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  • Samoas Gedenkbanknote zu den XVI. Pazifikspielen 2019 – Ein genauerer Blick

    Die 16. Pazifikspiele fanden vom 7. bis 20. Juli 2019 in Apia, Samoa, statt. Die Veranstaltung war ursprünglich an Nuku'alofa, Tonga, vergeben worden, aber die tongaische Regierung zog sich offiziell von der Ausrichtung zurück, da sie befürchtete, dass das Land in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten könnte, wenn die Spiele dort stattfinden würden. 24 Nationen traten bei den Spielen 2019 an. 22 Mitglieder der Pacific Games Association schickten Teams (alle Länder und Territorien) sowie Australien und Neuseeland. Insgesamt wurden bei dieser Ausgabe der Spiele 26 Sportarten ausgetragen. Neukaledonien gewann die meisten Medaillen: 76 Gold-, 55 Silber- und 51 Bronzemedaillen. Das Gastgeberland Samoa belegte mit 39 Gold-, 42 Silber- und 45 Bronzemedaillen den dritten Platz. Den letzten Platz belegte Palau ohne eine einzige Medaille. Zum Gedenken an die Spiele wurde am 24. Juni 2019 eine 10-Tālā-Gedenkbanknote in Umlauf gebracht. Die Banknote ist noch immer im Umlauf leicht zu finden und wurde zuerst HIER im Blog angekündigt: Die Gestaltung der Gedenkbanknote würdigt die Jugend Samoas und ihr sportliches Erbe. Die Motive erzählen die Geschichten ihres täglichen Lebens und die Verwirklichung ihrer sportlichen Träume. Samoas 2019-Gedenkbanknote mit einer Radar-Kontrollnummer (Vorderseite). Samoas 2019-Gedenkbanknote unter UV-Licht (Vorderseite). Die Vorderseite hat ein horizontales Design. Sie zeigt die Teilnahme an den Pazifikspielen sowohl in Mannschafts- als auch in Einzelsportarten, dargestellt durch Gewichtheben, Auslegerkanu-Rennen und Rugby. Das transparente Fenster hat die Form einer stilisierten Flamme auf einem Sockel, mit zwei stilisierten Personen, SAMOA und 2019 innerhalb der Flamme. Am unteren Rand (noch Teil des transparenten Fensters) steht der Text "XVI PACIFIC GAMES One in Spirit | Tasi i le Agaga". Die Banknote ist von Sili Epa Tuioti, dem damaligen Finanzminister, und vom damaligen Gouverneur der Zentralbank von Samoa, Maiava Atalina Emma Ainuu-Enari, unterzeichnet. Samoas 2019-Gedenkbanknote (Rückseite). Samoas 2019-Gedenkbanknote unter UV-Licht (Rückseite). Die Rückseite hat ein vertikales Design. Die Motive zeigen junge Menschen aus Samoa, die ihre sportlichen Fähigkeiten durch Aktivitäten des täglichen Lebens entwickeln, wie z. B. das Tragen von Kokosnüssen, das Paddeln von Kanus und das Spielen von Rugby am Strand mit einer Kokosnuss. Der Text "One in Spirit | Tasi i le Agaga" (auf Englisch und Samoanisch) erscheint am unteren Rand auf der Rückseite. Diese Banknote war die zweite Polymerbanknote Samoas. Sie misst 140 x 72 mm und wurde auf dem Safeguard®-Polymersubstrat von De La Rue gedruckt. Der Kontrollnummer ist das Präfix PG/XVI vorangestellt, passend zu den 16. (XVI.) Pazifikspielen (Pacific Games). Das Ersatzpräfix ist ZZ/XVI. Samoas 2019-Gedenkbanknote als Ersatznote (Vorderseite). Samoas 2019-Gedenkbanknote als Musterschein (Vorderseite). Samoas 2019-Gedenkbanknote als Musterschein (Rückseite). 500 Gedenkfolders wurden hergestellt und für je 20 Tālā verkauft. Für den Preis war eine Banknote im Folder nicht enthalten: Man konnte eine beliebige Banknote seiner Wahl hinzufügen. Dieser Folder war sowohl bei den Teilnehmern der Pazifikspiele wie auch bei Sammlern sehr beliebt und bei der Zentralbank von Samoa schnell ausverkauft. Gedenkfolder für Samoas 2019-Gedenkbanknote (Vorderseite). Die Banknote ist als B121 und der Gedenkfolder als BNP104 in The Banknote Book  katalogisiert. Normalerweise sammeln wir moderne Banknoten in kassenfrischer Erhaltung, aber wie sieht eine zirkulierte Polymerbanknote aus? Die Herstellung von Polymerbanknoten ist etwa doppelt so teuer wie die von Papierbanknoten und hält im Allgemeinen etwa viermal so lange. Eine Polymerbanknote verschlechtert sich aber doch im Laufe der Zeit, wobei sich die Druckfarbe langsam abnutzt, während das Poylmersubstrat intakt bleibt. Wenn die Banknote absichtlich oder unabsichtlich extremer Hitze ausgesetzt wird (z.B. Bügeleisen), können sich Wellen bilden und die Banknote könnte sogar schrumpfen. Samoas 2019-Gedenkbanknote, abgenutzt aus dem Verkehr gezogen (Vorderseite). Samoas 2019-Gedenkbanknote, abgenutzt aus dem Verkehr gezogen (Rückseite). Donald Ludwig (polymernotes.org)

  • Gewappnet für alle Fälle, Teil 1: Die Bundeskassenscheine

