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AutorenbildJens Dobokay

Was wird aus meiner Sammlung nach mir? – Ein Thema, das viele Sammler bewegt!

Aktualisiert: 25. März 2021


Deutsches Reich, Reichsschuldenverwaltung, Reichskassenschein über 5 Mark vom 10.1.1882 (DEU-48/Ro. 6/GER-4)

Die Frage danach, was mit der eigenen Sammlung im Todesfall geschehen soll, stellt sich sicher jeder Sammler hin und wieder und doch beschäftigt sie einige auch länger. Dabei spielt es keine Rolle, ob man Münzen, Medaillen, Banknoten, Wertpapiere, Orden oder andere historische oder moderne Objekte sammelt. Da ich selbst seit 30 Jahren Bank­noten sammle, habe ich mich mit dem Thema nicht nur aus diesem Grund, sondern auch weil ich beruflich als Vermögensnachfolge-Experte bei der HVB, zertifizierter Generationen-Berater und regionaler Stiftungsbeauftragter tätig bin, auseinander-gesetzt.

Vor Jahren sind mir auf einer Auktion der KPM in Mannheim zwei ältere Damen aufgefallen, die sich bei jedem Zuschlag, und die waren bei einzelnen Banknoten durchaus im fünfstelligen Bereich, auffällig gefreut haben. Gerade solche Ereignisse laden zum Grübeln ein. Sicherlich haben Sie sich auch schon einmal gefragt, was ist wohl mit der Sammlung eines verstorbenen Bekannten passiert? Im Nachgang erfährt man, dass die Sammlung verschollen, Teile sogar gestohlen oder weit unter Wert von den Erben verkauft worden sind.

Stellen Sie sich selbst einmal einige Fragen: Was soll mit der eigenen Sammlung geschehen? Hat jemand aus der Familie Interesse? Weiß jemand aus der Familie, welchen Wert die Sammlung hat? Wer ist ein vertrauensvoller Ansprechpartner (vielleicht aus Sammlerkreisen)?

Relativ einfach ist der Fall, wenn Ehegatten und/oder Kinder da sind und diese die Sammlung erben sollen. Wenn jemand die Sammlung fortführen möchte, sollte geklärt werden, ob diese Person die Sammlung zusätzlich zum Erbe erhalten oder ob sie ein Teil des Erbes sein soll. Man kann in einem Testament auch den Wert, mit dem die Sammlung angesetzt werden soll, vorgeben. Aber bedenken sollte man in diesem Fall, dass eine sehr werthaltige Sammlung ggf. auch gesetz­liche Ansprüche anderer Familienmitglieder reduzieren und Geldforderungen gegen den Sammlungsempfänger auslösen kann. Sollte innerhalb dieses Personenkreises aber kein potentieller Sammler sein, wie es meistens der Fall ist, so sollte die Familie den Wert der Sammlung wenigstens annähernd kennen und Ansprechpartner im Sammlerkreis oder vertrauenswürdige Fachhändler bzw. passende Auktionshäuser genannt bekommen. Die Sammlung wird dann wieder dem Sammlermarkt zu fairen Preisen zugeführt und die Erben erhalten den für sie sinnvolleren Erlös aus dem Verkauf. Man kann das ganz einfach so lösen, dass die nächsten Angehörigen immer aktuell darüber informiert sind, welches Auktionshaus (auch das kann über die Jahre wechseln) für einen Verkauf in Frage käme. Auch welche Sammlerfreunde, die nicht auf den eigenen Vorteil bedacht sind, für eine Unterstützung zum Verkauf der Sammlung in Frage kämen, aber auch welche auf keinen Fall einbezogen werden dürfen, sollte besprochen oder festgehalten werden. Darüber hinaus, welcher Händler des eigenen Vertrauens für einen Verkauf zu Rate gezogen werden kann.


Deutschland unter alliierter Besatzung, Westliche Besatzungszonen, 50 DM der Bank deutscher Länder ohne Datum von 1948 (WBZ-10a/Ro. 248a/FRG-10a)

Als ich vor einiger Zeit von einem befreundeten Sammler mit einer beachtlichen Sammlung angesprochen wurde, ob seine Ehefrau im „Fall der Fälle“ auf mich zukommen könne, war ich sehr gerührt und werde diese Verantwortung, die ich hoffentlich nie übernehmen brauche, natürlich nur im Sinne und zum Wohle dieser ausüben. Auf der anderen Seite habe ich von einem Sammlerfreund gehört, der meinte, seine Sammlung bekäme sein Bruder. Auf die Frage, ob er etwas schriftlich geregelt habe, meinte dieser nur: er wisse, wo die Sammlung sei und das reiche aus. Aber wie sieht es dann mit den Ansprüchen der Ehefrau aus, die eigentlich Erbin wäre? Ist da nicht bereits Ärger vorprogrammiert?

Als Sammler sollte man sich unbedingt Gedanken zum Nachlass machen und soll, wie ich auch schon oft erlebt habe, der Partner aktuell nichts vom genauen Wert einer Sammlung erfahren, so sollte der wenigstens schriftlich festgehalten werden!

Hier empfiehlt sich die Dokumentation der Sammlung in Form einer Liste bzw. Tabelle mit der Angabe von Kaufpreisen und/oder aktuellen Marktpreisen.

