konnte Wassergeld überhaupt nicht berechnet werden, weil die Inflation den Wert dieser Lieferung überholte. Auch das Wassergeld des nächsten Vierteljahres deckte kaum den Botenlohn“. Wo Stadtverwaltungen und Bevölkerung einsichtig genug waren, bürgerten sich nach und nach Zahlungen und Vorauszahlungen in der Weise ein, dass am Ablesetag nicht nur der Verbrauch einer Periode bis zu diesem Tag und zum Preis dieses Tages beglichen wurde, sondern dass auch Vorauszahlungen bis zu 14 Tagen auf den kommenden Verbrauch, ebenfalls zum Preis des Ablesetages, geleistet werden konnten.


Erst Ende Oktober 1923 kam es zu einer rechtlichen Bestätigung der neuen Abrechnungsweise. Sie wurde von der Reichsregierung auf Grund des Ermächtigungsgesetzes vom 3. Oktober 1923 mit der „Verordnung über die Berechnung des Preises bei der Lieferung von elektrischer Arbeit, Gas und Leitungswasser“ vom 24. Oktober 1923 erteilt.


Neustettin (Pommern), Städtische Licht- und Wasserwerke, Wertbeständiger Gutschein über 2 Goldmark = 10/21 Dollar für geleistete Abschlagszahlungen auf Gas-, Strom- und Wasserverbrauch, ausgestellt in Neustettin am 1. Dezember 1923.


Danach waren die Versorgungsbetriebe nunmehr berechtigt, die Strom-, Gas- und Wasserlieferungen im Ende einer Ableseperiode für die letzten 16 Tage der Periode zu dem Preis zu berechnen, der am Tage der Zustellung der Rechnung galt. Bei verspäteter Zahlung musste der höhere Preis des Verspätungstages entrichtet werden. Bis zur vollen Zahlung des Rechnungsbetrags waren die Lieferer berechtigt, Einstellung der Lieferung anzudrohen und weitere Lieferungen nach sieben Tagen seit Zugang der Androhung einzustellen. Die am 24. Oktober 1923 erlassene Verordnung sollte auf alle Lieferungen seit dem 1. September 1923 Anwendung finden. Die rückwirkende Anwendung ist von einigen Städten dann versucht worden, wenn ausnahmsweise für die bis zum 1. September zurückliegenden Zeiträume noch nicht abgerechnet wurde, scheiterte aber am Widerstand der Bevölkerung.


Rund 50 Städte in allen Teilen Deutschlands verbesserten das neue Abrechnungsverfahren z. T. schon vor Erlass der Verordnung noch durch die Ausgabe von „Gutscheinen“, die die Verbraucher zu jedem ihnen günstig erscheinenden Zeitpunkt – meist Lohn- und Gehaltszahlungstag – gegen Papiermark erwerben konnten. Sie wurden dadurch von dem Druck befreit, am Ablesetag den Rechnungsbetrag voll in Papiermark zur Verfügung haben zu müssen. Die von Kommunen und deren Versorgungsbetrieben ausgegebenen Leistungs-Gutscheine lauteten auf Verbrauchseinheiten für Licht- oder Kraftstrom (Kilowattstunden), Gas (Kubikmeter), Wasser (Kubikmeter) oder Goldmark mit Dollar-Valutaklausel und wurden auf die Verbrauchsrechnungen angerechnet. Die Versorgungsbetriebe hingegen waren in der Lage, die eingenommenen Papiermark-Beträge ebenfalls sofort an die Kohle-Lieferanten weiterzugeben. Sie befanden sich jetzt in keiner schlechteren Lage mehr als andere Unternehmungen und erlitten wie diese „nur“ die in der Inflation bei Zahlung von Papiermark an nicht am Orte wohnende Lieferanten üblichen Kursverluste.


Halle a. S. (Provinz Sachsen), Stadthauptkasse, Abteilung für die Werke, Gutschein über 20 Kubikmeter Gas für November bis Dezember 1923.


Solche Ausgaben von Leistungs-Gutscheinen sind schon seit August 1923 bekannt. Es ist bis heute nicht eindeutig nachgewiesen, welche Stadt sie zuerst verwendet hat. Allem Anschein nach war es Kaldenkirchen* im Rheinland. Die Städtische Werke Kaldenkirchen hatten seit August 1923 Leistungs-Gutscheine über 1, 5, 10 und 20 „Einheiten“ Strom, Gas bzw. Wasser eingeführt, die zum Tageskurs der Mark an der Amsterdamer Börse jederzeit und in jeder Menge angekauft werden konnten. Die Gutscheine waren alleiniges Zahlungsmittel für die Gebührenbegleichung. Bei ihrer Einführung kostete 1 Kubikmeter Gas 17 Cents, 1 Kubikmeter Wasser 5 Cents und 1 Kilowattstunde Strom 35 Cents niederländischer Währung.