    Ende der 1980er Jahre änderte sich die weltpolitische Lage grundlegend. Der "Kalte Krieg" schien der Vergangenheit anzugehören. Die Fertigstellung der neue Banknotenserie der Deutschen Bundesbank BBk III war abzusehen. In den Tresoren der Bundesbank lagerten aber noch immer die Sondergeldzeichen des Finanzministeriums aus den 1960er Jahren. Sie blockierten den dringend benötigten Platz. Mit Zustimmung des Bundesfinanzministers beschlossen am 27./28. November 1990 die Teilnehmer der 122. Sitzung des Arbeitsausschusses für Betriebsangelegenheiten der Deutschen Bundesbank (ABB), die eingelagerten Bundeskassenscheine vernichten zu lassen. Aufgrund der dezentralen Lagerung der Geldzeichen in über 40 Stellen der Bank, sollten sie aus wirtschaftlichen Gründen möglichst vor Ort über ortsansässige Aktenvernichtungsunternehmen vernichtet und entsorgt werden. [1]  In Bayern war die Aktion bereits angelaufen, als Ende März 1991 die Bundesbankleitung in Frankfurt am Main aufgeschreckt wurde. Dr. Persijn, damaliger Chefredakteur des „GELDSCHEINSAMMLERS“, fragte bei der Bundesbank (H 231) an, was es mit den Bundeskassenscheinen zu 10 Pfennig auf sich habe. Ihm seien originale Pakete mit je 500 Scheinen angeboten worden. Er bat um nähere Angaben, um die ihm unbekannten Stücke erwerben oder zumindest in der Fachzeitschrift etwas darüber publizieren zu können. Nach interner Abstimmung in der Bank wurde er in einem Telefongespräch darauf hingewiesen, dass die Stücke nur auf unrechtmäßigem Weg an den Anbieter gelangt sein konnten. Daher wurde er gebeten, den Namen des Anbieters preiszugeben. Hierzu war er jedoch nicht bereit, versprach aber, den Anbieter der Scheine zur Rückgabe an die Bundesbank zu bewegen. Er könne nur so viel sagen, dass es sich hierbei um einen Sammler handele, der das Paket auf einem Flohmarkt für 2.000 DM erworben habe. Da die Bundesbank die Angelegenheit möglichst „geräuschlos“ beheben wollte, ging man darauf ein. Man bat ihn aber, zunächst auf eine Publikation zu verzichten. Dr. Alexander Persijn war seit November 1986 Chefredakteur der ersten Stunde des Magazins "Der Geldscheinsammler". Am Freitag, dem 5. April 1991, rief Dr. Persijn gegen 11.45 Uhr in Frankfurt an und teilte mit, dass er gerade mit der Post ein Express-Päckchen erhalten habe. Darin befand sich ein Geldscheinpaket mit Banderole und dem zweizeiligen Aufdruck „100 Deutsche Mark / in 1000 Scheinen zu 10 Pf“ . An der Querseite der Banderole befanden sich zusätzlich ein Stempelabdruck „08. November 1965“ sowie zwei Zählerstempelabdrücke mit den Nummern „259“  und „235“ . Beide Päckchen wurden durch eine Überbanderole umschlossen, die den dreizeiligen Aufdruck: „50 / Deutsche Mark / in 500 Scheinen zu 10 Pf“ trug. Wie telefonisch vereinbart, wurden die Geldscheine am 9. April bei Dr. Persijn in Germersheim abgeholt. Beim Durchzählen der Bundeskassenscheine in Frankfurt stellte sich jedoch heraus, dass die Päckchen statt der ursprünglich 1000 Scheine nur 999 enthielt. Sie wurden im Asservat des Geldmuseums unter Nr. 3761 hinterlegt. Dr. Persijn versicherte, dass er die Päckchen nicht geöffnet habe. Nur wenige Tage später versuchte ein unbekannter Mann auf der „NUMISMATA“ in München Bundeskassenscheine zu 5 Pfennig und 1 DM zu verkaufen. In den folgenden Monaten wurden auf Börsen und Flohmärkten immer wieder Bundeskassenscheine angeboten. Die Mitarbeiter der Bundesbank setzten alles daran, der abhanden gekommenen Scheine habhaft zu werden. So wandte man sich auch an die Papiergeldhändler und warnte vor einem Ankauf, da es sich bei den angebotenen Bundeskassenscheinen um Diebesgut handele und sie damit Hehlerware wären. Daraufhin verzichteten namhaften Händler auf den An- und Verkauf der Sonderzeichen und gaben bereits erworbene Scheine an die Bundesbank zurück. Ob die Münzen- und Geldscheinhandlung in Saulgau darüber nicht informiert war oder wissentlich Hehlerware in der Liste 15/1993 „Banknoten aus aller Welt – World paper money“ anbot (unter den Nummern 763510 und 763515 je einen Bundeskassenschein zu 10 Pfennig zu 30 DM und zu 2 DM zu 40 DM), sei dahingestellt. Als die Bundesbank vom Verkaufsangebot erfuhr, ließ sie die Scheine aber durch die Kriminalpolizei beschlagnahmen. Da die Büchse der Pandora nun einmal geöffnet war, ließ sich die Existenz der Bundeskassenscheine nicht mehr verheimlichen und diese boten Anlass zu den wildesten Gerüchten und Spekulationen. Händler und Sammler fragten immer häufiger bei der Bundesbank an, welche Bewandtnis es mit diesen Scheinen auf sich habe. Die Antwort aus Frankfurt fiel recht einsilbig aus: „Die Bundeskassenscheine waren vorgesehen als Münzersatz zur Vorsorge gegen mögliche Engpässe in der Versorgung mit Bundesmünzen, z. B. bei Kapazitätsproblemen der Münzstätten. Eine kleinere Menge wurde als sofort verfügbarer Handbestand ausgedruckt.  [handschriftlich gestrichen, Anm. d. Verf.] Da zwischenzeitlich derartige Engpässe wegen der inzwischen vorhandenen Bestände der Bundesbank an Münzen und der erweiterten Kapazität der Münzstätten nicht mehr zu erwarten sind, werden die Bundeskassenscheine jetzt vernichtet.“ So die amtliche Sprachregelung nach einer vertraulichen Bundesbanksache vom 18. April 1991. Ob diese Sprachregelung auf Anweisung des Zentralbankrates, des Direktoriums oder des Bundesministers der Finanzen zurückgeht, ist nicht bekannt. Der Dezernent I informierte den Zentralbankrat erst am 18. April 1991 und den Finanzminister nur einen Tag früher über das Vorkommen der Bundeskassenscheine. Mittlerweile sind die Akten über die Bundeskassenscheine für die Öffentlichkeit freigegeben und im Historischen Archiv der Deutschen Bundesbank in Frankfurt/Main und im Bundesarchiv Koblenz einsehbar. [2]  In einem handschriftlichen Papier vom 27. April 1990 werden die wirklichen Beweggründe für die Herstellung der Bundeskassenscheinen beim Namen genannt. Darin heißt es u. a.: „Erfahrungsgemäß werden in Spannungszeiten Münzen von der Bevölkerung gehortet. Die Bereitstellung ausreichender Bestände ist jedoch nicht möglich, da das erforderliche Rohmaterial den Münzstätten nicht zur Verfügung gestellt werden kann, sondern vermutlich für Kriegszwecke verwendet werden. In einer Krise werden Münzen zu 50 Pf, 1, 2, 5 DM wegen ihres Metallgehaltes vom Staat aus dem Verkehr gezogen (Aufruf der Münzen). Auch wenn inzwischen der Münzumlauf nach Aufhebung der Umlaufgrenze je Kopf der Bevölkerung anwuchs also eine gute Versorgung des Verkehrs mit Münzen besteht und die Metallzusammensetzung z. T. geändert wurde, kann nicht ohne weiteres gefolgert werden, daß in einem Kriegsfall kein Kleingeldmangel eintreten bzw. die umlaufenden Münzen als Münzreserve völlig bedeutungslos wird. … Im Zuge der Einführung von Warenbewirtschaftungsmaßnahmen nimmt der Verkehrsbedarf an Münzen aus folgenden Gründen weiter zu: Der Trend zu Barzahlungen verstärkt sich. Es wird auch dadurch begünstigt, daß die durchschnittliche Kaufsumme infolge der Bewirtschaftung stark zurückgeht, d. h. es wird zunehmend Klein- und Wechselgeld benötigt. Ist es schon während des Aufmarsches nicht einfach, Fahrzeuge, Kraftstoff, Bankpersonal und Begleitschutz zu haben, so gewinnt dieses Problem bei Kriegshandlungen weiter an Bedeutung, weil Verkehrswege zerstört sind und ein bewaffneter Begleitschutz nicht mehr gestellt wird (kein Kombattantenstatus). Örtliche Verknappungen können nicht ausgeschlossen werden.“ In der zweiten Hälfte der 1980er Jahre bereitete das Bundesfinanzministerium „Maßnahmen zur Sicherstellung der Bargeldversorgung im Verteidigungsfall“  vor. In der diesbezüglichen Akte im Bundesarchiv Koblenz befindet sich auch ein Entwurf vom 5. August 1986 einer „Verordnung über die Ausgabe von Notgeld“, wobei mit Notgeld die Bundeskassenscheine gemeint sind. Entwurf vom 5. August 1986 einer „Verordnung über die Ausgabe von Notgeld“. Jedoch kamen Bedenken auf, ob die Verordnung so in West-Berlin übernommen werden könnte, da Art. 80 a des Grundgesetzes als Teil der Notstandsverfassung in Berlin nicht anwendbar sei. Überhaupt hatte die Bundesbank kein Interesse daran, die Angelegenheit zu vertiefen. Das Direktorium befürchtete, dass „diesbezügliche Aktivitäten im Falle einer Indiskretion die Gefahr von Mißverständnissen („Währungsschnitt“ u. ä.) in der Öffentlichkeit auslösen würden.“ [3] Woher kam das plötzliche Interesse an dem Thema „Geldversorgung im Verteidigungsfall“ und an den „vergessenen“ Bundeskassenscheinen? Dies war weniger der weltpolitischen Lage geschuldet als einer Nato-Übung. Seit 1968 führte die NATO alle zwei Jahre Wintex-Cimex durch, so auch 1989 vom 24. Februar bis 9. März. Die als Stabsrahmenübung konzipierte Übung war kein Manöver, bei dem Truppen bewegt wurden, sondern in erster Linie eine Verfahrensübung, die es dem Nato-Bündnis ermöglichen sollte, politische und militärische Maßnahmen zur Krisenbewältigung abzustimmen, Verfahren zur Herstellung der Verteidigungsfähigkeit vorzubereiten, den Schutz und die Versorgung der Zivilbevölkerung sowie die zivil-militärische Zusammenarbeit zu erproben, so die Pressemitteilung der Bundesregierung. [4] Als das Bundesfinanzministerium am 12. Dezember 1963 im „Rahmen von Vorsorgemaßnahmen für den Notstand/Zivile Verteidigung“  die Bundesdruckerei in Berlin mit dem Druck von 352,5 Millionen Sonderzeichen – kurz SZ abgekürzt – im Gesamtbetrag von 115 Millionen DM beauftragte, herrschte eine frostige Stimmung zwischen den Großmächten. Berliner Mauerbau und Kubakrise lagen erst kurze Zeit zurück.  