Am 11. November 1918, dem gleichen Tag, an dem das mit Österreich-Ungarn im Ersten Weltkrieg verbündete Deutsche Reich den Waffenstillstand von Compiègne mit den Entente-Mächten Frankreich und Großbritannien unterzeichnete, beschloss die Kärntner Landesversammlung die Ausgabe von Notgeldscheinen in "Kärntner Geld". Geplant waren Werte zu 10, 20 und 100 Kronen, die jedoch nie ausgegeben wurden. Für die Einlösung der Scheine sollte das Land Kärnten haften.
Gedruckt wurden lediglich einseitige Probedrucke der Vorder- und Rückseiten zu 10 und 100 Kronen ohne Siegel und Kontrollnummer, beidseitige Probedrucke zu 100 Kronen ohne Siegel und Kontrollnummer sowie beidseitige Probedrucke zu 20 Kronen mit Siegel und Kontrollnummer. Der Druck erfolgte auf gelblichem Papier ohne Wasserzeichen.
Alle Scheine tragen zwei gedruckte Faksimile-Unterschriften.
In der Hochzeit des österreichischen Notgelds 1920 gab dann Landeskasse/Landesrat Kleingeldscheine zu 10, 20 und 50 Heller aus, deren Gültigkeit vom 1. März 1920 bis zum 31. Dezember 1920 beschränkt war.
Mit Datum vom 15. April 1945 gab die "Gauselbstverwaltung" von Kärnten Notgeld aus, weil am Ende des Kriegs großer Mangel an Banknoten herrschte.
Text und Abb. Hans-Ludwig Grabowski
Commenti