Aus dem ebenfalls linksrheinischen Bitburg in der Eifel sind Gutscheine des Elektrizitätsamtes des Kreises Bitburg über 20 Kilowattstunden* auch schon seit 2. August 1923 bekannt; zwei weitere über 1 und 5 Kilowattstunden** datieren vom 15. November 1923. Diese Gutscheine waren in Bitburg nicht das alleinige Zahlungsmittel für die Begleichung der Stromrechnungen. Der Kreis Bitburg war überwiegend landwirtschaftlicher Natur, und die Stadt lag nahe der Grenze. Das Elektrizitätsamt nahm daher auch luxemburgische, belgische und französische Franken sowie Feldfrüchte aller Art, vorwiegend Kartoffeln und Getreide, zur Bezahlung an. Den Stromablesern wurden Tabellen mitgegeben, die die Preise in den genannten Währungen und Feldfrüchtearten am Ablesetag und in Papiermark, die ebenfalls angenommen wurde, enthielten.


Auch in den benachbarten rheinländischen Städten Trier (Gas- und Wasserwerke der Stadt Trier, 23. Oktober 1923: 1, 5 Kubikmeter Wasser*, 1, 5 Kubikmeter Gas**) und Monschau (Städtisches Gas- und Wasserwerk Monschau**, 25 Goldpfennig und 1 Goldmark) wurden Gutscheine verwendet. Aus dem Rheinland sind weiterhin Ausgaben aus Barmen* vom Gaswerk Barmen über 1 bis 150 Kubikmeter Gas, vom Gaswerk Crefeld* vom 1. September 1923 als Gasgutscheine in Form von Registrierkassenbons, Mülheim* a. R. (Gas- und Elektrizitätsversorgung Mülheim a. R., 2 bis 5 Kubikmeter Gas/ 2 bis 20 Kilowattstunden Strom), Solingen** (Städtische Gas-, Wasser- und Elektrizitätswerke Solingen, 20. Oktober 1923, ½ bis 5 Goldmark, Volumen: 3.00.000 Goldmark) und Wesel** (Städtische Wasser- und Lichtversorgung Wesel, 15. Oktober und 15. November 1923, 0.50 bis 10 Goldmark) bekannt geworden.


Solingen (Rheinland), Städtische Gas-, Wasser- und Elektrizitätswerke, Gutscheine über 2 Goldmark zur Bezahlung von Gas, Wasser und Strom, ausgegeben in Solingen am 20. Oktober 1923.


Im September 1923 waren die Leistungs-Gutscheine auch im westfälischen Bielefeld** (Städtische Betriebskasse Bielefeld, 1923, 0,05 bis 100 Goldmark) sowie dessen Nachbarstadt Werther** (Städtisches Elektrizitätswerk Werther, 1923, 0,05 bis 10 Goldmark), im hessisch-nassauischen Frankfurt am Main** (Frankfurter Gasgesellschaft, 1. September 1923 und 16. Oktober 1923, 1 bis 50 Kubikmeter Gas) und in Lübeck** (Städtische Betriebe Lübeck, 28. August 1923, 1 bis 12 Kubikmeter Gas, 5 Kilowattstunden Kraftstrom) gebräuchlich.


Am 23. Oktober 1923 führte die Direktion der Städtischen Elektrizitätswerke, Frankfurt am Main**, ein fast gleiches Verfahren wie bei der Frankfurter Gasgesellschaft für die Bezahlung des Stromverbrauchs ein. Die Stromgutscheine lauteten über 1, 2, 5, 10, 50 und 100 Kilowattstunden; der Monat, für den sie Gültigkeit hatten, wurde jeweils aufgestempelt.

Sie konnten nur von Abnehmern erworben werden, die im vorangegangenen Monat weniger als 1000 Kilowattstunden verbraucht hatten.


Mannheim (Baden), Städtische Wasser-, Gas- und Elektrizitätswerke, Gutschein nur verwendbar an der Kasse der Städtischen Werke über ½ Rechnungsmark (= Goldmark), ausgegeben in Mannheim am 25. September 1923.