Der Auftrag wurde am 23. Dezember 1963 von der Bundesdruckerei bestätigt. In den Jahren 1965 und 1966 wurden dann insgesamt 383.085.256 Bundeskassenscheine zu 5, 10 und 50 Pfennig sowie 1 und 2 DM gedruckt, von denen 371.750.000 Scheine für eine spätere Ausgabe durch die Bundesbank übernommen wurden. Im Einzelnen: Die Scheine sollten seitens der Bundesdruckerei verpackt geliefert werden, und zwar: SZ 5 und SZ 10: 500 Scheine je Streifband 2 Päckchen je Paket 5 Pakete je Kunststoffkästchen 20 Kästchen je Karton  SZ 50:                200 Scheine je Streifband 5 Päckchen je Paket 5 Pakete je Kunststoffkästchen 12 Kästchen je Karton SZ 1 und  SZ 2:   100 Scheine je Streifband 10 Päckchen je Paket 5 Pakete je Kunststoffkästchen 10 Kästchen je Karton Die Auslieferung der Sonderzeichen (SZ) erfolgte in Teilmengen: Bei den Scheinen zu 50 Pfennig geschah dies zwischen dem 12. März und 6. August 1965 in neun Lieferungen, bei den 10-Pf-Scheinen waren es 14 Lieferungen zwischen dem 20. August 1965 und 18. März 1966, während die Anlieferung der 5-Pf-Scheine in sechs Teilmengen im Zeitraum vom 25. März bis 6. Mai 1966 erfolgte. In acht Tranchen gelangten die 1-DM-Scheine in der Zeit vom 17. Mai bis 21. Oktober 1966 nach Frankfurt am Main. Über die Lieferung der SZ zu 2 DM liegen keine diesbezüglichen Angaben vor. Am 30. Oktober 1967 meldete die Deutsche Bundesbank dem Bundesfinanzministerium, dass der Druck der SZ abgeschlossen sei sowie deren Erhalt: Dem Bundesfinanzministerium wurde ferner mitgeteilt, „daß die Bestände ohne Nachzählung für die Auslagerung umgepackt“  würden, um anschließend als Wert-Asservate auf die Tresore der Landeszentralbanken verteilt zu werden. Über die bevorstehende Einlagerung in Holzkisten waren die Vorstände der Landeszentralbanken bereits am 14. August 1967 informiert worden. Da diese Holzkisten nicht die gleichen Maße wie die von der Druckerei gelieferten Kartons aufwiesen, änderte sich durch das Umpacken die Anzahl der Behältnisse. Sie wurden wie folgt auf die Landeszentralbanken verteilt: Es ist anzunehmen, dass Mitarbeiter der Bundesdruckerei die Bundeskassenscheine entworfen haben – Näheres ist nicht bekannt. Alle fünf Werte sind undatiert und ohne Unterschrift. Sie weisen sowohl auf der Vorder- wie auf der Rückseite einen ornamentalen Unterdruck auf. Die Vorderseite nennt neben dem Wert in Buchstaben die Währungsbezeichnung „Pfennig bzw. Deutsche Mark“, die Geldbezeichnung „Bundeskassenschein“ und den Emittenten „Bundesrepublik Deutschland“. Auf der Rückseite wird der Wert zusätzlich in Ziffern angegeben sowie der Hinweis „Geldfälschung wird mit Zuchthaus bestraft“ . Die Nominale ab 50 Pfennig haben auf der Vorderseite eine rote, achtstellige Kontrollnummer mit einer vorgesetzten Serienziffer. [5]  Alle Werte wurden auf weißem Papier ohne Wasserzeichen gedruckt. Die Formate werden mit zunehmenden Nominal größer. Der Druckbogen der SZ 5 enthielt 144 Nutzen, beim SZ 10 waren es 100, während 60 Scheine auf dem Druckbogen des SZ 50 gedruckt wurden und jeweils 48 Scheine enthielt der Bogen der Scheine zu SZ 1 und SZ 2. Abb. 1.1: Bundeskassenschein, o. D., 5 Pfennig, Vorderseite. Abb. 1.2: Bundeskassenschein, o. D., 5 Pfennig, Rückseite, Größe: 60 x 40 mm. Abb. 2.1: Bundeskassenschein, o. D., 10 Pfennig, Vorderseite. Abb. 2.2: Bundeskassenschein, o. D., 10 Pfennig, Rückseite, Größe: 70 x 45 mm. Abb. 3.1: Bundeskassenschein, o. D., 50 Pfennig, Vorderseite. Abb. 3.2: Bundeskassenschein, o. D., 50 Pfennig, Rückseite, Größe: 80 x 50 mm. Abb. 4.1: Bundeskassenschein, o. D., 1 DM, Vorderseite. Abb. 4.2: Bundeskassenschein, o. D., 1 DM, Rückseite, Größe: 90 x 55 mm. Abb. 5.1: Bundeskassenschein, o. D., 2 DM, Vorderseite. Abb. 5.2: Bundeskassenschein, o. D., 2 DM, Rückseite, Größe: 100 x 60 mm. Die Bundesregierung hatte sich am 18. März 1960 damit einverstanden erklärt, dass die Deutsche Bundesbank gemäß § 14 Abs. 1 Satz 4 Gesetz über die Deutsche Bundesbank auf 5 DM lautende Noten ausgibt, „soweit die Bedürfnisse des Verkehrs und die Versorgung der Bevölkerung mit kleinen Geldzeichen nicht durch Ausprägung entsprechender Scheidemünzen … befriedigt werden kann.“ Zwischen 1962 bis 1974 vergab die Bundesbank neun Aufträge zum Druck von 5-DM-Noten, dies entspricht etwa 2 Milliarden Noten. „Der Umlauf an 5-DM-Noten, die in Konkurrenz zu den 5-DM-Münzen stehen, zeigt – nach anfänglich steigender Tendenz – seit 1970 eine rückläufige Entwicklung.“ So betrug der Umlauf an 5-DM-Noten am 30. November 1979 136,6 Mio. DM, während der Umlauf an 5-DM-Münzen zum gleichen Zeitpunkt 2.593,4 Mio. DM betrug.   Bei ihrer Sitzung am 27. September 1979 beschloss daher der Zentralbankrat, auf die weitere Herstellung von 5-DM-Noten zu verzichten , zumal „mit dem Einstellen des Nachdrucks von 5-DM-Noten .. die Bank nicht nur dem Bedürfnis des Zahlungsverkehrs, sondern auch der Grundkonzeption des Gesetzgebers folgen [würde].