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AutorenbildHans-Georg Glasemann

Wertbeständiges Handelskammer-Notgeld 1923

Aktualisiert: 31. Jan.

Ab 23. Oktober 1923 gestattete die Reichsregierung Unternehmen und Kommunen die Ausgabe von wertbeständigem Notgeld, wenn es auf Teile der Reichsgoldanleihe vom 14. August 1923 lautete und durch diese Anleihe gedeckt war. Das Notgeld musste nominal auf 4,20 Mark Gold oder kleiner lauten. Die Scheine mussten neben der Bezeichnung „Notgeldschein“ den Vermerk „Ausgegeben mit Genehmigung des Reichsministers der Finanzen“ tragen. Die höheren Nennwerte der Reichsgoldanleihe wurden daraufhin in beträchtlichem Umfange von den Handelskammern bei der Reichsbank hinterlegt und so zur Deckung ihrer eigenen wertbeständigen Notgeldausgaben verwendet. Das wertbeständige Handelskammer-Notgeld war ein Goldnotgeld mit Valutaklausel.


Goldmark 1923

Umgangssprachlich waren mit Goldmark bis 1922 nur die auf Mark lautenden Goldmünzen des Kaiserreichs gemeint. Der später folgende Ausdruck Goldmark, gebräuchlich in der Amtssprache der "Weimarer Republik", entstand ab 1923 zur Unterscheidung gegenüber den durch die Inflation entwerteten, auf Mark lautenden Geldzeichen, insbesondere den Banknoten („Papiermark“). Bei dieser Kunstwährung „Goldmark“ handelte es sich um einen Oberbegriff, der seinen Sinn erst durch die nähere Bestimmung des Wertmessers bekam, die sich u. a. in der bekannten Gleichung 1 Goldmark = 10/42 Dollar ausdrückte. Die Goldmark war also lediglich eine Rechnungseinheit darstellende Größe und kein gesetzlicher Währungsbegriff. Die Goldmark mit Dollarbezug erschien ab 1923 auch auf wertbeständigen Notgeldscheinen, abgeleitet von den beiden Reichsgoldanleihen des Jahres 1923.


Goldmark-Notgeld mit Valutaklausel

Eine Valutaklausel, auch Fremdwährungsklausel genannt, ist eine bestimmte Form von Wertsicherungsklauseln. Die Klausel beschreibt eine vertragliche Vereinbarung, in der eine Schuld durch Bindung an die Bezugsgröße „Wechselkurs einer ausländischen Währung“ wertbeständig gemacht und der Inflation entzogen werden soll.

In der Hyperinflation waren die meisten der bis Ende 1923 in Goldmark ausgegebenen wertbeständigen Notgeldscheine mit Valutaklausel auf den nordamerikanischen, goldgedeckten Dollar (US-Dollar) bezogen. Der US-Dollar war 1923 und auch in den Folgejahren eine Goldwährung, bei der die Währung aus Goldmünzen bestand (Goldstandard).

Der 1923 gebräuchliche Börsenbegriff „Goldmark mit Valutaklausel“ bezog sich in der Regel auf den goldgedeckten Dollar mit dem Umrechnungsfaktor 4,20 Goldmark = 1 Dollar.

Bei dieser Art von Valutaklausel liegt zwar eine Geldschuld in ausländischer Währung vor (Valutaschuld), gezahlt wird aber nach Devisenkursumrechnung in deutscher Reichswährung. Man spricht deshalb von einer unechten Valutaschuld bzw. Valutaklausel, im Gegensatz zu einer echten Valutaschuld bzw. Valutaklausel, bei der sich der Schuldner verpflichten würde, die Geldschuld in Fremdwährung zu zahlen.