Die badische Stadt Mannheim** beschloss am 15. September 1923 die Ausgabe von Leistungs-Gutscheinen durch die Städtische Wasser-, Gas- und Elektrizitätswerke über ½, 1, 2, und 5 Rechnungsmark (Volumen: 800.000 Goldmark).


Im ostpreußischen Königsberg** gaben die Königsberger Werke und Straßenbahn G.m.b.H. am 27. September 1923 Gutscheine über 1 bis 20 Kubikmeter Gas und 1 bis 20 Kilowattstunden Licht aus, jeweils für einen Wochenbedarf zu verwenden. Die Verbrauchsrechnungen wurden, wie vielfach auch in anderen Städten, nur noch auf „Einheiten“, nicht mehr auf Mark ausgestellt. Bis einschließlich 3. November 1923 galt für mehrere Tage ein einheitlicher Preis, ab 4. November erfolgte die Festsetzung der Tarifpreise täglich. Die zur Verausgabung gelangenden Gutscheine wurden zum Schutz gegen Fälschung in der linken Ecke mit einem Trockenstempel versehen. Offenbar war sich die verausgabende Königsberger Werke und Straßenbahn darüber klar, dass beim Verkauf von jeweils nur einem Wochenbedarf ein ständiger Andrang an ihren Schaltern herrschen würde, denn man richtete sofort 18 Verkaufsstellen ein, darunter im Schauspielhaus, im Stadttheater, im Tiergarten und in den Badeanstalten. Trotzdem musste stundenlang angestanden werden. Den Oktober-Nummern der Königsberger Zeitung nach zu urteilen, war der Verkauf der Gutscheine im Oktober 1923 eines der wichtigsten lokalen Ereignisse. Immer wieder wurde die zu geringe Anzahl der Verkaufsstellen und das daraus folgende, oft stundenlange Anstehen bemängelt und schließlich erreicht, dass ihre Zahl bis Ende Oktober auf 31 erhöht wurde. Der Verkauf wurde nach Erscheinen der Rentenmarkscheine mit dem 30. November 1923 eingestellt, noch im Besitz der Konsumenten befindliche Gutscheine konnten zur Bezahlung der Dezembergebühren verwendet werden. Mit den beim Gutscheinverkauf eingenommenen Papiermarkbeträgen konnten in Ostpreußen wegen der größeren Entfernung von den Kohlerevieren nicht immer sofort wieder Kohlen für die Fortführung der Betriebe erworben werden. Hierzu hat die Stadt Königsberg berichtet: „ ... Da aber die sofortige wertbeständige Anlage der eingegangenen Gelder durch die Repartierung der Devisen verhindert wurde, erlitten wir trotz dieser beschleunigten Einziehung der Rechnungsbeträge unter der Einwirkung der immer schneller zunehmenden Inflation erhebliche Substanzverluste. Bis September 1923 waren wir in der Lage, die Kohlenrechnungen mit Wechseln zu bezahlen, wobei uns Inflationsgewinne zuflossen, die schließlich unseren Konsumenten durch erträgliche Preise wieder zugutekamen, dann aber mussten wir in erheblichem Umfange wertbeständige Bankkredite in Anspruch nehmen, die uns wirtschaftlich außerordentlich belasteten …“.


Roßwein (Sachsen), Stadtrat Roßwein, Betriebsamt, Frei-Gutschein für 3 Einheiten zur Bezahlung von Gas-, Strom- und Wasserrechnungen, ohne Datum (1923).


Aus Süddeutschland ist die ab 13. November 1923 in zwei Reihen erfolgte Ausgabe von Gutscheinen der Stadt Ulm** (Württemberg) bemerkenswert. Die Gutscheine galten auch in Neu-Ulm (Bayern), lauteten über 5, 20, 100, 300 und 1.000 (Gold-) Pfennig und waren auch gültig für Strom und Gas. Wer Gutscheine über den Betrag von sechs Mark hinaus auf einmal erwerben wollte, musste ein Drittel des Betrags in wertbeständigen Zahlungsmitteln leisten. Papiermark-Notgeld der örtlichen Firmen war zum Ankauf von Gutscheinen nicht zugelassen. Minderbemittelte erhielten 25% Ermäßigung.


Im bayerischen Augsburg* erfolgte die Gaslieferung durch das Städtische Gaswerk an den größten Teil der Haushaltungen und die kleineren Gewerbebetriebe über Münzzähler.