“ Vereinzelt wurden Stimmen laut, die nun den Druck von Bundeskassenscheinen zu 5 DM als Reserve forderten. Bundesbank-Direktorium und Bundesfinanzministerium waren jedoch der Meinung, dass die Reserven an 5-DM-Noten ausreichen würden, zumal der Zentralbankrat in der 552. Sitzung am 13. März 1980 beschloss, „Vorschläge für die Ausgabe von neuen Bundesbanknoten zu DM 5 bis DM 1000 (BBk III) [zu] erarbeiten.“ [6] Das Auftauchen der Bundeskassenscheine in numismatischen Fachkreisen (s. o.) veranlasste die Teilnehmer der 123. Sitzung des ABB am 25. April 1991 die Vernichtung der Sonderzeichen zu stoppen. Die jeweiligen Revisionsabteilungen der Landeszentralbanken (LZBs) wurden aufgefordert, ihre Bestände zu kontrollieren und ggf. die bisherige Praxis der Vernichtung zu überprüfen. Ein Hintergedanke hierbei war sicherlich auch, dabei die Quelle zu ermitteln, aus der die im Handel angeboten Scheine stammten. Vom 17. bis 29. April 1991 prüften Bundesbankdirektor Adam und Bundesbankinspektor z. A. Theobald die Asservatenbücher in Frankfurt am Main. Der Bericht der Hauptabteilung Revision lag im April/Mai 1991 vor. Danach waren auf dem Bankgelände der LZB Bayern bereits Sonderzeichen mit einem mobilen Schredder eines Aktenvernichtungsunternehmens vernichtet und anschließend im städtischen Heizkraftwerk verbrannt worden. Auch bei der LZB Nordrhein-Westfalen hatte ein Aktenvernichtungsunternehmen mit der Arbeit begonnen. Die Schredderung konnte hier durch ein Glasfenster beobachtet werden. Das Schreddergut wurde anschließend mit anderem Material verwirbelt und dem Papier-Recycling zugeführt. Die Firma Swoboda-Dassler aus Ratingen verlangte für die Vernichtung des Inhalts eines Rollbehälters 119,70 DM (netto 105 DM + 14 % Umsatzsteuer = 14,70 DM), wenn Beamte des Geldbearbeitungsdienstes bei den Zweiganstalten die SZ-Kisten öffneten und den Inhalt der Kisten in die Rollbehälter füllten. Der Rollbehälter nahm in diesem Fall den Inhalt von 8 – 10 SZ-Kisten auf, also zwischen 400.000 und 1.000.000 Scheine. Sollten die Rollbehälter dagegen mit verschlossenen SZ-Kisten beladen werden, die anschließend für das Schreddern von Mitarbeitern des Entsorgungsunternehmens geöffnet und vernichtet werden, so wurden 176,70 DM (155,00 DM + 14 % Umsatzsteuer = 21,70 DM) verlangt. Der Rollbehälter nahm in diesem Fall auch nur vier SZ-Kisten auf. Bei der LZB Rheinland-Pfalz waren bereits 200 SZ-Kisten mit einem hauseigenen Schredder vernichtet worden. Da noch größere Partikel vorgefunden wurden, beabsichtigte man das Schreddergut in der städtischen Müllverbrennung zu verbrennen. Mit der Umverpackung der Bundeskassenscheine in Packbeutel hatte man bei der LZB Schleswig-Holstein begonnen, während die LZB Berlin ihre Bestände zur Vernichtung an die LZB Hamburg geliefert hatte. Die restlichen LZBs hatten mit der Aktion noch nicht begonnen. Die Prüfer kamen zu dem Schluss, dass die vorgelegten Akten nicht mehr vollständig waren. „Ob Teile des Aktenmaterials wegen Zeitablauf bereits vernichtet worden sind, konnte uns nicht nachgewiesen werden.“ Während die Bestände der LZBs anhand ihrer Mitteilungen geprüft wurden, konnten die 570 in Frankfurt gelagerten Kisten in Augenschein genommen werden. 567 davon waren jeweils mit zwei Metallbändern verschlossen und mit der Plombe Nr. 18 versehen. „Die dazugehörende Plombenzange wurde 1988 vernichtet. Drei Kisten waren geöffnet worden, und zwar eine Kiste mehrmals, zuletzt im Jahre 1982. Nach der letzten Öffnung war sie mit zwei Metallbändern verschlossen und verplombt (Plombenzange Nr. 17) worden; zwei Kisten waren 1990 geöffnet worden und sind seitdem mit zwei Metallbändern verschlossen.“  Im Bericht heißt es weiter: „Die drei geöffneten Kisten haben wir am 22. April 1991 geöffnet und den Inhalt auf seine Vollständigkeit geprüft. Hierbei haben wir den Inhalt der beiden mit Sz 2 gekennzeichneten Kisten vollständig maschinell durchgezählt. Den Inhalt der mit Sz 5 gekennzeichneten Kiste haben wir nur überschläglich aufgenommen. Es ergaben sich keine Bemerkungen.“ Der Inhalt von drei anderen Kisten soll hier genauer betrachtet werden. Die Kisten Nummer 27, 222 und 300 enthielten lt. Inhaltsverzeichnis: 4 Astralon-Kopien Nr. 1 bis 4 vom Wertabschnitt zu 5 Pf 4 Astralon-Kopien Nr. 5 bis 8 vom Wertabschnitt zu 10 Pf 4 Astralon-Kopien Nr. 9 bis 12 vom Wertabschnitt zu 50 Pf 4 Astralon-Kopien Nr. 13 bis 16 vom Wertabschnitt zu 1 DM 4 Astralon-Kopien Nr. 17 bis 20 vom Wertabschnitt zu 2 DM 1 Mustermappe: Inhalt 12 Blatt mit Anweisungen und Mustern für den Nachdruck von Bundeskassenscheinen. Um die Versorgung mit Bundeskassenscheinen jederzeit sicherstellen zu können, hatte die Bundesdruckerei 300 Druckbehelfe hergestellt, mit denen private Offsetdruckereien die Scheine nachdrucken konnten.  