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  • Lexikon: Motivsammlung

    Eine Motivsammlung ist eine Sammlung von Geldscheinen mit Abbildungen oder Texten, die eine Verbindung zu einem vom Sammler gewählten Thema haben. Den Aufbau und die Gestaltung einer solchen Sammlung kann der Sammler ganz nach eigenem Geschmack und eigenen Ideen durchführen und sie auch gelöst von geographischen und historischen Gesichtspunkten gestalten. Eine textliche Bearbeitung einer solchen Motivsammlung ist jedoch empfehlenswert. Da die Darstellungen auf Geldscheinen sehr mannigfaltig sind, gibt es nur bei einer ganz speziellen Themenwahl Grenzen. Hauptgruppen von Motivsammlungen sind: Berühmte Persönlichkeiten (Regenten, Politiker, Wissenschaftler, Künstler usw.) Fauna (Säugetiere, Fische, Vögel, Wildtiere, Nutztiere usw.) Flora (Bäume, Blumen, Nutzpflanzen usw.) Geographie (Landschaften, Gebirge, Gewässer usw.) Geschichte (Historische Ereignisse) Kunst (Künstler, Kunstobjekte) Literatur (Schriftsteller, Textauszüge usw.) Religion (Sakralbauten, religiöse Szenen und Texte usw.) Sport (Sportstätten, Sportler und Darstellungen verschiedener Sportarten und Wettkämpfe) Technik (Wissenschaft, Forschung, alle Arten von Maschinen und technischen Verfahren) Verkehr (Fahrzeuge, Flugzeuge und Schiffe, Verkehrswege, Raumfahrt usw.) Wirtschaft (Darstellungen zu einzelnen Wirtschaftszweigen wie z.B. Chemieindustrie, Bergbau, Landwirtschaft usw.) Einige Beispiele: DDR, Deutsche Notenbank: Muster zu 20 MDN 1964 mit Porträt von Johann Wolfgang von Goethe. Dieser Schein könnte sowohl in eine Motivsammlung zu berühmten Persönlichkeiten passen, wie auch zu einer über Kunst und Wissenschaft, da Goethe nicht nur Schriftsteller war, sondern auch wissenschaftlich forschte. Fidschi, 100 Cents von 2023 zum chinesischen Jahr des Drachen mit Darstellung einer Hibiskus-Blüte. Der Schein passt sehr gut in eine Sammlung zu floralen Motiven, wegen seiner Tierdarstellungen im holographischen Streifen aber auch in eine Motivsammlung zur Fauna. Südafrika: 20 Rand ohne Datum (2023), Rückseite mit Tiermotiven. Surinam, Zentralbank: 25 Gulden von 1998 mit Darstellung einer Schwimmerin auf der Rückseite. Der Schein passt in eine Sammlung zum Thema Sport, aber auch in eine Sammlung mit Darstellung von Vögeln. Natürlich fallen jedem Sammler noch viele weitere Beispiele und Themen für Geldscheine ein, die in eine Motivsammlung passen. Beliebt sind zum Beispiel auch Banknoten mit Schiffen oder bedeutenden Bauwerken. Nicht wenige Sammler haben sich auf Geldscheine mit Porträt der verstorbenen Königin Elisabeth II. spezialisiert, der meist dargestellten Person auf Banknoten überhaupt. Jeder Sammler kann sich, wenn es um Motive geht, seinen eigenen Rahmen abstecken und dabei immer neue Anregungen finden. Ein Sammler, der ein bestimmtes Land oder Sammelgebiet sammelt, ist dagegen auf dieses beschränkt. Die faszinierende Vielfalt von Motiven auf Geldscheinen aus aller Welt bietet fast grenzenlose Möglichkeiten für Sammler, sich ihre eigenen Themen zu wählen. Albert Pick / Hans-Ludwig Grabowski (Überarbeitung und Bebilderung) Abbildungen: Archiv für Geld- und Zeitgeschichte