Diese wurden mit Spezialmarken bedient und gaben beim Einwurf das Gas für ½ Kubikmeter frei. Die Münzen wurden anfangs zum Preis von 11 Goldpfennigen, ab 1. Dezember 1923 für 10 Goldpfennige verkauft. „Während der kritischen Zeit der Inflation wurden nur beschränkte Mengen dieser Münzen abgegeben. Die Höchstmenge soll 10 Stück betragen haben“. Verbraucher, die nicht über Münzzähler verfügten, konnten vom Städtischen Gaswerk Gutscheine erwerben, die über 10 Kubikmeter Gas lauteten.


Die bayerische Stadt Straubing** nahm wie andere Städte zunächst Vorauszahlungen in Papiermark an, die dem einzahlenden Verbraucher zum Tageskurs wertbeständig gutgeschrieben wurden. Der Verwaltungsrat der Städtischen Betriebe führte dann ab dem

23. November 1923 das Gutscheinverfahren ein. Ausgegeben wurden per 20. November 1923 Gutscheine über 35 und 60 Goldpfennig sowie 1,05, 2,10 und 4,20 Goldmark (= 1/12, 1/7, ¼, ½ und 1 Dollar). Die Scheine galten nicht nur für die Bezahlung der Elektrizitäts-, Gas- und Wasserrechnungen, sondern auch zum Ankauf von Benzol, Koks, Teer, Holz, Installationseinrichtungen, Glühlampen und anderen Nebenprodukten der städtischen Betriebe. In den Vertrieb der Gutscheine waren auch die Sparkasse, alle Banken und die Bankgeschäfte betreibenden Genossenschaften eingeschaltet. Das hatte den Vorteil, dass der größte Teil des zumeist aus Papiermark bestehenden Verkaufserlöses zum schnellstmöglichen Umtausch in Devisen oder zur Bezahlung von Verbindlichkeiten nicht erst zur Bank gebracht zu werden brauchte, da er gleich dort einging.


Straubing (Bayern), Städtische Betriebe, Wertbeständiger Gutschein für entsprechende Sachleistung Elektrizität, Gas, Wasser, Benzol, etc. über 2,10 Mark Gold = ½ Dollar, ausgegeben in Straubing am 20. November 1923.


Diese Art der Organisation des Gutscheinverkaufs war auch in anderen Städten Deutschlands anzutreffen, so in Flensburg**, wo Gutscheine nur für eine 14-tägige Ableseperiode verkauft wurden, was die Herausgabe von insgesamt 6 Reihen und einen dementsprechend regen Papiermark-Geldeingang auslöste (Verrechnungs-Amt für Gas, Kraft und Wasser der Stadt Flensburg, 1923, 1, 5, 10 Kilowattstunden Licht bzw. Kraft). Nach der Vereinbarung mit den eingeschalteten Banken wurden die Papiermark-Beträge so schnell wie möglich gegen die in Flensburg öfter zur Verfügung stehenden Dollar, Pfund Sterling und Dänenkronen umgewechselt. Eine weitere Ausgabestelle in Flensburg** war das Kraftwerk Flensburg GmbH, Kreisüberlandanlage. Es erfolgte die Ausgabe von Gutscheinen ohne Datum über 1

bis 10 Kilowattstunden Licht.


Die Stromgutscheine des Städtischen Elektrizitätswerkes im bayerischen Burghausen**

sind wegen eines besonderen Fälschungsschutzes, den sie genossen, zu erwähnen.

Man überdruckte mit Datum vom 5. November 1923 in den Wertstufen 10, 50, 100 und 500 Goldpfennig ältere Reichsbanknoten zu 1, 10 und 20 Tausend Mark und Bayerische Banknoten zu 5 Tausend Mark, deren Verwendungsmöglichkeit als Zahlungsmittel die Inflation am Ausgabetag (5. November 1923) längst überholt hatte. Sodann wurde der Überdruck mit einer Faksimileunterschrift versehen und das Stadtsiegel beigedruckt.


Burghausen (Bayern), Städtisches Elektrizitätswerk Burghausen, überdruckte Reichsbanknote (1000 Mark vom 15.9.1922) als Gutschein über 10 Goldpfennige für Stromgebühren, ausgestellt in Burghausen am 8. November 1923.


Stadtgemeinde Dingolfing (Bayern), 3% Schuld-Verschreibung über 5 Mark: Die Stadtgemeinde verpflichtet sich den Betrag bis spätestens 15. April 1929 einzulösen, die staatliche Genehmigung zur Ausgabe der Schuld-Verschreibungen wurde erteilt. Ausgegeben in Dingolfing am 15. April 1924.