Das war eigentlich der einfache Teil. Was aber soll passieren, wenn keine Familie vorhanden ist oder keine persönlichen Ansprechpartner zur Verfügung stehen? Soll die Sammlung oder Teile davon erhalten bleiben? Gibt es Einzelstücke, Glanzstücke und große Raritäten? Wäre eine Stiftung, eine öffentliche Sammlung oder ein Museum als Empfänger der Sammlung sinnvoll? Auch hier habe ich mir meine eigene Meinung bilden können. Im seltensten Fall sind ganze Sammlungen für ein Museum interessant, da diese meistens bereits eine größere Sammlung besitzen, insofern sie sich mit dem Thema Numismatik, Notaphilie usw. beschäftigen. Einzelne Stücke zur Schließung von Lücken sind dagegen immer willkommen. Durch meine jahrelange Sammeltätigkeit weiß ich, dass so manch eine Sammlung, die mit der Auflage „im Ganzen“ erhalten bleiben zu müssen, dann am Ende nur eingelagert und nicht korrekt in die Hauptsammlung integriert und bearbeitet werden kann. Zudem sind die Dubletten, die an sich auch ihren Platz in einer schönen Sammlung verdient haben, dort aber eben schon vorhanden. Sie werden dann in einem Archiv gelagert und so auf Dauer dem Sammlermarkt entzogen. Daher macht es durchaus Sinn, sich im Vorfeld über den potentiellen Empfänger zu informieren, diesen nur mit den entsprechenden Stücken zu bedenken und ggf. Regelungen zu finden, um den Erlös aus dem Verkauf von Dubletten anderen Personen und Organisationen oder aber auch diesem Empfänger für Neuanschaffungen zu hinterlassen.

Nur eine wirklich herausragende Sammlung, und da fällt mir persönlich nur eine ein, die ich kenne, kann einen eigenen Grundstock für ein Museum oder eine Stiftung bilden. Dabei darf man nicht vergessen, dass eine Stiftung nur überlebensfähig ist, wenn diese über genügend Liquidität für die Verwaltung, Aufarbeitung, Ausstellung und ggf. Neuanschaffungen verfügt. Hier ist die Stiftung „Geldscheinsammlung“ der HypoVereinsbank ein gutes Beispiel.

Eine lebzeitige Zustiftung oder Sachspende kann auch eine sinnvolle Alternative sein, um den Weg der eigenen Stücke bzw. der Sammlung bereits selbst erleben und dies ggf. außerhalb der Erbfolge umsetzen zu können.

Natürlich können auch Münzkabinette verschiedener Museen oder das Geldmuseum der Bundesbank in Frage kommen, wenn diese Interesse zeigen. Aber es sollte ein schlüssiges und sinnvolles Konzept erarbeitet werden.

Selbst musste ich in einem Fall in Karlsruhe erfahren, dass Museen, in diesem Fall handelte es sich um ein Gemälde mit einem Wert von fast einer Million Euro, kaum an Leihgaben interessiert sind, sondern entsprechende Stücke nur im Eigentum übernehmen möchten. Daher sollte man sich im Vorfeld intensiv mit dem Thema beschäftigen und beraten lassen. Auch ist es sinnvoll, dass der Wunsch des Sammlers von einem erfahrenen Anwalt oder Notar aufgesetzt werden sollte, damit es im Nachgang nicht zu Ergebnissen kommt, die vom Sammler so nicht gewünscht oder gewollt waren. Gerade selbst geschriebene Testamente führen leider oft genau zu Problemen, dass der Streit, der vermieden werden sollte, oder die Regelung, die gewünscht war, nicht umgesetzt werden können.

Als Vermögensnachfolge-Experte habe ich auch Kontakte zu Steuer- und Rechtsanwaltskanzleien aufgebaut, die sich auf die Abwicklung bzw. Veräußerung von Sammlungen im Nachlass spezialisiert haben. Praktisch sind für eine optimale Beratung auch Kontakte zu Nachlass-Pflegern oder Testaments-Vollstreckern, die selbst ein entsprechendes Wissen und Netzwerk aufgebaut haben. Wer kennt sich aber ehrlich gesagt besser mit der Sammlung aus, als der Sammler selbst? Deshalb sollte sich jeder Sammler, der eine bedeutende Sammlung aufgebaut hat, die oft auch sein Lebenswerk ist, informieren und seine ganz persönliche Lösung finden.

Für den Fall das evtl. dritte Personen aufgrund von Krankheit oder Unfall zu Betreuern bestellt oder für den Sammler handlungsfähig werden, sollten unbedingt die Wünsche des Sammlers bezüglich der Vorgehensweise in bezug auf die Sammlung in die Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung eingefügt und berücksichtigt werden. Denn sollte der Betreuer die Sammlung verkaufen, laufen alle Überlegungen und Regelungen aus einem Testament ins Leere.

Die eingangs erwähnten zwei älteren Damen waren anscheinend gut informiert und beraten worden, und konnten so einen fairen Preis für die hinterlassene Sammlung erzielen.

Ansprechpartner zum Thema Vermögensnachfolge findet man unter: Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (www.dvev.de), Verein Estate Planner Deutschland e.V. (www.vepd.de) oder bei der HypoVereinsbank unter www.hvb.de (Suchwort: Vermögensnachfolge).


Jens Dobokay

Abb. 1. Hans-Ludwig Grabowski, 2. Battenberg Gietl Verlag, Bildarchiv

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