  • Österreich-Ungarn – Geschichte einer Währungstrennung, Teil 1

    Das Ende der Oesterreichisch-ungarischen Bank Die k.u.k. Monarchie stützte sich seit Jahrhunderten auf ein loyales Beamtentum und Offizierskorps. Sie sicherten die Herrschaft der Habsburger über den Vielvölkerstaat. Mit zunehmender Dauer des Ersten Weltkriegs zeigte dieser Staat jedoch Auflösungserscheinungen. Am 14. Oktober 1918 kam es zu ersten blutigen Unruhen in Prag, die von national-tschechischen Reserveoffizieren organisiert waren. Zu spät erkannte Kaiser Karl I. die Gefahr und erließ am 16. Oktober 1918 das sog. Völkermanifest, mit welchem er die Monarchie durch eine Konföderation freier Völker retten wollte. Die ungarische Regierung verhinderte jedoch, dass das Manifest auch für ihre Reichshälfte galt. Abb. 1: Kaiser  Karl I. von Österreich-Ungarn  in Felduniform eines Feldmarschalls. Die Völker von Cisleithanien wurden im Manifest aufgerufen, Nationalräte zu bilden. Diese Bestrebungen hätten bis zu diesem Zeitpunkt als hochverräterischer Separatismus gegolten, wurden nunmehr aber vom Monarchen autorisiert. Das Manifest wurde als Freibrief aufgefasst, dass die Völker der Habsburgermonarchie nun ihre eigenen Wege gehen könnten. In den nächsten Tagen griffen die Unruhen auf Agram, Lemberg und Budapest über. In den letzten Tagen des Oktobers überschlugen sich die Ereignisse. Am 28. Oktober 1918 wurde in Prag die Bildung eines neuen Staates beschlossen und die Tschechoslowakische Republik ausgerufen. Bereits am folgenden Tag löste der kroatische Sabor die staatsrechtlichen Beziehungen zu Österreich-Ungarn, übertrug die oberste vollziehende Gewalt auf den Nationalrat und rief den „Staat der Slowenen, Kroaten und Serben“ ins Leben. Galizien schied am 30. Oktober 1918 aus der Monarchie aus und polnische Politiker erklärten das ehemalige Kronland zum Bestandteil des neuen polnischen Staates. Am gleichen Tag bildete sich eine provisorische Nationalversammlung der deutschsprachigen Gebiete und wählte Dr. Karl Renner zum Vorsitzenden der ersten Regierung Deutschösterreichs. [1] Schließlich erkläre am 31. Oktober 1918 Ungarn seinen Austritt aus der Realunion mit dem Kaisertum Österreich. Die k. u. k. Doppelmonarchie war Geschichte. [2] Von diesen Ereignissen unberührt, gingen die Kampfhandlungen an den Fronten weiter. Trotz des Waffenstillstands, der am 3. November 1918 geschlossen wurde, rückten die Italiener und Serben weiter vor. Italienische Truppen besetzten nicht nur Triest, Trient und Südtirol, sondern bis zum 25. Oktober 1920 auch Nordtirol mit Innsbruck, während die Serben in Laibach einrückten. Abb. 2: Die Nachfolgestaaten Österreich-Ungarns. Nur kurze Zeit nach der allgemeinen Mobilmachung wurde das Notenbankstatut, die sogenannte Bankakte geändert. Das Verbot der Darlehensgewährung an den Staat, die Verpflichtung der Notenbank zur regelmäßigen Veröffentlichung eines Bankausweises sowie vor allem die Verpflichtung zur vierzigprozentigen Golddeckung der ausgegebenen Banknoten wurde aufgehoben. Es dauerte nicht lange, und die Oesterreichisch-ungarische Bank begann mit der direkten Defizitfinanzierung der Kriegskosten. Vom letzten Ausweis der Notenbank vor dem Krieg (23. Juli 1914) bis zum Ausweis vom 26. Oktober 1918 stiegen die ausgewiesenen Darlehen der Notenbank an die Monarchie von 60.000.000 Kronen auf 29.521.482.250 Kronen – davon entfielen 21.556.997.276 Kronen auf Österreich und 7.864.243.724 auf Ungarn sowie 100.241.250 Kronen auf Kassenscheine der Kriegsdarlehenskassen. Gleichzeitig stieg der Banknotenumlauf auf das 14,41-fache von 2.129.759.250 Kronen auf 30.679.675.403 Kronen und die bei der Notenbank gehaltenen Giroguthaben von 291.270.109,97 auf 2.849.017.835,84 Kronen auf das 9,79-fache. Der Metallschatz sank auf 342.341.835,07 Kronen. Dies entsprach 21,5 Prozent des Vorkriegswertes. War bei Kriegsbeginn der Banknotenumlauf und das Giralgeld durch Metall und Devisen zu 65,66 Prozent gedeckt, so lag dieser Wert nun nur noch bei 1,02 Prozent. [3] Ende 1918 liefen auf dem Gebiet der ehemaligen k. u. k. Monarchie die Banknoten der Oesterreichisch-ungarischen Bank zu 1000 Kronen von 1902, 10 Kronen von 1904, 100 Kronen von 1912, 2 Kronen von 1914, 50 Kronen von 1914, 10 Kronen von 1915, 1 Krone von 1916 und 2 Krone von 1917, sowie vereinzelt noch die Noten zu 50 Kronen von 1902, 20 Kronen von 1907 und 100 Kronen von 1910 um. Typisch für die Noten der Bank ist die Zweisprachigkeit, eine Seite ist deutschsprachig, während die andere Seite in ungarischer Sprache gedruckt wurde. Ferner wird der Kronenwert in acht weiteren Sprachen auf der deutschen Banknotenseite aufgelistet. Abb. 3.1: 1000 Kronen, 2. Jänner 1902, Vorderseite. Abb. 3.2: 1000 Kronen, 2. Jänner 1902, Rückseite. Abb. 4.1: 10 Kronen, 2. Jänner 1904, Vorderseite. Abb. 4.2: 10 Kronen, 2. Jänner 1904, Rückseite. Abb. 5.1: 100 Kronen, 2. Jänner 1912, Vorderseite. Abb. 5.2: 100 Kronen, 2. Jänner 1912, Rückseite. Abb. 6.1: 20 Kronen, 2. Jänner 1913, Vorderseite. Abb. 6.2: 20 Kronen, 2. Jänner 1913, Rückseite. Abb. 7.1: 50 Kronen, 2. Jänner 1914, Vorderseite. Abb. 7.2: 50 Kronen, 2. Jänner 1914, Rückseite. Abb. 8.1: 10 Kronen, 2. Jänner 1915, Vorderseite. Abb. 8.2: 10 Kronen, 2. Jänner 1915, Rückseite. Abb. 9.1: 1 Krone, 1. Dezember 1916, Vorderseite. Abb. 9.2: 1 Krone, 1. Dezember 1916, Rückseite. Abb. 10.1: 2 Kronen, 1. März 1917, Vorderseite. Abb. 10.2: 2 Kronen, 1. März 1917, Rückseite. Am 28. Oktober 1918 setzte die Oesterreich-ungarische Bank noch eine zweite Auflage der Note zu 20 Kronen und zwei Tage später zu 25 Kronen und 200 Kronen in Umlauf, am 19. Dezember folgten noch Noten zu 10.000 Kronen. [4] Abb. 11.1: 20 Kronen, 2. Jänner 1913, II. Auflage (Oktober 1918), Vorderseite. Abb. 11.2: 20 Kronen, 2. Jänner 1913, II. Auflage (Oktober 1918), Rückseite. Abb. 12: 25 Kronen, 27. Oktober 1918, Vorderseite. Rückseite Wellenraster. Abb. 13: 200 Kronen, 27. Oktober 1918, Vorderseite. Rückseite Wellenraster. Abb. 14.1: 20 Kronen, 2. Jänner 1913, II. Auflage (Oktober 1918), Vorderseite. Abb. 14.2: 20 Kronen, 2. Jänner 1913, II. Auflage (Oktober 1918), Rückseite. Der Zerfall der k.u.k. Monarchie in mehrere Nachfolgestaaten konfrontierte die Notenbank mit erheblichen Schwierigkeiten. Während die Bankführung mangels eines Gouverneurs immer noch vom Vizegouverneur Dr. von Gruber geleitet wurde, nahmen an der Sitzung des Generalrates am 18. Dezember 1918 das erste Mal ein tschechoslowakischer und ein polnischer Regierungskommissar teil. In der ordentlichen Generalversammlung am 3. Februar 1919 „erkläre Generalsekretär Max v. Rapp, daß die geänderten staatsrechtlichen Verhältnisse mit sich gebrachten, daß von einzelnen, auf dem Gebiet des früheren Kaisertums entstandenen Nationalstaaten, Regierungskommissäre‚ unter Anpassung an die bestehenden Bankstatuten‘ ernannt worden sind.“ [5] Trotz aller Bemühungen gelang es der Bankleitung nicht, die Währungstrennung zu verhindern. Das baldige Ende der Oesterreichisch-ungarischen Bank selbst war längst vorgezeichnet. Der Friedensvertrag von St. Germain vom 10. September 1919 bestimmte, neben anderen schmerzlichen Bedingungen für die junge österreichische Republik, die vollständige Liquidation der Oesterreichisch-ungarischen Bank. Artikel 206. 1. Innerhalb einer zweimonatigen Frist nach Inkraftsetzung des gegenwärtigen Vertrages haben die Staaten, denen ein Gebiet der ehemaligen österreichisch-ungarischen Monarchie übertragen wurde oder die aus dem Zerfall dieser Monarchie entstanden sind, einschließlich Österreichs und des gegenwärtigen Ungarn, wenn sie es noch nicht getan haben, die auf ihren Gebieten befindlichen Noten der Oesterreichisch-Ungarischen Bank mit einem besonderen Stempel abzustempeln. 2. Innerhalb einer zwölfmonatigen Frist nach Inkraftsetzung des gegenwärtigen Vertrages haben die Staaten, denen ein Gebiet der ehemaligen österreichisch-ungarischen Monarchie übertragen wurde oder die aus dem Zerfall dieser Monarchie entstanden sind, einschließlich Österreichs und des gegenwärtigen Ungarn, die nach der obigen Bestimmung abgestempelten Noten zu den von ihnen selbst festzusetzenden Bedingungen durch ihr eigenes Geld oder durch neues Geld zu ersetzen. 3. Die Regierungen der Staaten, welche die Konversion der Noten der Oesterreichisch-Ungarischen Bank, sei es durch Abstemplung, sei es durch Emission eigener oder neuer Geldzeichen, bereits durchgeführt haben und die hierbei alle oder einen Teil dieser Noten aus dem Verkehr gezogen haben, ohne sie abzustempeln, haben die so eingezogenen Noten entweder abzustempeln oder sie zur Verfügung des Wiedergutmachungsausschusses zu halten. 4. Innerhalb einer vierzehnmonatigen Frist nach Inkraftsetzung des gegenwärtigen Vertrages haben die Regierungen, welche gemäß den Bestimmungen des gegenwärtigen Vertrages die Noten der Oesterreichisch-Ungarischen Bank gegen eigene oder neue Geldzeichen umgetauscht haben, diese anläßlich des Umtausches aus dem Verkehr gezogenen Noten der Oesterreichisch-Ungarischen Bank, abgestempelt oder nicht, dem Wiedergutmachungsausschusse zu übergeben. 5. Der Wiedergutmachungsausschuß verfügt über die ihm in Ausführung des gegenwärtigen Artikels übergebenen Noten gemäß den Bestimmungen der nachstehenden Anlage. 6. Die Liquidierungstätigkeit der Oesterreichisch-Ungarischen Bank wird von dem der Unterzeichnung des gegenwärtigen Vertrages nachfolgenden Tag datieren. 7. Die Liquidation wird durch Kommissäre durchgeführt, die vom Wiedergutmachungsausschusse ernannt werden. Bei dieser Liquidation haben die Kommissäre die Statuten und im allgemeinen die geltenden auf den Betrieb der Bank bezughabenden Vorschriften zu beobachten, ohne daß hierbei die Bestimmungen des gegenwärtigen Artikels verletzt werden. Falls sich über die Auslegung der durch die Bankstatuten festgesetzten Liquidationsnormen Zweifel ergeben, wird die Meinungsverschiedenheit dem Wiedergutmachungsausschusse oder einem von ihm ernannten Schiedsrichter unterbreitet. Die Entscheidung ist inappellabel. 8. Die von der Bank nach dem 27. Oktober 1918 ausgegebenen Noten sind ausschließlich durch die bei der Bank zur Deckung dieser Noten hinterlegten Schuldverschreibungen der ehemaligen oder gegenwärtigen österreichischen und ungarischen Regierung gedeckt. Dagegen steht den Inhabern dieser Noten kein Recht auf die übrigen Aktiven der Bank zu. 9. Die Inhaber der von der Bank bis einschließlich 27. Oktober 1918 ausgegebenen Noten, soweit diese Noten nach den Bestimmungen des gegenwärtigen Artikels den Voraussetzungen für die Zulassung zur Liquidation entsprechen, haben ein gleiches Recht auf das gesamte Aktivum der Bank; die von der ehemaligen oder gegenwärtigen österreichischen und ungarischen Regierung zur Deckung der verschiedenen Notenemissionen ausgegebenen und hinterlegten Titres [Anleihen, Schuldverschreibungen, Anm. d. Verf.] werden nicht als Bestandteil dieses Aktivums angesehen. 10. Die seitens der ehemaligen oder gegenwärtigen österreichischen und ungarischen Regierung zur Deckung der bis einschließlich 27. Oktober 1918 ausgegebenen Noten bei der Bank erlegten Titres werden für ungültig erklärt, so weit sie Noten entsprechen, die auf dem Gebiete der ehemaligen österreichisch-ungarischen Monarchie, in ihrem Bestande vom 28. Juli 1914, seitens solcher Staaten konvertiert wurden, denen solches Gebiet übertragen wurde oder die aus dem Zerfall dieser Monarchie entstanden sind, einschließlich Österreichs und des gegenwärtigen Ungarn. 11. Die seitens der ehemaligen oder gegenwärtigen österreichischen und der ungarischen Regierung zur Deckung der bis einschließlich 27. Oktober 1918 emittierten Noten hinterlegten Titres, die nicht gemäß § 10 des gegenwärtigen Artikels annulliert worden sind, haften weiter bis zu einem entsprechenden Betrag für die Noten dieser Emissionen, welche sich am 15. Juli 1919 außerhalb der ehemaligen österreichisch-ungarischen Monarchie befanden. Dazu gehören mit Ausschluß aller anderen Noten: 1. die seitens der Sukzessionsstaaten in in ihrem außerhalb der ehemaligen Monarchie gelegenen Gebiete gesammelten und dem Wiedergutmachungsausschuß gemäß § 4 übergebenen Noten; 2. die von irgendeinem anderen Staate gesammelten und gemäß den Bestimmungen der nachstehenden Anlage den Liquidationskommissären der Bank präsentierten Noten. 12. Die Inhaber aller übrigen bis einschließlich 27. Oktober 1918 ausgegebenen Noten haben keinerlei Recht weder auf die seitens der ehemaligen oder gegenwärtigen Notendeckung erlegten Schuldverschreibungen noch überhaupt auf das Aktivum der Bank. Die Titres, welche auf Grund der Bestimmungen der §§ 10 und 11 weder vernichtet noch verwendet wurden, werden annulliert. 13. Die Regierungen Österreichs und des gegenwärtigen Ungarn übernehmen allein für ihre Anteile, mit Ausschluß aller anderen Staaten, die Haftung für die ehemalige oder gegenwärtige österreichische und ungarische Regierung als Notendeckung bei der Bank hinterlegten Titres, so weit diese nicht annulliert wurden. 14. Die Inhaber der Noten der Oesterreichisch-Ungarischen Bank haben für Verluste, die sie etwa bei der Liquidation der Bank erleiden, keinen Anspruch gegen die Regierung Österreichs und des gegenwärtigen Ungarn oder gegen irgendeine andere Regierung. ___________________________________________________________________ Anlage. § 1. Bei der Übergabe aller im Sinne des Artikels 206 aus dem Verkehre gezogenen Noten der Oesterreichisch-Ungarischen Bank haben die betreffenden Regierungen dem Wiedergutmachungsausschuß auch alle Akten über die Art und Höhe der durchgeführten Konvertierungen zu übergeben. § 2. Nach Prüfung dieser Akten wird der Wiedergutmachungsausschuß den genannten Regierungen Zertifikate übergeben, welche getrennt den Gesamtbetrag der Noten ausweisen, welche sie a) innerhalb der Grenzen der ehemaligen österreichisch-ungarischen Monarchie in ihrem Bestande vom 28. Juli 1914; b) irgendwo anders konvertiert haben. Mit diesen Zertifikaten können die Inhaber bei den Liquidationskommissären der Bank die Rechte geltend machen, welche den derart ausgetauschten Noten bei der Aufteilung des Bankaktivums zukommen. § 3. Nach Beendigung der Liquidation der Bank hat der Ausschuß die derart eingezogenen Noten zu vernichten. § 4. Die bis einschließlich 27. Oktober 1918 begebenen Noten geben nur insoweit ein Anrecht auf das Bankaktivum, als sie von der Regierung des Landes präsentiert werden, in dem sie sich befinden. Verzögert wurde die Liquidation der Bank durch die späte Ratifizierung des Trianon-Vertrages (Friedensvertrag mit Ungarn). Am 27. August 1920 ernannte die Reparationskommission in Paris die drei Liquidatoren: Edmond Whitman, Dr. Josef Luxardo und Alexander Zeuceanu. Anstelle des Erstgenannten trat später M. Monès de Pujol. Bei der Generalversammlung der Bank am 14. Juli 1921 wurde der Jahresabschluss für 1920 vorgelegt, danach betrug der Banknotenumlauf 80.932.789.000 Kronen gegenüber ca. 54,5 Milliarden Kronen am 31. Dezember 1919. „Wie es in dem Bericht des Generalrates hieß, war die ‚ungeheure Vermehrung des Banknotenumlaufes‘, insbesondere in Österreich, durch den stetig wachsenden, weder durch die normalen Eingänge zu bestreitenden, noch auf dem Weg der Placierung von Anleihen zu deckenden Geldbedarf des Staates bedingt.“ [6] Dies war die letzte ordentliche Generalversammlung der in Liquidation stehenden Oesterreichisch-ungarischen Bank, bevor die Liquidation am 31. Juli 1924 mit Schließung der Konten endete. Uwe Bronnert Fortsetzung folgt! Anmerkungen [1]  Bereits am 21. Oktober traten die Reichsratsmitglieder der deutsch-österreichischen Landesteile in Wien zusammen, um den Schutz der Interessen der deutschsprachigen Gebiete dem Deutschen Reich anzutragen. [2]  Kaiser Karl I., der in diesen Tagen schon als ehemaliger Kaiser bezeichnet wurde, musste nun, unter Drängen von Karl Renner und anderen Politikern, auf seine Staatsgeschäfte in Österreich verzichten. Am 11. November legte er die Krone nieder und am nächsten Tag wurde die Republik „Deutschösterreich“ ausgerufen. Zwei Tage später leistete er in Ungarn den gleichen Verzicht. Im März 1919 begab er sich schließlich in die Schweiz, wo er bis 1921 im Exil lebte, ehe er nach Madeira ging, Am 1. April 1922 starb er an einer schweren Lungenentzündung. [3]  S. Clemens Muth, Das Ende der Kronenzone: Die Auflösung des gemeinsamen Währungsgebietes auf dem Territorium des ehemaligen Habsburgerreichs. [4]  Vgl. Johann Kodnar und Norbert Künstner, Katalog der österreichischen Banknoten ab 1759, 3. Auflage, Wien 2018, S. 122 – 141. [5]  Dr. S. Pressburger, Oesterreichische Notenbank 1916 – 1966, Geschichte des Oesterreichischen Noteninstituts, Wien 1966, S. 323 f. [6]  Ebenda, S. 354 ff. Abbildungen: Abb. 1, Quelle: Wenzl Weis  - Jörg C. Steiner:  Der k.u.k. Hofstaat - 1858-1918 . ALBUM Verlag für Photografie, Wien 1997,  ISBN   3-85164-048-9 . Gemeinfrei. Datei Emperor karl of austria-hungary 1917.png, hochgeladen: 30. Mai 2025. Abb. 2, Quelle: wikimedia commons CC BY-SA-3.0. Autor: AlphaCentauri. Abb. 3.1 bis 11.2 spwoe 14.1/2, Hans-Ludwig Besler (Grabowski), Vorlagen: Kurpfälzische Münzhandlung. Abb. 12/13, Johann Kodnar.