Einen eigenartigen Weg beschritt die Stadtverwaltung der bayerischen Stadt Dingolfing* noch nach Abschluss der Inflation. Auf Grund des Stadtrat-Beschlusses vom 14. April 1924 gab man am 15. April 1924 Gutscheine über 1, 5 und 10 Goldmark = 2, 10 und 20 Kilowattstunden Strom aus. Der Bezeichnung auf den Scheinen nach waren sie Schuld-Verschreibungen.

Die Bevölkerung verwendete davon die Scheine über eine Goldmark als wertbeständiges Notgeld. Zur Sicherung der Rückzahlung wurden für die drei Wertstufen 2, 10 bzw. 20 Kilowattstunden Lichtstrom „verpfändet“. Wer diesen Gutscheinen misstraute, konnte sie also zur Bezahlung von Stromrechnungen verwenden. Die Gesamtauflage betrug 60.000 Goldmark, die der Stücke über 1 Goldmark 10.000 Goldmark. Nach dem im April und Mai 1925 erfolgten Aufruf kamen rund 50.000 Goldmark zur Einlösung; die restlichen rund 10.000 Goldmark blieben noch bis teilweise 15. April 1929, dem auf den Scheinen vermerkten letzten Einlösungstag, im Umlauf.


Cottbus (Brandenburg), Magistrat für die Städtischen Werke zu Cottbus, Gutschein für 5 Goldpfennige, ohne Datum (1923).


Außer den bereits genannten Leistungs-Gutscheinen für Strom, Gas und Wasser sind nach der Doktorarbeit von Rudolf Wilhelmy (1962) noch Scheine aus folgenden Städten bekannt:

  • Bärwalde** (Sachsen), Elektrizitätswerk, 1923.

  • Blankenese* (Schleswig-Holstein), Elektrizitätswerk, Dezember 1923.

  • Land Bremen**, Erleuchtungs- und Wasserwerke, 1923 (Grundmark).

  • Cottbus** (Brandenburg), Magistrat für die Städtischen Werke zu Cottbus, 1923.

  • Erfurt** (Provinz Sachsen), Gaswerk, 1923.

  • Frankfurt an der Oder* (Brandenburg), Gasanstalt, 1923.

  • Freiburg i.B.* (Baden), Städtisches Elektrizitätswerk, 1923.

  • Freiburg i.B.* (Baden), Städtisches Gaswerk, 1923.

  • Halle a. S.** (Provinz Sachsen), Stadthauptkasse, Abteilung für die Werke, September bis Dezember 1923.

  • Karlsruhe** (Baden), Stadt Karlsruhe, November 1923.

  • Leipzig** (Sachsen), Direktion der städtischen technischen Werke, 1923.

  • Magdeburg** (Provinz Sachsen), Städtische Gas-, Wasser- und Elektrizitätswerke, 1923/24.

  • Neustettin** (Pommern), Städtische Licht- und Wasserwerke, 1. Dezember 1923.

  • Oldenburg* (in Oldenburg), Städtische Licht- und Wasserwerke, 1923.

  • Pegau* (Sachsen), Stadt Pegau, 1923.

  • Roßwein** (Sachsen), Stadtrat Roßwein, Betriebsamt, 1923.

  • Sonneberg** (Thüringen), Sonneberger Licht- und Kraftwerke G.m.b.H, 1923.

  • Sonneberg** (Thüringen), Städtisches Wasserwerk, 1923.

  • Steinau** (Hessen-Nassau), Stadt Steinau, 20. November 1923 (Goldmark).

  • Tiengen** (Baden), Elektrizitätskasse Bürgermeister und Stadtrechner, 17. November 1923 (Goldmark).

  • Uffenheim** (Bayern), Stadtrat Uffenheim, 1923 (Goldmark).

  • Westerland auf Sylt** (Schleswig-Holstein), Städtisches Elektrizitätswerk, 1923.

Steinau (Hessen-Nassau), Gutschein zur Begleichung der Rechnungen für elektrischen Strom über eine Mark Gold, ausgestellt in Steinau (Kreis Schlüchtern) am 20. November 1923.


Sonneberg (Thüringen), Sonneberger Licht- und Kraftwerke G.m.b.H, Gutschein über 1 Kubikmeter Gas, ohne Datum (1923).