Sie waren im Januar 1968 nach Frankfurt geliefert worden und lagerten zum Zeitpunkt der Prüfung im Asservat Nr. 21. Auch der „Bericht über das Ergebnis der aus gegebenen Anlaß durchgeführten Bestandsaufnahme an Bundeskassenscheinen (Sonderzeichen) und Prüfungen durch die Revisionsabteilungen der Landeszentralbanken und des Direktoriums“  vom 28. Juni 1991 enthält keinen Hinweis darauf, woher die Scheine stammen, die auf den Sammlerbörsen angeboten wurden. Lediglich einige interessante Anmerkungen zur Vernichtungsaktion finden sich hier. In Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz wurden die Arbeiten von jeweils zwei bzw. drei Mitarbeitern begleitet und ordnungsgemäß protokolliert, während im Prüfungsbericht der LZB Bayern folgendes festgehalten wurde: „Die Durchführung der Vernichtung oblag einem Angehörigen der Organisationsabteilung, der zeitweise Bestände unter Alleinverschluß hatte und die alleinige Aufsicht führte. Es liegen keine Anzeichen dafür vor, daß er unerlaubte Veränderungen vorgenommen hat. Wir sehen deshalb von einer nachträglichen Prüfung der Vorgehensweise bei der Vernichtung ab.“ Diese Antwort macht stutzig, da die Vernichtung von Geldscheinen stets durch mindestens zwei Mitarbeiter überwacht werden sollte. Auch berichtete der damalige Papiergeldhändler Holger Rosenberg, Hamburg, Herrn Leue von der Bundesbank, dass ihm im vergangenen Jahr ein Paket mit 10-Pfennig-Scheinen zum Preis von 3.000 DM (Stückpreis: 3 DM) von einem Angehörigen der LZB München, dessen Namen er aber nicht preisgeben wolle, angeboten worden sei. Da ihm die Scheine unbekannt gewesen waren, habe er den Verkäufer gebeten, einen Ankaufsbeleg mit dem Passus zu unterschreiben, dass die Stücke Eigentum des Verkäufers seien. Da der Anbieter dies ablehnte, habe er vom Ankauf abgesehen. Herr Leue wandte sich daraufhin am 30. Januar 1992 an die LZB München und informierte den Hauptabteilungsleiter Revision Bäumer über das Telefongespräch mit Herrn Rosenberg. Es wurde vereinbart, Stillschweigen zu bewahren und das Ergebnis der Revision der LZB München abzuwarten. In den Akten findet sich nichts darüber, ob ein Schuldiger ermittelt wurde. Festzuhalten ist, dass laut Schreiben der beteiligten LZBs die Vernichtung in der Zeit vom 5. November 1991 bis 24. November 1993 abgeschlossen wurde. Mit Schreiben vom 12. Januar 1994 informierte die Bundesbank das Finanzministerium über den Abschluss der Vernichtungsaktion. Bleibt noch anzumerken, dass das Bundesfinanzministerium der Bundesbank erlaubte, zwei komplette Sätze für Archivzwecke aufzubewahren. Obwohl sich an der rechtlichen Situation nichts geändert hat, gaben irgendwann Bundesfinanzministerium und Deutsche Bundesbank den Kampf auf, die gestohlenen Scheine zurückzufordern. Es ist nicht bekannt, wie viele Bundeskassenscheine in Sammlerhände gelangten. Sieht man vom 50-Pfennig-Schein ab, der meines Wissens nach so gut wie nie angeboten wurde, sind die übrigen vier Werte heute leicht zu „erwerben“. Der 10-Pfennig-Schein ist bei ebay bereits für unter 10 € zu bekommen. Erheblich seltener sind die Scheine zu 5 Pfennig und 1 DM. Sie werden wie auch der 2-DM-Schein meist zu Preisen um 40 € offeriert. An dieser Stelle danke ich Herrn Reibe vom Historischen Archiv der Deutschen Bundesbank für die freundliche Unterstützung. Uwe Bronnert Anmerkungen [1]   Dem Bericht liegt, wenn nichts anderes vermerkt ist, die Akte B330/65108 des Historischen Archivs der Deutschen Bundesbank zugrunde. [2]  Historisches Archiv der Deutschen Bundesbank, B330/65108 und BA Koblenz, B126/346494. [3]  BA Koblenz, B126/346494. [4]  Bulletin 18-89 vom 22. Februar 1989, PER E-MAIL TEILEN, NATO-STABSRAHMENUEBUNG WINTEX-CIMEX 89 PER FACEBOOK TEILEN, NATO-STABSRAHMENUEBUNG WINTEX-CIMEX 89 https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/newsletter-und-abos/bulletin/nato-stabsrahmenuebung-wintex-cimex-89-782484  (06.08.2024) [5]  Hans Ludwig Grabowski gibt in seinem Katalog beim SZ 50 die Serien 1, 2, 3, 4, beim SZ 1 die Serien 1, 2, 3, 4, 5, 6 und beim SZ 2 die Serien 1, 2 an. Darüber hinaus soll es von diesen drei Werten Austauschnoten geben, die statt der Serienziffer einen Stern tragen. „Die deutschen Banknoten ab 1871. Das Papiergeld der deutschen Notenbanken, Staatspapiergeld, Kolonial- und Besatzungsausgaben, deutsche Nebengebiete und geldscheinähnliche Wertpapiere und Gutscheine, 23. überarbeitete und erweiterte Auflage, Regenstauf 2023, Kat.-Nr. BRD-68 bis BRD-70, S. 312.“ Die vorliegenden Akten haben hierzu keine Angaben. [6]  Hist. Archiv der Deutschen Bundesbank, B330/64854.