  • Curaçao and Sint Maarten gewinnen die IBNS-Auszeichnung zur Banknote des Jahres 2025

    Die International Bank Note Society (IBNS) gibt bekannt, dass ihre stimmberechtigten Mitglieder erstmals die Zentralbank von Curaçao und Sint Maarten ausgewählt haben, um die prestigeträchtige Auszeichnung «Banknote des Jahres» für 2025 zu erhalten. Mit fast 100 neuen Banknoten, die weltweit im Jahr 2025 herausgegeben wurden, wurden nur 17 als ausreichend neu gestaltet angesehen, um von den Mitgliedern nominiert zu werden. Bereits zu Beginn der Abstimmung war die 200-Gulden-Banknote von Curaçao und Sint Maarten der klare Favorit. Die 200-Gulden-Banknote ist Teil einer neuen Serie, die von der Zentralbank mit fünf Stückelungen herausgegeben wurde und sich von der „Welt unter dem Meeresspiegel“ inspirieren lässt. Die Vorderseite jeder Banknote ist horizontal ausgerichtet und zeigt Meeresbewohner, die rund um die Inseln heimisch sind, während die Rückseite vertikal ausgerichtet ist und historische und kulturelle Wahrzeichen zeigt. Die Gewinner-Banknote ist des höchste Nominal der Serie, überwiegend in Lila gehalten und zeigt Langschnauzen-Seepferdchen sowie eine große Tun-Schale in blau-grünem OVI auf der Vorderseite. Die Rückseite der Banknote zeigt die ikonische Königin-Emma-Brücke. Diese Serie von Banknoten wird auf Papier von Crane Currency gedruckt und ist mit zahlreichen Sicherheitsmerkmalen ausgestattet: ein Kompassrosen-Wasserzeichen mit den Buchstaben XCG, ein 3D-Bewegungsstreifen, Hochrelief-Druck, farbwechselnde Druckfarbe, Sicherheitsfäden, die die Illusion von Wellenbewegungen erzeugen, irisierende Farben und ein Durchsichtregister. Die taktilen Markierungen entlang der kurzen Kanten jeder Banknote helfen sehbehinderten Menschen, die Banknote leicht zu identifizieren. Sie sind von Richard A. Doornbosch (Präsident) und Leila A. Matroos-Lasten (Direktoriumssekretärin der Zentralbank) unterzeichnet. Der aktuelle Wechselkurs der neuen Banknote von Curaçao und Sint Maarten beträgt 111 US-Dollars, 95 Euro oder 83 Britische Pfund zum Zeitpunkt dieser Bekanntgabe. Die 200-Gulden- Banknote misst 147 x 66 mm, ist ähnlich hoch, aber etwas kürzer als US-Dollar-Scheine. Die Gewinner der jüngsten IBNS-Wettbewerbe „Banknote des Jahres“ sind allesamt kleine Kunstwerke, die die populären Themen ihrer Nationen repräsentieren. Diese Gewinner bieten idealerweise eine hervorragende Vorlage, wenn Länder darüber nachdenken, wie sie ihre eigenen neuen Banknoten entwerfen und entwickeln können. Polymer-Banknoten sind weiterhin beliebte Favoriten der IBNS und haben sich zu regelmäßigen Preisträgern entwickelt, obwohl dieses Jahr eine Ausnahme darstellt. Die vertikale Ausrichtung scheint bevorzugt zu werden, da acht der letzten zehn Gewinner vertikal gestaltet waren. Der diesjährige Gewinner ist ein "Hybrid" – horizontale Vorderseite und vertikale Rückseite. Von allen bedeutenden neu gestalteten und in Umlauf befindlichen Banknoten, die 2025 herausgegeben wurden, nominierte die IBNS-Mitgliedschaft Banknoten aus 17 verschiedenen Ländern für die Abstimmung. Die Nominierten repräsentierten drei verschiedene Kontinente (Afrika, Asien, Europa), Mittelamerika, den Nahen Osten und fünf Inselstaaten. Der erste Zweitplatzierte war die 5-Dollars-Banknote von Fidschi, die einen Kulawai-Vogel und eine Meeresschildkröte zeigt. Der zweite Zweitplatzierte war die 100-Kwacha-Banknote von Sambia, die einen Adler und Giraffen zeigt. Die fünf besten Banknoten wurden durch die 5-Pfund-Banknote der Falklandinseln (König Charles III.) und die 50-Kina-Banknote von Papua-Neuguinea (Paradiesvogel) abgerundet. Frühere Gewinner der Auszeichnung „Banknote des Jahres“ sind Bermuda (2024), Ostkaribische Staaten (2023), Philippinen (2022), Mexiko (2021 & 2020), Aruba (2019), Kanada (2018), Schweiz (2017 & 2016), Neuseeland (2015), Trinidad & Tobago (2014), Kasachstan (2013, 2012 & 2011), Uganda (2010), Bermuda (2009), Samoa (2008), Bank of Scotland (2007), Komoren (2006), Färöer-Inseln (2005) und Kanada (2004). Ein vollständiges Farbbild dieser und anderer nominierter Banknoten finden Sie auf der IBNSWebsite: https://www.theibns.org/bnoy2025 Die International Bank Note Society Die International Bank Note Society (IBNS) wurde 1961 gegründet und ist eine gemeinnützige Bildungsorganisation mit dem Ziel, das Studium und Wissen über Banknoten und Papierwährungen weltweit in Bildungs-, wissenschaftlichen und historischen Bereichen zu fördern und voranzutreiben. Die IBNS steht interessierten Personen aus allen Ländern offen. Mitglieder erhalten vierteljährlich ein gedrucktes Journal mit Artikeln zu verschiedenen Themen rund um Papiergeld sowie Details zu neuen Banknotenausgaben. Es gibt etwa 2.000 IBNS-Mitglieder in mehr als 90 Ländern. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.theibns.org . Übrigens: Die Leser von Geldscheine-Online.com und von "Der Geldscheinsammler" in der Zeitschrift "Münzen & Sammeln" haben den 10-Gulden-Schein der neuesten Währung der Welt von Curaçao und Sint Maarten zur Banknote des Jahres 2025 gewählt. Lesen Sie dazu hier mehr: https://www.geldscheine-online.com/post/die-banknote-des-jahres-2025-die-leser-haben-entschieden

  • Leserpost: Protestaufdruck auf 50 Pfennig der Deutschen Notenbank von 1948

    Sehr geehrter Herr Grabowski, angeregt durch Ihre zahlreichen Leserbrief-Antworten wende auch ich mich heute mit Bitte um Auskunft an Sie. Der als Kopie beigefügte 50-Pfennig-Schein der Sowjetischen Besatzungszone ist mit einem politischen Protestaufdruck (Druckkastenstempel) versehen. Ich habe davon drei Stück kurz nach der Wende in einem ganz billigen, kleinen, zusammengewürfelten Geldscheinposten auf einem der damals neue Flohmärkte in Ostberlin gekauft. Eine wertsteigernde Manipulation seitens des Verkäufers halte ich für ausgeschlossen, er hat die Stempel vermutlich garnicht gesehen, auch ich habe sie erst zuhause bemerkt. Ob ein Vorbesitzer "gebastelt" hat oder ein zeitgenössischer Protest vorliegt, ist also unklar. Ich glaube mich zu erinnern, dass die drei Scheine fortlaufende Nummern hatten. Einen habe ich damals mit der Bitte um Auskunft verschickt, aber nie eine Antwort erhalten und weis heute auch nicht mehr an wen. Der zweite Schein ist unauffindbar und der Dritte liegt Ihnen als Kopie vor. Meine Frage: Ist Ihnen so etwas schon begegnet oder ist Ihnen eine Veröffentlichung dazu bekannt? F. Heidenreich Antwort der Redaktion Da Geld schon aus seiner Bestimmung heraus von Hand zu Hand geht, eignet es sich in besonderer Weise als Träger von politischen Botschaften. Neben der typischen Propaganda insbesondere kommunistischer Diktaturen durch entsprechende Motive – denken wir zum Beispiel nur an Banknoten aus China oder Nordkorea – wurden Geldscheine auch immer wieder genutzt, um sie mit Propagandaaufdrucken, Stempeln oder auch handschriftlichen Zusätzen zu versehen, um so eine rasche Verbreitung der Botschaften zu erreichen. Selbst wenn Geld bereits ungültig ist, behält es doch rein äußerlich seinen typischen Geldcharakter, der durch seine Gestaltung erkannt wird. Ein wertloser oder auch geldähnlicher Propagandaschein erzeugt deshalb immer deutlich mehr Aufmerksamkeit und wird eher zur Kenntnis genommen, als ein beliebiges Flugblatt. In der Zeit der "Weimarer Republik" nutzten verschiedene rechte Parteien, darunter die NSDAP, wertlos gewordene Banknoten und Notgeldscheine der Inflation als Träger ihrer politischen Propaganda. Besonders bekannt sind die Scheine mit antisemitischen Aufdrucken aus dieser Zeit. Es gibt aber auch Scheine mit politischen Parolen linker Parteien. Ihr Schein der Deutschen Notenbank über 50 Pfennig aus dem Jahr 1948 wurde in der Sowjetunion gedruckt und war bis 1. Mai 1965 gültig. Er lief also über einen längeren Zeitraum in der Sowjetischen Besatzungszonen (SBZ) und der DDR um. Der Aufdruck bzw. die Stempelung (wohl mit den Typen einer Kinderdruckerei erzeugt) bezieht sich auf die "Nationale Front". Gemeint ist hier die von der SED kontrollierte überparteiliche "sozialistische Volksbewegung" aller Parteien (Blockparteien) und gesellschaftlichen Organisationen (bis auf die christlichen), die über eine Einheitsliste ihre Kandidaten zu den "Wahlen" in der DDR aufstellten. Die Bürger hatten also nicht die Wahl zwischen verschiedenen Parteien, sondern konnten lediglich den vorgeschlagenen Kandidaten der "Nationalen Front" zustimmen, indem der Wahlzettel einfach gefaltet und in die Urne geworfen wurde, oder aber einzelne Namen streichen. Im Volksmund sprach man deshalb auch vom "Zettel falten" oder "Falten gehen" statt "Wählen", da bereits der Gang in eine Wahlkabine als verdächtig galt. Dadurch wird der Sinn der Protest-Botschaft Die "Nationale Front" – ein aufgelegter Wahlschwindel" klar. Die "Nationale Front" war übrigens keine Erfindung der DDR, sondern in allen kommunistischen Diktaturen zum Zwecke der "Gleichschaltung" üblich. Gegen das System gerichtete Propaganda bzw. Proteste wurden in der DDR scharf verfolgt. Man kann sich vorstellen, dass die Botschaft auf diesem Schein aus der Zeit des Volksaufstandes im Jahr 1953 stammen könnte. Hier wäre sogar eine Quelle aus Westberlin denkbar, natürlich mit dem Ziel der Verbreitung in der DDR, insbesondere Ostberlin. Diese These wird auch durch den Kauf auf einem Ostberliner Flohmarkt gestützt. Ich kann mich gut daran erinnern, dass ich in meiner Kindheit immer wieder mal Luftballons gesehen habe, die mit Propaganda aus Westdeutschland auf die Reise in der DDR geschickt wurden. Dagegen spricht allerdings die recht improvisierte Machart. Möglich, aber weniger wahrscheinlich, wäre auch eine Verbreitung im direkten Zusammenhang mit einer bevorstehenden Wahl in der DDR. Das war eine risikovolles Unternehmen, gerade in der Anfangszeit der DDR, in der auch schon mal protestierende "Nichtwähler" über Nacht in sowjetischen Speziallagern verschwanden, die zuvor als Konzentrationslager vom NS-Regime genutzt wurden, oder aber gleich in der UdSSR. Mir ist noch kein Schein mit exakt dieser Botschaft begegnet. Von einer modernen Manipulation gehe ich aber ebenfalls nicht aus. Ein spannendes Zeitdokument, das es verdient, für die Nachwelt aufbewahrt zu werden. Hans-Ludwig Besler (Grabowski) Literaturempfehlung: Hans-Ludwig Grabowski: "Der Jude nahm uns Silber, Gold und Speck …" Für politische Zwecke und antisemitische Propaganda genutzte Geldscheine in der Zeit der Weimarer Republik und des Driten Reichs Titel: Battenberg Verlag ISBN: 978-3-86646-122-2 Auflage: 1. Auflage 2015 Format: 17 x 24 cm Abbildungen: durchgehend farbige Abbildungen Cover-Typ: Hardcover Seitenanzahl: 280 Preis:  29,90 EUR Zur Leseprobe Zum Buch