Handelskammer-Goldmarknotgeld

Die Handelskammer Dresden emittierte am 25. Oktober 1923 die früheste wertbeständige Notgeldausgabe einer deutschen Handelskammer. Die Handelskammern erschienen – wie gelegentlich auch schon in der vorangegangenen bzw. gleichzeitigen Periode der Papiermark-Notgeldausgaben – besonders geeignet, einheitliches Notgeld zur Vermeidung zahlreicher Firmenausgaben in den Verkehr zu bringen. Sie fungierten dann quasi als Treuhänderinnen der ihnen angeschlossenen Mitgliedsfirmen. Solches „wertbeständiges Handelskammer-Goldmarknotgeld“ wurde im Rheinland, in Hannover, in Hessen, Westfalen, Sachsen, der Provinz Sachsen, Württemberg und in Baden ausgegeben. Dagegen fehlt es gänzlich in Brandenburg, Pommern, Ostpreußen, Schlesien, im damaligen Freistaat Thüringen, Mecklenburg und in Bayern.


Handelskammer Plauen, Wertbeständiges Notgeld über 5 Goldpfennig = ½/42 Dollar, ausgestellt in Plauen am 12. November 1923.


Es sei grundsätzlich vermerkt, dass das wertbeständige Notgeld der Handelskammern in allen Teilen Deutschlands oft weit über einen vorgesehenen örtlichen Bereich hinaus umgelaufen ist. Ob es anderwärts angenommen wurde oder nicht, hing viel weniger von einer behördlichen Genehmigung als davon ab, ob es örtlich Vertrauen genoss und Verwertungsmöglichkeiten bestanden.


Insgesamt gab es im Deutschen Reich ab Ende Oktober 1923 25 Emissionen von Handelskammer-Goldmarknotgeld (ausgegeben von 23 Handelskammern, insgesamt 104 wertbeständige Notgeldscheine). Das Notgeld lautete auf Goldpfennig (Gpf) bzw. Goldmark (Gmk) auf der Valutabasis des Dollars (4.20 Goldmark = 1 US-Dollars). Die Stückelungen in Goldmark existierten in den Nominalwerten von 4,2, 8,4, 10½, 21, 42 Goldpfennig (Gpf) bzw. 1,05, 2,10, 4,0 Goldmark (Gmk) oder 1, 10, 20, 40, 50 Goldpfennig (Gpf) bzw. 1, 2 Goldmark (Gmk).


Handelskammer Dresden, Wertbeständiges Notgeld über 8 Goldmark = 80/42 Dollar, ausgestellt in Dresden am 12. November 1923.


Die Handelskammern erfragten seinerzeit den Bedarf an Goldmarknotgeld bei den angeschlossenen Industriebetrieben und Händlern und meldeten ihn dem Reichsfinanzministerium zur Genehmigung. Das Reichsfinanzministerium genehmigte gelegentlich beantragte Mengen nicht in voller Höhe, z. B. bei der Handelskammer Mannheim als erste Rate nur 700.000 Gmk anstatt 1 Mio. Gmk. Einige Handelskammern gaben wesentlich geringere als die vom Reichsfinanzministerium genehmigten Mengen aus, so u.a. die Handelskammer Harburg. Das beruhte darauf, dass in dem Zeitraum zwischen Antragstellung und seiner Genehmigung der Mangel an wertbeständigen Zahlungsmitteln durch größeren Zufluss von kleinen Stücken der Reichsgoldanleihe oder der neuen Rentenmarkscheine teilweise behoben werden konnte.


Ein Beispiel für eine späte Goldmark-Emission war der von der Handelskammer Ludwigshafen a. Rh. in Ludwigshafen (Pfalz) als letzte deutsche Handelskammer-Ausgabe am 18.12.1923 ausgegebene „Pfälzische Handelskammerdollar“ mit dem Wert 4,20 Gmk = 1 Dollar.

Von der Auflage von einer Million Stück kamen nur noch 200 Notgeldscheine in den Umlauf, da die Nachfrage nach wertbeständigem Notgeld durch die Zulassung und Verteilung der neuen Rentenmark zu diesem Zeitpunkt stark nachgelassen hatte. Der Rest der Scheine wurde vernichtet.


Handelskammer Ludwigshafen am Rhein, Notgeldschein über 1 Dollar U.S.A = 4,20 Mark Gold = 1 Pfälzischer Handelskammerdollar, ausgestellt Ludwigshafen am Rhein am 18. Dezember 1923. Genehmigt von der Hohen Alliierten Rheinlands-Kommission, abgesichert durch Hinterlegung des Dollarbetrags bei der Allgemeinen Elsässischen Bankgesellschaft, Filiale Ludwigshafen a. Rh., umgerechnet am Einlösungstag nach New-Yorker Briefnotierung. Fakultative Möglichkeit der Einlösung durch Gutschrift in Dollars U.S.A.