  • Marokko führt eine neue 50-Dirhams-Banknote anlässlich des 25. Jahrestages der Thronbesteigung von König Mohammed VI. ein

    Die Bank Al-Maghrib (die marokkanische Zentralbank) hat am 30. Juli 2024 im Rahmen der Feierlichkeiten zum 25. Jahrestag der Thronbesteigung von König Mohammed VI. eine neue 50-Dirhams-Banknote eingeführt. Die neue Banknote ist Teil einer neuen Serie von Banknoten und Münzen, die Marokkos Engagement für eine nachhaltige Entwicklung durch die nationale Strategie für saubere Energie und den Schutz der natürlichen Ressourcen hervorhebt und gleichzeitig die Errungenschaften des Landes unter der Führung von König Mohammed VI. feiert. Die Vorderseite der Banknote zeigt das Porträt von König Mohammed VI. aus der Dynastie der Alawiten. Er bestieg den Thron am 23. Juli 1999 nach dem Tod seines Vaters, König Hassan II. Außerdem sind das Wappen des Königreichs, ein von marokkanischen Türen inspiriertes architektonisches Motiv und eine stilisierte Ansicht der Ouzoud-Wasserfälle zu sehen. Die Ouzoud-Wasserfälle sind der Sammelname für mehrere Wasserfälle in der Provinz Azilal in Marokko. Sie sind ein beliebtes Touristenziel und befinden sich 36 km von der Stadt Azilal und 150 km von Marrakesch entfernt. Mohammed VI. von Marokko. Die Rückseite zeigt stilisierte Ansichten des NOOR-Solarkraftwerks, eines Solarkraftwerkskomplexes und eines Hilfsdieselkraftstoffsystems in der Region Drâa-Tafilalet in der Nähe von Ouarzazate. Außerdem sind Windturbinen, der Ouirgane-Staudamm und die Meerwasserentsalzungsanlage in Agadir zu sehen. Die Entsalzungsanlage in Agadir ist ein weltweites Referenzprojekt im Entsalzungssektor und ermöglicht die Produktion von 275.000 m3/Tag (150.000 m3/Tag Trinkwasser und 125.000 m3/Tag Wasser für die Bewässerung), mit der Möglichkeit einer Erweiterung auf 400.000 m3/Tag. Die Ouzoud-Wasserfälle (oben links), das NOOR-Solarkraftwerk (oben rechts), der Ouirgane-Staudamm (unten links) und die Entsalzungsanlage in Agadir (unten rechts). Die neue Banknote enthält die modernsten Sicherheitstechnologien, wie z. B. einen Sicherheitsfaden mit dynamischem Farbwechseleffekt, einen irisierenden Streifen auf der Rückseite, ein Vorderseiten-/Rückseiten-Registrierungsmuster, Prägemuster, die von Sehbehinderten unterschieden werden können, und eine Nummerierung mit fortlaufenden Buchstaben. Entwurf, Herstellung und Druck dieser neuen Banknote wurden ausschließlich von marokkanischem Fachpersonal in Dar As-Sikkah (der marokkanischen Münzanstalt) durchgeführt. Donald Ludwig

  • Polen: 80. Jahrestag des Ausbruchs des Warschauer Aufstandes

    Am 26. Juli 2024 gab die polnische Zentralbank (Narodowy Bank Polski) eine Gedenkbanknote zum 80. Jahrestag des Ausbruchs des Warschauer Aufstandes heraus. Die 20-Złotych-Banknote wurde in den Filialen der Zentralbank in einer Gesamtzahl von 80.000 Stück verkauft, die in einem kleinen Folder für 140 Złotych angeboten wurden. Die Vorderseite des Gedenkfolders zur Banknote. Die Sammler standen Schlange und warteten stundenlang, bis die Bank mit dem Verkauf der neuen Gedenkbanknoten begann. In der Hauptfiliale in Warschau wurden 8.885 Banknoten zum Verkauf bereitgestellt. Jeder Sammler konnte 10 Stück pro Ticket erwerben (die Tickets wurden von Bankmitarbeitern vor Öffnung der Bank verteilt). Sammler und andere Interessierte warten auf die Öffnung der Zentralbankfiliale in Warschau. Diese Banknote ist die 16. Gedenkbanknote der Serie, die am 16. Oktober 2006 mit der Ausgabe einer 50-Złotych-Banknote zum Gedenken an Papst Johannes Paul II. begann. Der Warschauer Aufstand war eine große Operation des polnischen Untergrundwiderstands im Zweiten Weltkrieg zur Befreiung Warschaus von der deutschen Besatzung. Er fand im Sommer 1944 statt und wurde von der polnischen Heimatarmee des Widerstands angeführt. Der Aufstand fand zeitgleich mit dem Rückzug der deutschen Truppen aus Polen vor dem sowjetischen Vormarsch statt. Als sich die Rote Armee den östlichen Vororten der Stadt näherte, stellte sie die Kampfhandlungen ein, was es den Deutschen ermöglichte, sich neu zu formieren, den polnischen Widerstand zu besiegen und als Vergeltung die Stadt zu zerstören. Der Aufstand wurde 63 Tage lang mit wenig Unterstützung von außen geführt. Er war die größte militärische Anstrengung, die eine europäische Widerstandsbewegung während des Zweiten Weltkriegs unternahm. Der Aufstand begann am 1. August 1944 als Teil einer landesweiten Operation Tempest, die zur Zeit der sowjetischen Lublin-Brest-Offensive eingeleitet wurde. Das Hauptziel der Polen bestand darin, die Deutschen aus Warschau zu vertreiben und gleichzeitig die Alliierten bei der Niederlage Deutschlands zu unterstützen. Ein weiteres politisches Ziel des polnischen Untergrundstaates bestand darin, die polnische Hauptstadt zu befreien und die polnische Souveränität zu behaupten, bevor das von der Sowjetunion unterstützte Polnische Komitee zur nationalen Befreiung die Kontrolle übernehmen konnte. Weitere unmittelbare Gründe waren die drohenden deutschen Massenverhaftungen arbeitsfähiger Polen zum Zwecke der "Evakuierung", Aufrufe des Polnischen Dienstes von Radio Moskau zum Aufstand und der emotionale Wunsch der Polen nach Gerechtigkeit und Rache am Feind nach fünf Jahren deutscher Besatzung. Derzeitige Straßenplakate in Warschau erinnern an den Warschauer Aufstand. In der Forschung seit dem Untergang der Sowjetunion und in Verbindung mit Augenzeugenberichten wurden die Motive der Sowjets in Frage gestellt und die Vermutung geäußert, dass ihre mangelnde Unterstützung des Warschauer Aufstands ihre Ambitionen in Osteuropa widerspiegelte. Die Rote Armee verstärkte weder die Widerstandskämpfer noch leistete sie Luftunterstützung. Aus freigegebenen