  • Leserpost: Anfrage zu DDR-Banknoten der Ersatzserie von 1954

    Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin auf der Suche nach fundierten Informationen zu den DDR-Banknoten mit den Katalognummern Ro. 348 a/b/c. Nach meinem Verständnis stellen diese Ausgaben gewissermaßen das Pendant zum sogenannten „Bunkergeld“ der BRD dar, zu dem es ja umfangreiche Informationen gibt. Da die betreffenden Scheine offenbar nie regulär in Umlauf gelangt sind (abgesehen von wenigen entwendeten Exemplaren, die meines Wissens nach zeitnah wieder eingezogen wurden), habe ich mir für meine Sammlung entsprechend gekennzeichnete Reproduktionen als Platzhalter anfertigen lassen. Einen ähnlichen Ansatz würde ich gerne auch für die DDR-Banknoten verfolgen. Zwar sind diese im Katalog sauber aufgeführt, jedoch sind die verfügbaren Informationen häufig eher spekulativ und beziehen sich meist auf die in den 1990er Jahren aufgetauchten Musterdrucke bzw. merkwürdige private Computernachdrucke. Daher meine Frage: Können Sie mir hierzu verlässlichere oder weiterführende Informationen zur Verfügung stellen? Außerdem wäre ich Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir – sofern möglich – hochauflösende Abbildungen dieser Banknoten bereitstellen könnten, damit ich auch hier entsprechende Platzhalter für meine Sammlung erstellen kann. Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung. E. Richter Antwort der Redaktion: Hallo Herr Richter, mir ist nicht bekannt, welche Auflage des ehemaligen „Rosenberg-Katalogs“ Sie nutzen, aber bereits in der 17. Auflage von 2009 hatte ich hierzu im Katalog das Wichtigste geschrieben. Es gibt nur wenige offizielle Probedrucke, die vormals unter 348a/b/c aufgeführt wurden (aktuell DDR-8/9/10). Es handelte sich um kein Pendant zum westdeutschen „Bunkergeld“, womit Sie sicher die Scheine der Ersatzserie BBk II von Anfang der 1960er Jahre meinen. Zur Ersatzserie der Deutschen Notenbank der DDR von 1954 wurden lediglich Druckplatten vorgehalten und nicht fertige Drucke eingelagert. In der aktuellen Auflage des Katalogs „Die deutschen Banknoten ab 1871“ wird ausgeführt: Ersatzserie 1954 Bereits 1953/54 wurden in den Führungsgremien der DDR Beschlüsse zur Vorbereitung einer Ersatz-Banknotenserie gefasst. Nach der Auflösung der Staatsbank der DDR aufgetauchte Druckplatten, die der vorgesehenen Einschmelzung in einer Metallhütte durch Diebstahl bzw. als Auftragsbeleg entgangen waren, bestätigen dies. Die Druckplatten sollten jedoch lediglich für den Bedarfsfall bereitstehen, in dem ein Ersatz einzelner Werte der Notenserie 1948 notwendig würde. Es wurden also keine Banknoten damit gedruckt, um diese vorzuhalten.  Im Besitz der heutigen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) befinden sich lediglich Abdrucke zu 10, 20 und 50 DM, die nachfolgend vorgestellt werden sollen, weil sie interessante Belege zur deutschen Währungsgeschichte sind und die Ersatzserie 1954 dokumentieren. Sie waren dem Direktorium der Deutschen Notenbank am 30. Juni 1954 vorgelegt und von diesem bestätigt worden. Die Arbeit an anderen Werten (1, 2, 5 und 100 DM) wurde eingestellt. Derzeit werden auf dem Sammlermarkt zwei private Nachdrucke zu 10 und 50 DM angeboten, die sich an den Original-Druckplatten orientieren, aber in Bezug auf ihre Farbgebung Fantasieprodukte sind. Die mit freundlicher Genehmigung der KfW abgebildeten Abdrucke zeigen die tatsächlich vorgesehene Farbgebung. Und dann sind sowohl eine Druckplatte sowie die Originaldruck abgebildet. Druckplatte zu 50 DM 1954. DDR-8P, 10 DM von 1954, Format 142 x 72 mm, Vorderseite. Abb. Konzernarchiv der KfW-Bankengruppe. DDR-8P, 10 DM von 1954, Format 142 x 72 mm, Rückseite. Abb. Konzernarchiv der KfW-Bankengruppe. DDR-9P, 20 DM von 1954, Format 142 x 72 mm, Vorderseite. Abb. Konzernarchiv der KfW-Bankengruppe. DDR-9P, 20 DM von 1954, Format 142 x 72 mm, Rückseite. Abb. Konzernarchiv der KfW-Bankengruppe. DDR-10P, 50 DM von 1954, Format 142 x 72 mm, Vorderseite. Abb. Konzernarchiv der KfW-Bankengruppe. DDR-10P, 50 DM von 1954, Format 142 x 72 mm, Rückseite. Abb. Konzernarchiv der KfW-Bankengruppe. Von der Ersatzserie 1954 wurden nie Scheine ausgegeben! Auch zu den verschiedenen Nachdrucken (zwei davon von Original-Druckplatte) finden Sie entsprechende Information im aktuellen Katalog. Die Rechte an den Abbildungen der Originalabdrucke lagen bei der KfW. Soweit mir bekannt, wurden diese Bestände zwischenzeitlich dem Bundesarchiv überlassen. Alle im Internet angebotenen „Nachdrucke“ dieser echten Proben verstoßen somit gegen das Urheberrecht. Mit den besten Grüßen Hans-Ludwig Besler (Grabowski) Literaturempfehlung: Hans-Ludwig Grabowski: Die deutschen Banknoten ab 1871 Das Papiergeld der deutschen Notenbanken, Staatspapiergeld, Kolonial- und Besatzungsausgaben, deutsche Nebengebiete und geldscheinähnliche Wertpapiere und Gutscheine Titel: Battenberg Verlag ISBN: 978-3-86646-224-3 Auflage: 23. Auflage 2023/2024 Format: 14,8 x 21 cm Abbildungen: durchgehend farbig Cover-Typ: Hardcover Seitenanzahl: 864 Preis:  39,90 EUR Zur Leseprobe! Zum Shop!