Handelskammer Frankfurt am Main – Hanau, Notgeldschein über 2.10 Mark Gold = ½ Dollar, ausgestellt in Frankfurt am Main am 30. Oktober 1923 (Vorder- und Rückseite).


Folgende 23 Handelskammern emittierten vom 25. Oktober 1923 bis zum 18. Dezember 1923 25 Ausgaben Goldmarknotgeld (sortiert nach Ausgabeort):

  • Handelskammer für das südöstliche Westfalen in Arnsberg (Westfalen) am 22.11.1923, gemeinsam mit Stadt und Landkreis Hagen sowie Kreis Wittgenstein, Wertbeständige Notgeldscheine über 42 Gpf/ 1,05, 2,10, 4,20 Gmk

  • Handelskammer Cassel in Cassel (Hessen-Nassau) am 6.11.1923, Notgeld über 42 Gpf/ 1,05, 2,10, 4,20 Gmk

  • Handelskammer Dillenburg in Dillenburg (Hessen-Nassau) am 15.11.1923, bis 15.12.1923, Notgeld für wertbeständige Anleihe des Deutschen Reichs über 42 Gpf/ 1,05, 2,10 Gmk

  • Handelskammer Dresden in Dresden (Sachsen) am 25.10.1923, Wertbeständiges Notgeld über 10, 50 Gpf/ 1, 2 Gmk

  • Handelskammer Dresden in Dresden (Sachsen) am 12.11.1923, Wertbeständiges Notgeld über 10, 50 Gpf/ 1, 2, 4, 8 Gmk

  • Handelskammer Erfurt in Erfurt (Provinz Sachsen) am 30.10.1923, Notgeldscheine über 4.2, 8.4, 21, 42 Gpf/ 1,05, 2,10 Gmk

  • Kaufmannschaft des Einzelhandels im Handelskammerbezirk Flensburg e.V. in Flensburg (Schleswig-Holstein), ohne Datum, Bezugscheine für Waren über 10, 50 Gpf/ 1 Gmk

  • Handelskammer Frankfurt am Main – Hanau in Frankfurt am Main/Hanau (Hessen-Nassau) am 30.10.1923 und 21.11.1923, bis 15.12.1923, Notgeldscheine über 42 Gpf/ 1,05, 2,10 Gmk

  • Handelskammern Freiburg, Konstanz, Lahr, Schopfheim und Villingen in Freiburg i. B. (Baden) am 10.11.1923, Gemeinschaftsausgabe über 5 Mio. Gmk, Notgeldscheine über 21, 42 Gpf./ 1,05 und 2,10 Gmk

  • Handelskammern Gießen und Friedberg in Gießen (Hessen) am 7.11.1923, gemeinsam mit dem Arbeitgeberverband für Lahngau und Oberhessen, Notgeldscheine über 1,05 Gmk

  • Handelskammer zu Halle in Halle a. S. (Provinz Sachsen) am 15.11.1923, Wertbeständige Notgeldscheine über 5, 10, 50 Gpf/ 1, 2 Gmk

  • Handelskammer Harburg in Harburg (Hannover) am 3.11.1923, bis 15.12.1923, rd. 220.500 Gmk, Notgeldscheine über 42 Gpf/ 1,05, 2,10 Gmk

  • Handelskammer Heidenheim, Nebenstelle Gmünd in Heidenheim (Württemberg), gemeinsam mit Industrie- Arbeitgeberverband, Schwäbisch-Gmünd am 30.10.1923, Wertbeständiges Notgeld über 1, 10, 40 Gpf, 1 und 2 Gmk

  • Handelskammer für die Kreise Karlsruhe und Baden in Karlsruhe (Baden) am 3.11.1923, Gutscheine über Reichsgoldanleihe über 21, 42 Gpf/ 1,05, 2,10, 4,20 Gmk