Weiterhin berichtet Wilhelmy (1962) von folgenden Kommunen bei denen Leistungs-Gutscheine vermutlich ausgegeben wurden, aber bis heute kein Nachweis gegeben ist: Cassel, Eisenach, Braunschweig, Gaggenau, Gotha, Königstein und München. In Regensburg sind sie nicht mehr zur Ausgabe gelangt.


Ein Abgleich der Ausgabestellen mit dem Katalog von Kai Lindman 2008 zeigt die folgenden zusätzlichen Abgabestellen:


  • Dramburg* (Pommern), Gas- und Elektrizitätswerke Dramburg A.-G., Gutscheine 1923.

  • Freiberg** in Sachsen, Städtische Betriebskasse Freiberg i. Sa., Quittungen 1923.

  • Heidelberg** (Baden), Städtische Gas-, Wasser- und Elektrizitätswerke, 30. November 1923.

  • Heidenheim** (Württemberg), Stadtkasse II Heidenheim, 1923.

  • Bad Homburg v.d.H.* (Hessen-Nassau), Städtische Gas- und Wasserwerke, 1923.

  • Kirn** (Rheinland), Städtische Licht- und Kraftwerke, 1. Dezember 1923.

  • Kreuznach** (Rheinland), Kreuznacher Electrizitäts-Werke, 7. November 1923.

  • Laupheim** (Württemberg), Elektrizitäts-Werk Laupheim, 15. November 1923.

  • Limburg** (Hessen-Nassau), Mainkraftwerke AG, Betriebsabteilung Limburg, 1923.

  • Löchgau** (Württemberg), Wilhelm Röcker G.m.b.H., Elektrizitätswerk Besigheim, 7. November 1923.

  • Neckarsulm** (Württemberg), Städtische Gaswerksverwaltung, 1923.

  • Neustadt a.d. Haardt* (Pfalz), Städtische Werke, 1923.

  • Oberursel a.T.* (Hessen-Nassau), Hessen-Nassauische Gas A.-G., Dezember 1923.

  • Schwandorf** (Bayern), Elektrizitätswerk, 1. Dezember 1923.

  • Stuttgart** (Württemberg), Städtisches Elektrizitätswerk, 10. Oktober 1923.

  • Stuttgart** (Württemberg), Städtisches Gaswerk, 10. Oktober und 25. November 1923.

  • Trier* (Rheinland), Stadt Trier, 1923.

  • Wesel** (Rheinland), Städtische Wasser- und Lichtversorgung, 15. Oktober und 15. November 1923 (Goldmark).

  • Worms** (Hessen), Städtisches Gaswerk, 8. Oktober 1923.

Kirn (Rheinland), Städtische Licht- und Kraftwerke, Gutschein über 1 Gascubikmeter für 1,20 Franken, ausgegeben Kirn am 1. Dezember 1923.


Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass per Stand 2008 66 kommunale Leistungs-Gutscheine im zweiten Halbjahr 1923 ausgegeben wurden. Davon sind 19 Scheine bis heute nachgewiesen, aber keine Abbildungen verfügbar (siehe Markierung *). Von 47 nachgewiesenen Scheinen ist mindestens eine Abbildung im Lindman-Katalog verfügbar (siehe Markierung **). Alle Scheine sind nach Katalogangaben in der Regel selten.



Hans-Georg Glasemann


Erläuterungen

* Ausgabe ist nachgewiesen, bisher im Lindman-Katalog keine Abbildungen dieser Leistungs-Gutscheine enthalten.

** Leistungs-Gutscheine mit Abbildung nachgewiesen, in der Regel sehr seltene Scheine.


Bildquelle: Privat (7/2023)

Literaturhinweis (Daten und Texte teilweise entnommen):

  • Lindman, Kai: Das wertbeständige Notgeld von 1923/24, 2008.

  • Müller, Manfred: Das wertbeständige Notgeld der deutschen Inflation 1923/1924, Deutsches Notgeld, Band 12, 2011.

  • Wilhelmy, Rudolf: Geschichte des deutschen wertbeständigen Notgeldes von 1923/1924, Dissertation, Berlin, 1962.

Literaturempfehlung:


Manfred Müller:

Deutsches Notgeld, Band 12: Das wertbeständige Notgeld der deutschen Inflation 1923/1924


Titel: Gietl Verlag

ISBN: 978-3-86646-519-0

Auflage: 1. Auflage 2011

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Abbildungen: zahlreiche Schwarz-Weiß-Abbildungen

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