  • Munich Show eröffnet neuen Themenbereich NUMISMATIK

    Europas größte Sammlermesse schafft im Oktober 2026 eine hochwertige Plattform für Münzen, Medaillen und Papiergeld – mit professioneller Messeinfrastruktur und einem der größten sammleraffinen Publikumsströme des Kontinents. Die Munich Show, seit über 60 Jahren Europas führende Sammlermesse, wagt den nächsten großen Schritt: Vom 23. bis 25. Oktober 2026 entsteht mit NUMISMATIK @ Munich Show erstmals ein eigenständiger Themenbereich für Münzen, Medaillen und numismatische Sammelobjekte auf der renommierten Herbstmesse. Für die Numismatik ist das ein Novum: eine Präsenz im Kontext einer Großveranstaltung, die Reichweite, Professionalität und Sammlerkultur verbindet. Die Idee dahinter ist ebenso einfach wie ambitioniert: Die professionellen Standards einer internationalen Fachmesse auf einen Sammlerbereich übertragen, der dieses Niveau längst verdient hat. Denn während die Numismatik weltweit auf eine der ältesten und lebendigsten Sammlerkulturen zurückblickt, fand der Handel mit klassischen Münzen und Medaillen bislang überwiegend abseits großer Messeformate statt. Mit rund 6.000 m² Ausstellungsfläche in Halle A1 der Messe München und rund 50.000 Besuchern bietet die Munich Show nun die idealen Voraussetzungen, das zu ändern. „Wir schaffen einen Ort, an dem die Leidenschaft für Münzen auf die Professionalität einer internationalen Fachmesse trifft", sagt Christoph Keilmann, Geschäftsführer der Münchner Mineralientage Fachmesse GmbH. „Unser Ziel ist es, die Numismatik einem breiten Publikum zugänglich zu machen – und gleichzeitig erfahrenen Händlern und Sammlern eine Plattform zu bieten, die ihren Ansprüchen gerecht wird." Mehr als eine Münzbörse Was NUMISMATIK @ Munich Show von herkömmlichen Veranstaltungen unterscheidet, ist nicht allein die Größe – es ist das Zusammenspiel aus Infrastruktur, Leidenschaft und Erlebnis. Händler finden flexible Standoptionen, die vom kompakten Tischformat bis zur großzügigen Ausstellungsfläche reichen. Ergänzt wird das Angebot durch einen eigenen Bereich für Auktionsvorbesichtigungen sowie die zentrale Präsentationsfläche „Boulevard of Coins". Eingebettet in die Sicherheits- und Logistik-Infrastruktur der Messe München schafft dies eine aufmerksamkeitsstarke und attraktive Plattform für Händler, Sammler und das breite Publikum gleichermaßen. Hinzu kommt ein umfangreiches Begleitprogramm mit über 50 Fachvorträgen an allen Tagen, kuratierten Sonderausstellungen und einem Kinder-Aktionsprogramm, das gezielt neue Sammlerinnen und Sammler für die Numismatik begeistern soll. Denn die Munich Show versteht sich nicht nur als Handelsplatz, sondern als Ort der Vermittlung und Begegnung – ein Ort, an dem Wissen geteilt, Geschichten erzählt und die nächste Generation von Sammlern inspiriert werden. Wo Sammelleidenschaften sich begegnen Was die Munich Show für die Numismatik besonders attraktiv macht, ist ihr gewachsenes, sammleraffines Publikum. Die Erfahrung der Veranstalter zeigt: Wer Mineralien, Edelsteine oder Schmuck sammelt, bringt oft eine Neugier mit, die über das eigene Fachgebiet hinausreicht. Die direkte Nachbarschaft dieser Welten unter einem Dach eröffnet ein erhebliches Cross-Marketing-Potenzial – und damit die Chance, Menschen für Münzen zu begeistern, die bisher keinen Berührungspunkt mit der Numismatik hatten. Für Händler bedeutet das: Zugang zu einem Publikum, das kaufkräftig, neugierig und offen für neue Sammelgebiete ist. Dieses Potenzial erkennt auch die numismatische Fachwelt. Ursula Kampmann, Geschäftsführerin des renommierten Fachportals MünzenWoche, begleitet das Projekt mit Überzeugung: „Die Munich Show ist eine wundervolle Plattform. Ihre Organisatoren wissen, wie Sammler ticken. Deshalb freue ich mich sehr auf die vielen Chancen, die dieses Event der Numismatik und unserer gesamten Community bieten wird." Qualität vor Quantität Für das Premierenjahr setzen die Veranstalter bewusst auf einen kuratierten Ansatz. Die Anzahl der Standplätze ist begrenzt, das Gesamtbild soll von Anfang an den Qualitätsanspruch der Munich Show widerspiegeln. Der Freitag ist exklusiv registrierten Fachbesuchern vorbehalten – ein klares Signal an die Branche, dass hier professionelle Geschäftsbeziehungen ebenso gepflegt werden wie die Begeisterung für das Sammeln. Die Anmeldefrist für Aussteller läuft noch bis Ende April 2026. Hinter der Munich Show steht ein Familienunternehmen mit tiefer Leidenschaft für die Welt des Sammelns. Dass diese Leidenschaft nun auch der Numismatik eine Heimat gibt, ist mehr als eine Messeerweiterung – es ist eine Einladung an eine ganze Community, sichtbar zu werden. München wird im Oktober 2026 zum Treffpunkt für alle, die die Faszination von Münzen und Medaillen teilen – ob als erfahrene Sammler, als Händler mit internationaler Reichweite oder als Neugierige, die gerade erst ihre erste Münze in die Hand nehmen. Die Numismatik hat es verdient, gesehen zu werden. Die Munich Show gibt ihr den Raum dafür. Veranstaltungsdaten • Veranstaltung: NUMISMATIK @ Munich Show • Datum: Fr., 23. – So., 25. Oktober 2026 (Munich Show: 22.-25.10.; Münzbereich öffnet einen Tag später) • Ort: Halle A1, Messe München(Munich Show gesamt: Hallen A1, A2, B1, B2, B3) • Öffnungszeiten: täglich 9:00–18:00 Uhr • Freitag, 23. Oktober 2026: Nur für registrierte Fachbesucher • Samstag, 24. Oktober 2026: Geöffnet für die Öffentlichkeit • Sonntag, 25. Oktober 2026: Geöffnet für die Öffentlichkeit Die Munich Show in Zahlen • Europas größte und traditionsreichste Sammlermesse • Über 60 Jahre Geschichte • Rund 50.000 Besucher jährlich • Rund 1.200 Aussteller aus mehr als 60 Nationen • 53.000 m² Gesamtausstellungsfläche in fünf Hallen • Rund 6.000 m² für den neuen Bereich NUMISMATIK (Halle A1) Angebot NUMISMATIK @ Munich Show • Flexible Standoptionen: Tisch (ab 2,5 m), Kabinen (ab 10 m²), Flächen (ab 20 m²) • Auction Previews: Eigene Räume für Auktionsvorbesichtigungen (40m²) • Boulevard of Coins: Repräsentative Präsentationsfläche für Highlights • Professionelle Nachtsicherung • Rahmenprogramm: Über 54 Vorträge, kuratierte Sonderausstellungen, aktives Nachwuchsprogramm Aussteller-Anmeldung • Anmeldefrist: 30. April 2026 • Ausstellerinformationen und Anmeldung: munichshow.com/de/ausstellen • Besucherinformationen: munichshow.com/de/besuchen • Numismatik-Bereich: munichshow.com/numismatik Über die Munich Show Die Munich Show ist Europas größte und traditionsreichste Sammlermesse. Seit über 60 Jahren bringt sie jährlich rund 50.000 Besucher und über 1.200 Aussteller aus mehr als 60 Nationen auf dem Gelände der Messe München zusammen. Auf 53.000 m² Ausstellungsfläche in fünf Hallen bietet sie ein einzigartiges Erlebnis für Sammler, Händler und Liebhaber – begleitet von kuratierten Sonderausstellungen, Fachvorträgen und einem vielfältigen Rahmenprogramm. Die Munich Show wird von der Münchner Mineralientage Fachmesse GmbH veranstaltet, einem Familienunternehmen mit tiefer Leidenschaft für die Welt des Sammelns.

  • Wie schnell wird Ungarn jetzt den Euro einführen?

    Am 12. April 2026 beendete der 45-jährige Péter Magyar die 16-jährige Herrschaft von Viktor Orbán. Die Wahlergebnisse waren phänomenal. Nachdem fast alle Stimmen ausgezählt sind, sagen Wahlbeamte, dass Magyars Tisza-Partei über zwei Drittel der Sitze im Parlament sichern wird, was es seiner Partei ermöglicht, die ungarische Verfassung zu ändern und viele der umstrittenen und autokratischen Änderungen rückgängig zu machen, die Orbán und seine Fidesz-Partei vorgenommen haben. Magyars überwältigender Sieg ist eine Erleichterung für Politiker in ganz Europa, wo Orbán der Europäischen Union seit Jahren ein Dorn im Auge war. Er bedeutet aber auch eine schwere Niederlage sowohl für Wladimir Putin als auch für US-Präsident Donald Trump und dessen Populismus, die den nationalistischen, pro-russischen Politiker während des Wahlkampfs nachdrücklich unterstützt hatten. Péter Magyar, der neue Ministerpräsident Ungarns. Ungarn trat am 1. Mai 2004 im Rahmen der fünften Erweiterungsrunde der Europäischen Union bei, zusammen mit Ländern wie Polen, der Tschechischen Republik und der Slowakei. Nach seinem Beitritt trat Ungarn am 21. Dezember 2007 offiziell dem Schengen-Raum bei. Zwar plant die ungarische Regierung seit dem Beitritt zur Europäischen Union, den ungarischen Forint durch den Euro zu ersetzen, doch hat sie kein konkretes Datum festgelegt, und der Forint ist nicht Teil des Europäischen Wechselkursmechanismus (ERM II). 2023 erklärte György Matolcsy, damaliger Gouverneur der Ungarischen Nationalbank und ehemaliger Minister für Volkswirtschaft, dass die Einführung des Euro in Ungarn „vielleicht um 2030 oder etwas später“ erfolgen könnte, bezeichnete ihn als „Club der Reichen“ und sagte, dass die ungarische Wirtschaft zu diesem Zeitpunkt „noch nicht darauf vorbereitet“ sei. Der Forint ist in der ungarischen Verfassung verankert (Artikel K). Derzeit sind in Ungarn folgende Banknoten im Umlauf: Nach seinem entscheidenden Sieg bei den Wahlen 2026 bekräftigte Péter Magyar, dass die Einführung des Euro im Interesse der Nation liege, und obwohl er keinen konkreten Termin nennen konnte, merkte er an, dass seine Regierung nach einer Überprüfung der Wirtschaftslage einen Zeitplan für den Beitritt festlegen werde. Gleichzeitig nannte Magyar 2030 oder 2031 als möglichen Zieltermin hierfür. Donald Ludwig

  • Aserbaidschan stellt seine überarbeitete 100-Manat-Banknote vor

    Am 15. April 2026 kündigte die Zentralbank von Aserbaidschan die nächste neu gestaltete Banknote ihrer aktuellen Banknotenserie an. Die Zentralbank begann im Jahr 2021 mit der Ausgabe ihrer modernisierten Banknoten unter Einbeziehung der neuesten Innovationen sowie Nano- und Mikrotechnologien und hat seitdem ihre 1-, 5-, 10-, 20- und 50-Manat-Banknoten aktualisiert. Eine 200-Manat-Banknote (ein neuer Nennwert) wurde erstmals 2018 ausgegeben und noch nicht an das Designformat der neuen Serie angepasst. Die 500-Manat-Banknote (auch ein neuer Nennwert), die aufgrund ihres hohen Wertes selten im Umlauf zu sehen ist, wurde 2021 ausgegeben und entspricht der neuen Serie (vertikale Rückseite, taktile Linien für Sehbehinderte usw.). Die 100-Manat-Banknote ist dem Thema „Wirtschaft und Entwicklung“ gewidmet. Die neue Banknote wird ab dem 15. Juli 2026 in Umlauf gebracht. Die neue, überarbeitete 100-Manat-Banknote oben, die Alte unten (Vorderseiten). Die neue, überarbeitete 100-Manat-Banknote oben, die Alte unten (Rückseiten). Die überarbeitete 100-Manat-Banknote verfügt über die neuesten Sicherheitsmerkmale, darunter ein dreidimensionales, farbwechselndes Hologramm, ein beeindruckendes „Spark Flow Prime“-Merkmal (ein dynamisches, farbwechselndes Manat-Symbol), ein Wasserzeichen mit dem Staatswappen der Republik Aserbaidschan und der Wertzahl, taktile Linien an den rechten und linken Rändern auf der Vorderseite der Banknote, um Sehbehinderten die Erkennung zu erleichtern, ein neues vertikales Design auf der Rückseite der Banknote, einen Sicherheitsfaden, Mikrotext und vieles mehr. Die neue 100-Manat-Banknote trägt die Unterschrift von Taleh Tahir oğlu Kazımov, dem Vorsitzenden der Zentralbank der Republik Aserbaidschan, die sich in der oberen linken Ecke auf der Vorderseite befindet. Der Prozess der Anpassung aller im Land verwendeten Bargeldsysteme und -geräte an die aktualisierte 100-Manat-Banknote hat begonnen. Der neue Hunderter wird parallel zu den derzeit im Umlauf befindlichen alten 100-Manat-Banknoten zirkulieren. Bilder der aktuellen Serie, darunter auch UV-Fotos, finden Sie in DIESEM Beitrag (dort sind auch Abbildungen der Banknoten im alten Design-Format zu 100 und 200 Manat zu sehen). Donald Ludwig