  • Handelskammer Leipzig in Leipzig (Sachsen) am 27.10.1923 und im November 1923, Wertbeständiges Notgeld über 10, 20, 50 Gpf/ 1, 2 GM

  • Handelskammer Ludwigshafen a. Rh. in Ludwigshafen (Pfalz) am 18.12.1923, bis 31.1.1924, 200 Scheine ausgegeben als „Pfälzischer Handelskammerdollar“, Notgeldscheine über 4,20 Gmk = 1 Dollar

  • Handelskammer für den Kreis Mannheim in Mannheim (Baden) am 10.11.1923, 700.000 Gmk, später erhöht auf 7 Mio. Gmk, Notgeldscheine über 4.2, 21, 42 Gpf/ 1,05, 4,20 Gmk

  • Handelskammer für die Kreise Mühlhausen i. Thü., Worbis und Heiligenstadt in Mühlhausen (Provinz Sachsen) am 15.11.1923, Wertbeständiges Notgeld über 5, 10, 50 Gpf/ 1, 2 Gmk

  • Handelskammer zu Osnabrück in Osnabrück (Hannover), ohne Datum, bis 10.12.1923, Wertbeständige Gutscheine über 21, 42 Gpf/ 1,05, 2,10, 4,20 GM

  • Handelskammer für den Amtsbezirk Pforzheim in Pforzheim (Baden) am 1.11.1923, rund 2,1 Mio. Gmk, Gutscheine über Reichsgoldanleihe über 10½, 21, 42, Gpf/ 1,05, 2,10, 4,20 Gmk

  • Handelskammer Plauen in Plauen (Sachsen) am 12.11.1923 und 28.11.1923, Wertbeständiges Notgeld über 5, 10, 50 Gpf/ 1, 2 Gmk

  • Handelskammer Solingen in Solingen (Rheinland) am 12.11.1923, 820.000 Gmk, Notgeldscheine über 42 Gpf/ 1,05, 2,10, 4,20, 21 Gmk

  • Handelskammer Stuttgart in Stuttgart (Württemberg) am 27.10.1923, Württembergischer Städtetag war Treuhänder, Württembergische Industrie- und Handels-Goldnoten über 21, 42 Gpf/ 1,05, 2,10 Gmk

  • Handelskammer Stuttgart in Stuttgart (Württemberg) am 23.11.1923, Württembergischer Städtetag war Treuhänder, Württembergisches wertbeständiges Notgeld über 20, 50 Gpf/ 1, 2 Gmk

  • Handelskammer für den Kreis Wetzlar in Wetzlar (Rheinland) am 6.11.1923, bis 15.12.1923, rd. 315.000 Gmk, Notgeldscheine für wertbeständige Anleihe des Deutschen Reiches über 21, 42 Gpf/ 1,05 Gmk


Handelskammer Stuttgart, Württembergisch wertbeständiges Notgeld über 50 Goldpfennig, ausgestellt in Stuttgart am 23. November 1923.


Die Einlösung des Handelskammer-Goldmarknotgeldes erfolgte durch Aufruf des Reichsfinanzministers Anfang 1924 nach Gebieten

  • 25.1. bis 24.2.1924: Schleswig-Holstein, Westfalen, unbesetzte Teile des Rheinlands

  • 10.2. bis 10.3.1924: Baden, beide Hessen

  • 10.5. bis 10.6.1924: Provinz Sachsen

  • 15.6. bis 15.7.1924: Freistaat Sachsen

  • 1.8. bis 31.8.1924: Land Württemberg


Hans-Georg Glasemann


Bildquelle: Privat (6/2023)

Literaturhinweis (Daten und Texte teilweise entnommen): Wilhelmy, Rudolf; Geschichte des deutschen wertbeständigen Notgeldes von 1923/1924, Dissertation, Berlin, 1962.


Literaturempfehlung:


Manfred Müller:

Deutsches Notgeld, Band 12: Das wertbeständige Notgeld der deutschen Inflation 1923/1924


Titel: Gietl Verlag

ISBN: 978-3-86646-519-0

Auflage: 1. Auflage 2011

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