  • Der besondere Geldschein: Hawaii 5 Dollars 1934

    Am 27. Februar 1980 entdeckte ein Handwerker beim Streichen des Dachbodens eines Hauses in Manoa bei Waikiki einen Stapel Geldscheine im Gesamtwert von 100.000 US-Dollars: 1.793 Scheine der Wertstufen 1, 5, 10 und 20 Dollars. Der Mann übergab das Geld mit dem Aufdruck HAWAII der Polizei. Da sich 45 Tage lang niemand gemeldet hatte, durfte er es behalten. Der Münzhändler und Autor Don Medcalf aus Honolulu erzählte, dass er vor einigen Jahren in Wahiawa eine Frau getroffen hatte, die 45.000 US-Dollars in 20-Dollars-HAWAII-Scheinen gespart hatte. David Cheever aus Honolulu besuchte vor Jahren seine Familie in Salida, Colorado. Er stöberte in einem Antiquitätenladen, als er einen 1-Dollar-Schein entdeckte. Auf der Rückseite der Banknoten war „HAWAII“ in großen Buchstaben und auch auf der Vorderseite war der Schriftzug an zwei Stellen in kleineren Buchstaben aufgedruckt. Neugierig kaufte er ihn für 26 US-Dollars, ohne etwas über seine Geschichte zu wissen. Die Geschichte ist: „Tora! Tora! Tora!“ funkten japanische Piloten an Offiziere ihres Stützpunkts; das war die Code-Bezeichnung der Japaner für die erfolgreiche Bombardierung durch die Kaiserlichen Marineluftstreitkräfte auf den pazifischen Flottenstützpunkt der US-Amerikaner in Pearl Harbor in den Morgenstunden des 7. Dezember 1941. „Tora“ heißt im Japanischen „Tiger“, ist aber die gewählte Abkürzung für „ To tsugeki Ra igeki“ und bedeutet in etwa „Blitzangriff“. Der Angriff war die kriegerische Antwort Japans auf das seit September 1940 schwere Handelsembargo der USA gegen das kriegsbereite Japan. Die USA traten am folgenden Tag in den Zweiten Weltkrieg ein. Abb. 1: Schlagzeile des „Honolulu Star-Bulletin“ vom 7. Dezember 1941 „Krieg! die Insel Oahu von japanischen Fliegern bombardiert“; der „Honolulu Advertiser“ legt am selben Tag nach: „Japaner bombardieren Pearl Harbor / Schlag gegen die Armeestationen Hickam, Wheeler und Kaneohe / mehr als 2000 Tote bei einem überraschenden Luftangriff“. Unmittelbar nach der verheerenden Zerstörung auf dem Flottenstützpunkt verhängte Joseph B. Poindexter als ziviler Gouverneur von Hawaii das Kriegsrecht über das Territorium und erlaubte dem US-Militär die Bildung einer Militärregierung. Poindexter wurde Militärgouverneur und Tage später durch Generalleutnant Delos C. Emmons abgelöst. Die Militärs und die Bundesregierung hatten Furcht vor einer Besetzung des Insel-Archipels durch japanische Truppen und davor, dass diese große Mengen an US-Banknoten erbeuten könnten. Am 9. Januar 1942 erließ Emmons die sogenannte „money order“ mit dem Verbot des Besitzes von mehr als 200 US-Dollars in bar für Privatpersonen – Unternehmen durften 500 Dollars auch für Lohnzahlungen behalten. Und er mahnte den Druck von Notgeld mit dem Aufdruck „HAWAII“ auf regulären US-Noten an, die im Fall einer japanischen Besetzung sofort für ungültig erklärt werden konnten. Das Bureau of Engraving and Printing lieferte in kurzer Zeit solche Überdruck-Scheine: 35.052.000 1-Dollar-Silver Certificates, 9.416.000 5-Dollars-RB-Noten, 10.424.000 10-Dollars-RB-Noten und 11.246.000 20-Dollars-RB-Noten. 50- und 100-Dollars-Banknoten hatte man bewusst nicht überdruckt. Am 25. Juni 1942 erließ Gouverneur Poindexter die folgenden Vorschriften für den Banknotenumlauf auf den Inseln: „Vorschriften zum Thema Währung Diese Vorschriften werden gemäß der dem Gouverneur von Hawaii übertragenen Befugnisse erlassen, basierend auf der Exekutivanordnung Nr. 8389 in der geänderten Fassung, Abschnitt 5 (b) des Gesetzes über den Handel mit dem Feind in der Fassung von Titel III des Ersten Kriegsbefugnisgesetzes von 1941, Generalbefehl Nr. 118 des Büros des Militärgouverneurs vom 25. Juni 1942 sowie allen anderen dem unterzeichneten Gouverneur von Hawaii übertragenen Befugnissen. Abschnitt I: (1) Mit sofortiger Wirkung werden alle derzeit in Hawaii im Umlauf befindlichen US-Dollar-Banknoten aus dem Verkehr gezogen und durch neue US-Dollar-Banknoten ersetzt, die vom US-Finanzministerium für Hawaii ausgegeben werden. Die neue Währung entspricht in jeder Hinsicht der regulären US-Währung, mit der Ausnahme, dass der Schriftzug „Hawaii“ auf der Vorderseite der Banknote in Fettdruck und auf der Rückseite in großer, offener Schrift aufgedruckt ist. Diese Währung wird in diesen Bestimmungen als „US-Währung, Hawaii-Serie“ bezeichnet. (2) Sämtliche US-Währung, die sich physisch im Gebiet von Hawaii befindet, mit Ausnahme der US-Währung der Hawaii-Serie, muss bis spätestens 15. Juli 1942 gegen US-Währung der Hawaii-Serie umgetauscht werden. Vor dem 15. Juli 1942 konnte jede Person im Gebiet von Hawaii die im Umlauf befindliche US-Währung bei jeder Bank im Gebiet gebührenfrei gegen US-Währung der Hawaii-Serie umtauschen. (3) Mit Wirkung vom 15. Juli 1942 ist der Erwerb, die Veräußerung, der Besitz, die Weitergabe und der sonstige Umgang mit US-Währungen, mit Ausnahme von US-Währungen der Hawaii-Serie, im Territorium Hawaii verboten. (4) Mit Wirkung vom 15. Juli 1942 ist es verboten, US-Währungen jeglicher Serie in einem Schließfach im Territorium Hawaii aufzubewahren oder deren Aufbewahrung zu gestatten. Ebenso ist es verboten, solche Währungen in einem Schließfach im Territorium Hawaii einzuzahlen oder deren Einzahlung zu gestatten. (5) Sämtliche nach Hawaii eingeführten US-Währungen sind unverzüglich an die am jeweiligen Einfuhrhafen in Hawaii benannte Person zum Umtausch in US-Währungen der Hawaii-Serie auszuhändigen. Der Umtausch erfolgt gebührenfrei. (6) US-Währungen der Hawaii-Serie dürfen nicht aus dem Territorium Hawaii ausgeführt oder anderweitig physisch verbracht werden. Jede Person, die US-Dollar aus Hawaii ausführen oder anderweitig mitnehmen möchte, kann US-Dollar der hawaiianischen Serie kostenlos in andere US-Dollar umtauschen, indem sie einen entsprechenden Antrag bei der am Ausfuhr- oder Abholhafen von Hawaii benannten Person stellt und das von dieser Person vorgeschriebene Verfahren befolgt. (7) Banken innerhalb des Territoriums von Hawaii und andere gegebenenfalls benannte Personen sind verpflichtet, auf Anweisung des Sonderausschusses für die Verwahrung von US-Dollar (Treasury Custody Committee) Berichte in dreifacher Ausfertigung auf dem Formular TFR-H25 über die von ihnen gehaltenen Beträge an US-Dollar jeglicher Serie einzureichen. Wenn der von einer Bank oder einer anderen Person im Hoheitsgebiet von Hawaii gehaltene Währungsbestand den Bedarf dieser Bank oder Person oder den unter den gegenwärtigen Umständen im Hoheitsgebiet von Hawaii erforderlichen Betrag übersteigt, hat diese Bank oder Person nach Erhalt einer entsprechenden Mitteilung unverzüglich den vorgeschriebenen Währungsbetrag an den Sonderausschuss für die Verwahrung von Staatsgeldern in Hawaii oder, falls von dieser angewiesen, an eine Bank zu liefern. Im Gegenzug erhält die liefernde Bank oder Person einen entsprechenden Dollarbetrag als Gutschrift bei einem Bankinstitut im Hoheitsgebiet von Hawaii oder innerhalb der kontinentalen Vereinigten Staaten. Die gemäß dieser Bestimmung an den Sonderausschuss für die Verwahrung von Staatsgeldern gelieferten Währungen werden für Rechnung der Vereinigten Staaten entgegengenommen. Abschnitt II (1) Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Verordnung können durch Genehmigungen, Verfügungen oder auf andere Weise gewährt werden, wenn dies dem Zweck dieser Verordnung entspricht und zur Vermeidung unzumutbarer Härten oder im Hinblick auf die Bedürfnisse der Streitkräfte der Vereinten Nationen erforderlich oder wünschenswert ist. Anträge auf eine solche Genehmigung sind beim Büro des Gouverneurs von Hawaii auf dem Formular TFR-H28 einzureichen. Das allgemeine Verfahren für die Bearbeitung von Genehmigungsanträgen entspricht dem Verfahren, das bei der Anwendung der Executive Order Nr. 8389 in ihrer geänderten Fassung angewendet wird. Sofern nicht ausdrücklich anders bestimmt, berechtigt eine Genehmigung nicht zu Transaktionen, die aufgrund anderer Gesetze, Verordnungen, Anordnungen oder Vorschriften verboten sind. Die Entscheidung über die Erteilung, Ablehnung oder sonstige Erledigung eines Genehmigungsantrags ist endgültig. (2) Zur Durchführung dieser Verordnung und zur Erstellung der hierin zusätzlich geforderten Berichte können von Zeit zu Zeit Verfügungen, Anweisungen, Auslegungen oder Genehmigungen erlassen werden, sofern diese die Zwecke dieser Verordnung erfüllen. (3) Diese Verordnung gilt nicht als Genehmigung für Transaktionen, die durch die Executive Order Nr. 8389 in ihrer geänderten Fassung verboten sind, mit Ausnahme solcher Transaktionen, die notwendigerweise mit der Durchführung der in dieser Verordnung ausdrücklich geforderten Handlungen verbunden sind. Diese Verordnung gilt ferner nicht als Beeinträchtigung, Änderung oder Einschränkung der General Order Nr. 51 des Office of Military Governor vom 9. Januar 1942. (4) In dieser Verordnung gelten folgende Definitionen: (a) Der Begriff „Währung“ umfasst keine Münzen. (b) Der Begriff „Person“ bezeichnet eine natürliche Person, eine Personengesellschaft, einen Verein, eine Körperschaft oder eine sonstige Organisation. (5) Diese Verordnung sowie alle auf Grundlage dieser Verordnung erlassenen Verfügungen, Genehmigungen, Anweisungen oder Formulare können jederzeit geändert, ergänzt oder widerrufen werden. Es wird auf die in der Allgemeinen Anordnung Nr. 118 festgelegten Strafen sowie auf die in Abschnitt 5 (b) des Gesetzes über den Handel mit dem Feind in seiner geänderten Fassung enthaltenen Bestimmungen hingewiesen. J. B. Poindexter, Gouverneur von Hawaii“ Abb. 2: 5 US-Dollars 1934A, Vs., mit einem zweifach kopfstehenden Überdruck HAWAII, in einer Menge von 9.416.000 Exemplaren gedruckt; es existieren auch Scheine mit der Jahreszahl 1934 ohne Buchstaben, aber immer mit dem Buchstaben L und der Kennung 12 für die Federal Reserve Bank San Francisco. Abb. 3: 5 US-Dollars, Rs., mit Überdruck HAWAII; mit der Platten-Nummer 1469. Abb. 4: 5 US-Dollars, Vs., Austauschnote mit Suffix-Stern statt Buchstaben A; wie viele Austauschscheine gedruckt wurden, ist auch beim BEP nicht bekannt – für die 1-Dollar-Noten werden immerhin 204.000 Stück und für die 20-Dollars-Scheine lediglich 54.500 Stück sog. Stern-Noten genannt. Schon Anfang März 1942 brachten Beamte des Finanzministeriums die ersten 20 Millionen US-Dollars der Hawaii-Geldscheine, die den lokalen Banken im Austausch gegen 20 Millionen US-Dollars in regulärer Währung übergeben wurden. Die Banknoten mit der im Buchdruck erfolgten Kennzeichnung – Kontrollnummern und das Schatzamt-Siegel in Braun – ersetzten schließlich etwa 200 Millionen US-Dollars der Standard-Scheine. Die Umtauschpflicht galt bis zum 15. Juli 1942 und wurde bis 1. August 1942 verlängert. Ab dem 15. August 1942 durften keine anderen US-Banknoten als die der Hawaii-Serie mehr verwendet werden. Die Scheine wurden nie außer Kurs gesetzt und sind noch heute gültig. Im März 1944 veröffentlichte das Federal Reserve Bulletin folgende Erklärung zur Verwendung hawaiianischer Banknoten: „Die besonderen Merkmale des »Hawaiianischen Dollars« sind sowohl für offensive als auch für defensive Zwecke von großem Wert. Es liegt im Interesse unserer Regierung, die in Kampfgebieten verwendete Währung leicht identifizieren zu können, um deren Sicherung zu erleichtern, sollte sie in Feindeshand fallen. Natürlich wären praktisch alle Vorteile des »Hawaiianischen Dollars« auch durch die Verwendung der in Nordafrika, Sizilien und Italien gebräuchlichen Dollars mit gelbem Siegel erzielt worden. Da diese zentralpazifischen Inseln jedoch engere militärische und finanzielle Beziehungen zu Hawaii als zum Festland unterhalten und der »Hawaiianische Dollar« alle Vorteile der Dollars mit gelbem Siegel bietet, war seine Verwendung im Zentralpazifik vorzuziehen.“ Als der Sieg der Alliierten absehbar war, wurden ab 21. Oktober 1944 alle Beschränkungen für den Hawaii-Noten-Umlauf aufgehoben. Ab April 1946 wurden sie dann eingezogen, die meisten vernichtet, sind jedoch weiterhin gesetzliches Zahlungsmittel. Viele Soldaten, die aus dem Pazifik-Krieg zurückkehrten, brachten diese besonderen Geldscheine als Erinnerung mit auf das US-Festland. Anstatt den Aufwand des Rücktransports zum Festland zu bewältigen, wurde der Großteil der Hawaii-Scheine vor Ort vernichtet. Sie wurden einfach verbrannt: im Krematorium Nuuanu und im Krematorium auf Oahu. Es wurden sogar feine Siebe auf den Schornsteinen angebracht, um nicht verbrannte Geldscheinreste aufzufangen. Die Geldschein-Vernichtung verlief jedoch langsam und unter Zeitdruck. So wurden schließlich auch die größeren Öfen einer Zuckerfabrik in Aiea genutzt. Am 24. Oktober 1944 unterzeichnete US-Präsident F. D. Roosevelt im Anschluss an die Ankündigung des Finanzministeriums die Executive Order 9489, die das Kriegsrecht auf Hawaii aufhob, die Inseln aber weiterhin unter militärischer Kontrolle beließ. Die Hawaii-Geldscheine, obwohl ursprünglich nur für Hawaii bestimmt, liefen auch auf den von den USA im Pazifikkrieg besetzten Inseln um. So erhielten beispielsweise die Truppen auf den Midway-Inseln Hawaii-Geldscheine als Teil ihres Solds und selbst auf den Philippinen kursierten solche Scheine. Auch auf dem Festland der USA waren Hawaii-Scheine im Umlauf und wurden dort erst nach und nach eingezogen. Die 1-Dollar-Silberzertifikate der Serie 1935A, die 5- und 20-Dollars-Federal-Reserve-Noten der Serie 1934 sowie die 5-, 10- und 20-Dollars-Federal-Reserve-Noten der Serie 1934A erreichen auf Auktionen meist 4- bis 5-stellige Dollars-Beträge. Dabei sind die 1934-er Scheine seltener als die Varianten der Serien 1934A. Michael H. Schöne Quellen: https://coinweek.com https://en.wikipedia.org https://pearlharbor.org https://web.archive.org https://www.americanhistory.si.edu https://www.papermoneyproject.com

  • Leipziger Münzhandlung: Vorschau auf die Auktion 110 und die e-live Auktion 23 Ende Mai 2026

    Auktion 110 vom 27.-30. Mai 2026 und e-live Auktion 23 am 31. Mai 2026 Die Frühjahrsauktion der Leipziger Münzhandlung Höhn präsentiert eine beeindruckende Auswahl von mehr als 4000 numismatischen Objekten für Sammler und Liebhaber historischer Münzen und Medaillen. Über fünf Tage hinweg haben Sie die Gelegenheit, einzigartige Sammlungsstücke zu ersteigern. Die Auktion startet am Mittwoch, den 27. Mai 2025 mit dem Gebiet der Geldscheine, Aktien und Notmünzen, dabei sind seltene ausländische Geldscheine vertreten, teilweise durch PMG gegradet.  Die Leipziger Münzhandlung präsentiert eine vielseitige fünftägige Auktionswoche mit herausragenden numismatischen Objekten aus unterschiedlichen Epochen. Hier geht es direkt zu den Geldscheinen bei der 110. Auktion der Leipziger Münzhandlung: https://www.muenzen-leipzig.de//Auktion/Onlinekatalog?intAuktionsId=1660 Auktionskatalog als PDF: https://www.leipziger-muenzhandlung.de/epaper/110%20Auktion/#0 Eine kleine Auswahl von Angeboten zu Geldscheinen und Wertpapieren: Deutsche Länderbanken ab 1871: LosNr 1 Anhalt. 100 Mark vom 1.6.1874. Der Anhalt-Dessauischen Landesbank. Gültig bis 31.12.1878. Blanco-Exemplar ohne Kennnummer. Druck bei Giesecke & Devrient, Leipzig. Grab./Kr. A28. Selten.  II+, Ausruf: 800 EUR Geldscheine der deutschen Kolonien: LosNr 22 Deutsch-Ostafrika, Deutsch-Ostafrikanische Bank. 1 Rupie 1.7.1917 Interims- Banknote. Serie IP. Druck schwarz, auf der Rückseite 2x moja . Kaiserliche Bezirksnebenstelle . Ro. 936f, Grab. DOA B1d.  Sehr selten.  Kleine Flecke, II, Ausruf: 1.000 EUR Geldscheine Ausland: LosNr 51 Australien. 1/2 Sovereign ND 1926-1933. Serie: B/16, KN 515281. WPM 15c. Sehr selten.  Avers großer Fleck, IV, Ausruf: 800 EUR LosNr 52 Australien. 1 Pound ND 1926-1932. Serie: K/47, KN 556833. Eingeschweißt im PMG-Plastikfolder mit der Bewertung: 20 very fine. WPM 16c.  Sehr selten.  III-, Ausruf: 450 EUR LosNr 60 Irak. 1 Dinar 1931 (ND 1942). Serie: T, KN 979,867. Eingeschweißt im PMG-Plastefolder mit der Bewertung: 20 very fine. WPM 22.  Selten.  III, Ausruf: 1.000 EUR LosNr 73 Seychellen. 5 Rupees ND 1936. Serie: A/I, KN 58229. Revers nicht bedruckt. Eingeschweißt im PMG-Plastikfolder mit der Bewertung: 20 very fine. WPM 3c. Sehr selten.  Große Flecken, II, Ausruf: 900 EUR LosNr 74 Straits Settlements. 1 Dollar 1.1.1930. Serie: P/39, KN 65347. Eingeschweißt im PMG-Plastefolder mit der Bewertung: 30 very fine. WPM 9b.  Sehr selten.  III-, Ausruf: 1.200 EUR LosNr 78 Tschechoslowakei. 100 Korun 15.4.1919. Serie: 0006, KN 596886. WPM 11a.  Sehr selten.  IV+, Ausruf: 2.200 EUR LosNr 94 Vereinigte Staaten von Amerika. 20 Dollars 1882. Bank of Commerce in New York. KN Z399515E/166624. Eingeschweißt im PMG-Plastikfolder mit der Bewertung: 20 very fine. WPM -.  Sehr selten.  III-IV, Ausruf: 1.100 EUR Aktien und historische Wertpapiere Deutschland: LosNr 104 Anhalt-Dessau, Landesbank. Partial-Aktie über 100 Thaler Courant 31. Dezember 1853. Abgewertet auf 33 Thaler und 2 Silbergroschen (Stempel), handschriftlich überschrieben. Folge: 416, Aktien-Nr. 7951. 335 x 250 mm, dünnes Papier. Sehr selten.  Mehrfache Knickfalten, III-, Ausruf: 1.000 EUR LosNr 106 Anhalt-Dessau, Free State of Anhalt. Aktie über 500 Dollars in Gold 1926. Kupferstichdruck mit dem Stempel "Anhaltisches Staatsministerium Dessau". Aktien-Nr. D 146. Mit 3 Stempelmarken 1, 10 Kronen und 40 Öre (Schweden), abgestempelt "Annulleras". Entwertet mit 3 Reihen Löchern. Rückseite Dividenden-Schein, einlösbar 1. März 1934. 368 x 244 mm.  Sehr selten.  Zwei Knickfalten, II, Ausruf: 600 EUR Das Angebot beinhaltet zudem über 600 thematische Medaillen und Plaketten sowie Münzen der DDR, antike Stücke aus Griechenland und umfangreiche internationale Sammlungen, etwa aus China, Russland und Indien, darunter seltene Goldprägungen und Raritäten. Auch deutsche Münzgeschichte vom Kaiserreich bis zur Moderne ist mit seltenen Goldmünzen und Polierten Platten vertreten. Weitere Schwerpunkte bilden die Münzen der Habsburger, Altdeutschlands und Sachsens mit zahlreichen hochwertigen Serien und Sammlungen. Den Abschluss bilden Sammler- und Händlerlots sowie eine seltene Soldtruhe aus dem 30-jährigen Krieg. Ergänzt wird die Präsenzauktion durch eine umfangreiche Online-Auktion. Es erwartet den Sammler somit eine fünftägige Auktionswoche voller Highlights aus verschiedenen Epochen der Numismatik. In allen Bereichen sind zahlreiche besonders interessante numismatische Stücke im Angebot, darunter ausgesprochene Seltenheiten und Münzen sowie Medaillen in außergewöhnlichem Erhaltungszustand. Die Auktion wird in den eigenen Räumlichkeiten des Leipziger Auktionshauses stattfinden. Der detaillierte Zeitplan ist auf unserer Website und im Katalog einsehbar. Eine Besichtigung der Lose wird ab einer Woche vor Auktionsbeginn sowie an allen Auktionstagen direkt in unseren Räumen möglich sein. Wir bieten unseren Kunden verschiedene Teilnahmemöglichkeiten an, sei es persönlich vor Ort, per Vorgebot, am Telefon oder durch Live-Gebote. Interessenten sollten sich rechtzeitig anmelden, insbesondere wenn sie telefonisch oder über ein Live-Gebot teilnehmen möchten. Der Auktionskatalog ist ab dem 20. April verfügbar. Sie können den Katalog bereits jetzt online auf unserer Homepage unter www.leipziger-muenzhandlung.de  einsehen. Für weitere Fragen oder zusätzliche Informationen, wie beispielsweise Videos einzelner Objekte, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Hier geht es direkt zu den Geldscheinen bei der 110. Auktion der Leipziger Münzhandlung: https://www.muenzen-leipzig.de//Auktion/Onlinekatalog?intAuktionsId=1660 Auktionskatalog als PDF: https://www.leipziger-muenzhandlung.de/epaper/110%20Auktion/#0 Kontakt: https://www.leipziger-muenzhandlung.de/   info@leipziger-muenzhandlung.de   Tel. +49(0)341 12 47 90 WhatsApp +49 151 70635086

  • Aus privaten Sammlungen: Das Geld des reichsten Mannes der Welt – Hyderabad, 5 O.S.-Rupien von 1945

    Hyderabad im Bundesstaat Telangana in Zentralindien ist zusammen mit dem benachbarten Secunderabad mit rund sieben Millionen Einwohnern die viertgrößte Metropole Indiens. Die 1590 gegründete Stadt gilt als bedeutender IT-Standort, sowie als wichtiger Herstellungsort von Medikamenten. Bis 1948 war Hyderabad Hauptstadt des gleichnamigen Fürstenstaates, der unabhängig von der britischen Herrschaft in Indien blieb, die Oberherrschaft der Briten jedoch insgesamt anerkannte. Regent war zuletzt der siebte Nizam von Hyderabad, Osman Ali Khan Asaf Jah VII. (1886–1967). Er galt nach dem Tod Rockefellers 1937 als reichster Mann der Welt. Seine Residenzen in Hyderabad wie etwa der Chowmahalla-Palast können heute besichtigt werden. Nach der Unabhängigkeitserklärung Britisch-Indiens und der Aufspaltung des Landes in die Staaten Indien und Pakistan erklärte Hyderabad zunächst seine Unabhängigkeit. Der Grund hierfür war, dass der Nizam selbst und ein Großteil der Bevölkerung des Staates Hyderabad muslimischen Glaubens war und daher im Zuge der staatlichen Aufspaltung für eine Zugehörigkeit zu Pakistan hätte optieren wollen, was wegen der geografischen Lage in der Mitte des neuen Staates Indiens nicht umsetzbar war. Im September 1948 besetzten indischen Truppen Hyderabad. Der Nizam verblieb noch einige Zeit als Repräsentant an der Spitze des neu geschaffenen indischen Bundestaates Hyderabad und verstarb 1967. Der Bundesstaat Hyderabad wurde später aufgelöst. Der 7. Nizam von Hyderabad, Osman Ali Khan (1886-1967). Quelle: Deccan Heritage Foundation/Surendra Kumar Hyderabad war der einzige Staat auf dem Gebiet Britisch-Indiens, der über eine eigene Währung, die Osman-Sicca-Rupie, verfügte, und zwischen 1918 und 1949 (für die 1-O.S.-Rupien-Note bis 1952) eigenes Papiergeld ausgab, das noch bis 1955 im Umlauf blieb. Dabei entsprachen 116 Osmani-Sicca-Rupien 100 Indischen Rupien. Die Geldscheine des Staates Hyderabad wurden von 1918 bis 1928 durch Waterlow & Sons in England und ab 1929 durch die neu gegründete Wertpapierdruckerei der Bank of India in Nasik gedruckt. Eine Ausnahme bildeten die Noten zu 1 Rupie, die ab 1943 in der Regierungsdruckerei in Hyderabad selbst hergestellt wurden. Bis 1941 handelte es sich um Staatspapiergeld. Ab 1941 übernahm die neu gegründete Staatsbank von Hyderabad die Notenausgabe. Die Scheine konnten noch bis Ende Juni 1959 in indisches Papiergeld umgetauscht werden. Sie sind heute durchweg selten und erzielen gerade in guten Erhaltungen hohe Preise. Der vorliegende Schein trägt die Unterschrift von Zahin Hussain (1895-1957) als Finanzminister des Staates Hyderabad. Hussain übernahm von Juni 1948 bis 1953 das Amt des Gouverneurs der neugegründeten Staatsbank von Pakistan. Seine Unterschrift findet sich auch auf den pakistanischen Banknoten von 1951 bis 1953. Objekttyp: Banknote Sammlung: Sammlung Dr. Sven Gerhard Authentizität: Original Land/Region/Ort: Hyderabad Emittent: Staatsbank von Hyderabad Nominal: 5 Osmani-Sicca-Rupien Datierung: ohne Datum (1945) Vorderseite: Wappen, Wertbezeichnung, Ornamente, Unterschrift Rückseite: 5 Münzen zu je 1 O.S.-Rupie mit Abbildung des Charminar sowie Ornamente Unterschrift: Zahid Hussain (Finanzminister von 1945 bis 1947) Material: Papier mit Wasserzeichen (Wertangabe in persischer und englischer Schrift) Format: 127 mm x 762 mm. Druck: Currency Note Press, Nasik/Indien Nummerierung: PL 461812 Umlauf: 1939 bis 1955, ungültig zum 30. Juni 1959 Zitate : India S273d (Standard Catalogue of World Paper Money, Vol. I – Specialized Issues) Dr. Sven Gerhard Wenn auch Sie ein besonderes Stück aus Ihrer Sammlung vorstellen möchten, dann schicken Sie einfach eine E-Mail an: info@geldscheine-online.com mit dem Betreff "Aus privaten Sammlungen".

  • Aus alten Zeitungen: Besatzungsgeld – Verstärkter Druck

    Gefunden in: "Der Spiegel" vom 4. November 1953 Links: "Gebt den Russen, was sie wollen!" – Ex-Finanzminister Henry J. Morgenthau jr. Rechts: Irgendwer wurde geprellt – US-Senator Karl E. Mundt. | Abb. Wikimedia Commons. Besatzungsgeld – Verstärkter Druck Den Senator Karl E. Mundt vom amerikanischen "Senatsausschuß für Untersuchungen" bekümmerte vor zwei Wochen eine Frage, über die sich die Deutschen in der Sowjetzone schon 1945 den Kopf zerbrochen hatten: Wie kamen die Russen zu der Unmenge amerikanischen Besatzungsgeldes, das jeder Iwan bündelweise in seinen Feldblusen-Taschen stecken hatte und – fröhlich im Überfluß schwelgend – dazu benutzte, für eine Flasche Spiritus 250, für eine Schachtel Streichhölzer mindestens 100 Mark zu zahlen? Der US-Senator kam zu dem Ergebnis, daß diese Erscheinung auf "eine Mischung von lügnerischer Diplomatie, Spionage und Untergrund-Sabotage in unserem Land" zurückzuführen sei, mit der die Russen schon 1944 ihre amerikanischen Verbündeten übertölpelt hätten. Als die amerikanische Armee im September 1946 ihr Besatzungsgeld in Deutschland aus dem Verkehr zog, mußte sie für 255 Millionen Dollar (nach dem damals geltenden Kurs 2,5 Milliarden Mark) mehr einlösen, als sie Militärmark in Deutschland in Umlauf gesetzt hatte. Die Differenz wurde schon 1947 von drei Senatsausschüssen aufgeklärt: Das US-Finanzministerium hatte im Mai 1944 den verbündeten Sowjets einen Satz der Druckstöcke überlassen, mit denen man in Washington die Besatzungsbanknoten herstellte. Und die Russen hatten emsig und ohne Maß drauflos gedruckt. So war die deutsche Inflation auch noch mit amerikanischen Markscheinen aus den Brustbeuteln der Roten Armee angereichert worden. "Die Russen müssen buchstäblich regelrechte Ballen deutscher Besatzungsmark gedruckt haben; ich persönlich habe Leute gesehen, die ganze Handkoffer voll mit solchen Banknoten herumschleppten", entrüstete sich Senator Mundt achteinhalb Jahre nach Kriegsende. Mit einiger Verspätung drückte ihn die Sorge: "Irgendwer wurde dadurch geprellt, die amerikanische Regierung, die deutsche Wirtschaft, vielleicht auch beide!" Mundts Chef, Senator McCarthy, beschränkte sich diesmal aufs Zuhören. Ihn plagten zunächst noch einige Zweifel, ob nicht auch die Armee, deren Oberbefehlshaber in Europa damals Eisenhower gewesen war, in die Affäre verwickelt gewesen sein könnte. Die von Senator Mundt selber geleitete Untersuchung bestätigte indes, daß Finanzminister Henry J. Morgenthau jr. seinen Staatssekretär Bell und den Leiter der Notendruckerei Hall gegen den Widerspruch der beiden Beamten angewiesen hatte, "den Russen zu geben, was sie wollen". Die Amerikaner lieferten den Sowjets mit einem Armeeflugzeug frei Haus nicht nur die Druckstöcke, sondern auch Farbe und Papier für die Herstellung der Banknoten. Damit nichts mehr schiefginge, wurde außerdem ein russisches Notendruck-Team in der Washingtoner Münze im Gebrauch der Notenpresse unterwiesen. Der sowjetische Botschafter in Washington war's zufrieden. Er hatte auf geradem Verhandlungswege mit Morgenthau dieses, wie es Senator Mundt jetzt scheinen möchte, krumme Ding gedreht. Die Großzügigkeit des amerikanischen Finanzministers und Roosevelt-Freundes konnte schlechterdings durch keine politischen Skrupel gehemmt werden. Für den Kartoffelacker-Theoretiker war die Frage völlig uninteressant, ob der deutschen Wirtschaft aus dem zu erwartenden unbegrenzten Notenumlauf Schaden erwachsen könnte. Und daß die Sowjets nicht nur mit ihm "über den Tisch" verhandelt, sondern sich gleichzeitig auch auf dem Umweg über ihre Internationale mit V-Leuten und Agenten um die Druckstöcke bemüht hatten, war dem Minister damals noch nicht bekannt. Erst eine willige Kronzeugin des Untersuchungsausschusses bestätigte jetzt, daß jene für die Sowjets obligate Parallelschaltung von Diplomatie und Untergrund auch in diesem Fall funktioniert hatte. Senator Mundt war zufrieden mit Miß Elizabeth Bentley. Sie berichtete freimütig von ihren Kuriererlebnissen im Dienst der Russen. Die sowjetische Spionage-Zentrale in New York hat sie mit Instruktionen zu den beiden Gesinnungsfreunden und Angestellten des Finanzministers Nathan G. Silvermaster und William L. Ullman nach Washington geschickt. Der Chef des kommunistischen Silvermaster-Rings sollte auf den Assistenten des Finanzministers, Harry D. White (der 1948 leugnete, kommunistischer Agent gewesen zu sein und kurz darauf starb), "Druck ausüben", um einige Muster der frisch gedruckten Besatzungsmark zu bekommen. White lieferte die Muster, mit denen die New Yorker Spionagezentrale allerdings nichts anzufangen wußte, da ihre Farbe sich nicht kopieren ließ. Inzwischen hatte Moskaus Vertreter in Washington seine Verhandlungen mit Morgenthau aufgenommen, an denen White und Ullman – auf amerikanischer Seite – beteiligt waren. Der amerikanische Steuerzahler ist übrigens durch das russisch-amerikanische Währungsabenteuer nicht geschädigt worden. Der Finanzberater des amerikanischen Verteidigungsministeriums, Sacks, erklärte dieser Tage, das eingelöste Geld sei für die Bezahlung von Besatzungsbedarf verwendet worden (womit er wohl sagen wollte, daß die Deutschen das Besatzungsgeld gegen Reichsmark einlösen mußten und den dafür ausgegebenen Betrag als Besatzungskosten verbuchen durften.) Die Militärmark unmittelbar gegen Dollar einzutauschen, hatte es sogar den Russen an Unverfrorenheit gefehlt. Alliierte Militärbehörde: Besatzungsausgabe zu 1000 Mark von 1944 für Deutschland, sowjetischer Druck ohne das Geheimzeichen (ein kleines englisches "F") für die US-Firma Forbes, Vorder- und Rückseite. Abb. Archiv für Geld- und Zeitgeschichte. Was damals dem Berichterstatter für den "Spiegel" wahrscheinlich noch unbekannt war, ist, dass die Amerikaner sich bei der Weitergabe der Druckplatten an die Sowjetunion in sofern absicherten, dass sie die in den USA gedruckten Militärmark-Scheine mit einem winzigen Geheimzeichen für die Druckfirma Forbes versahen, das bei den sowjetischen Drucken fehlt. So war man vorbereitet, bei einer möglichen Umtauschaktion die Sowjet-Drucke von den US-Drucken zu separieren und eine Einlösung der sowjetischen Drucke unter Umständen auch zu verweigern. Hans-Ludwig Besler (Grabowski) Anmerkung der Redaktion Unter der Rubrik "Aus alten Zeitungen" möchten wir unseren Lesern in lockerer Folge interessante und amüsante Berichte aus historischen Zeitungen rund um Geldscheine, Falschgeld und echte "Räuberpistolen" präsentieren. Wenn auch Sie eine passende Geschichte in einer alten Zeitung gefunden haben, dann würden wir uns freuen, wenn Sie sich an uns wenden, um sie mit anderen Lesern zu teilen.

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