Dokumenten geht hervor, dass Josef Stalin seine Streitkräfte aus taktischen Gründen davon abhielt, auf Warschau vorzurücken, um die polnische Heimatarmee zu erschöpfen und seine politischen Bestrebungen zu unterstützen, Polen in einen sowjetischen Staat zu verwandeln. Wissenschaftler schreiben den zweimonatigen Zeitraum des Warschauer Aufstands dem Beginn des Kalten Krieges zu. Die Verluste während des Warschauer Aufstandes waren katastrophal. Obwohl die genaue Zahl der Opfer nicht bekannt ist, wird geschätzt, dass etwa 16.000 Mitglieder des polnischen Widerstands getötet und etwa 6.000 schwer verwundet wurden. Darüber hinaus starben zwischen 150.000 und 200.000 polnische Zivilisten, die meisten durch Massenexekutionen. Juden, die von Polen beherbergt wurden, waren den deutschen Räumungen von Haus zu Haus und der massenhaften Vertreibung ganzer Stadtviertel ausgesetzt. Auch die Niederschlagung des Warschauer Aufstands dezimierte die städtischen Gebiete Polens weiter. Die Vorderseite der Gedenkbanknote zeigt (links) Aufständische auf einer Barrikade, die die in Flammen stehenden Gebäude der PAST (Polnische Telefongesellschaft) beobachten, und (in der Mitte) eine Gruppe deutscher Kriegsgefangener. Die polnische Flagge in der Mitte unten fluoresziert unter UV-Licht. Das Papier enthält einen zweifarbigen mikrooptischen Sicherheitsfaden mit einem dynamischen Effekt (Crane RAPID® Vision Mikro-Optik gefensterten Sicherheitsfaden), der das Symbol des kämpfenden Polens (die Kotwica) und die Jahreszahl 1944 zeigt. Der Nennwert 20 in der rechten unteren Ecke ist mit SPARK® optisch variabler Druckfarbe gedruckt (die Zahl 20 wechselt von Grün zu Blau). Die Rückseite der Banknote zeigt (links) Bilder von Soldaten vor dem Hintergrund zerstörter Gebäude, die aus dem Inneren der Heilig-Kreuz-Kirche aufgenommen wurden, sowie (rechts) eine Feldmesse, die im Hof der Poznańska-Straße 12 gefeiert wird. Ganz rechts befindet sich ein zweifarbiges grafisches Element, das Backsteinruinen symbolisiert und mit schillernder Druckfarbe in Gold und optisch variabler Druckfarbe (sie wechselt von Grün zu Blau) gedruckt wurde. Auf der Rückseite der Banknote befindet sich keine UV-Fluoreszenz. Das Wasserzeichen ist eine Kombination aus einem traditionellen mehrfarbigen Wasserzeichen, das ein Bild der Kotwica vor einer stilisierten Ziegelwand zeigt, und einem kontrastreichen Element, der Jahreszahl 1944. Das Kotwica-"Anker"-Symbol ist eine Kombination aus den Buchstaben PW, die für Polska Walcząca ("Kämpfendes Polen") stehen und erstmals im März 1942 von polnischen Pfadfindern als psychologische Kriegstaktik gegen die deutschen Besatzer an Warschauer Wände gemalt wurden. Das Symbol erlangte enorme Popularität und wurde im ganzen Land bekannt. In der Spätphase des Krieges hatten die meisten politischen und militärischen Organisationen in Polen das Symbol übernommen. Es wurde auf Stadtmauern gemalt, auf deutsche Geldscheine und Briefmarken gestempelt und auf die Kopfzeilen von Untergrundzeitungen und Büchern gedruckt. Sie wurde auch zu einem der Symbole des Warschauer Aufstands. Die ursprünglichen Kotwica-Symbole sind noch an einem Gebäude an der Ecke Krzywickiego- und Filtrowa-Straße in Warschau zu sehen. Die Banknote misst 150 x 77 mm und wurde von der Polnischen Sicherheitsdruckerei (Polska Wytwórnia Papierów Wartościowych) gedruckt. Donald Ludwig

  • Das erste Reichspapiergeld: Die Reichskassenscheine vom 11. Juli 1874

    „Die Ausgabe einer ungedeckten Banknote ist anerkanntermaßen eine Münzfälschung...“ [1] Starke Worte, die der Abgeordnete Otto von Löe von der Zentrumspartei in der ersten Beratung im Reichstag zum Münzgesetz am 29. März 1873 fand. Nur Münzgeld ist echtes Geld. Papiergeld, das sich seit der napoleonischen Zeit langsam in Deutschland verbreitet hatte, wurde von vielen als Übel wahrgenommen. Papiergeld war schnell gedruckt und hatte keinen bedeutenden Eigenwert.  Inflation und Geldentwertung ließen wenig Vertrauen in diese Form von Geld entstehen. Zwar veränderte sich die Situation nach 1848 und Papiergeld verbreitete sich stärker in Deutschland, doch wurden einige Gebiete regelrecht überschwemmt. Von vielen Politikern und Fachleuten wurde eingesehen, dass das Papiergeld reguliert werden musste, wenn nicht sogar ganz aufgegeben. Obwohl die Geldpolitik der Preußischen Bank im Vergleich zu vielen anderen Banken als solide angesehen werden kann, griff Otto von Löe in seiner Rede die Preußischen Bank auch als Stellvertreter Preußens an, wie es von einem Politiker der Zentrumspartei erwartet wurde: „Wir sehen nun in der Preußischen Bank einen Großfalschmünzer, ausgestattet mit einer unbeschränkten Kreditbegnadigungsbefugnis als allgütigste, allmächtigste Vorsehung über den kreditsuchenden Sterblichen walten. Der unversiegbare Gnadenstrom seiner Kreditbewilligung findet seine Quelle in jenem unerschöpflichen Papierballen, den die eine Hand vermöge der unbeschränkten Banknotenpresse ebenso rasch füllt, als ihn die andere behufs Kreditbewilligung leert. Diesen Großfalschmünzer in der Preußischen Bank, diesem Vater der Notleidenden, den huldigt in ewiger Anbetung eine täglich wiederkehrende Pilgerschar aus dem Stande der Großkapitalisten, der Großwucherer, der Großindustriellen und Großfabrikanten, während von diesem einträglichen Kultus das ganze kleine Gewerbe, der ganze große und kleine Grundbesitz und der ganze Arbeiterstand herzlos ausgeschlossen ist. Wenn dieses Bild der Wirklichkeit entspricht, dann werden Sie mir zugeben, daß die preußische Bankbehörde, mithin die preußische Regierung ein lebhaftes Interesse hat an der Aufrechthaltung dieser Münzfälschungsanstalt, da ihr diese Banknotenpresse die Mittel zu dem Kultus gewährt.“ Mit versöhnlicheren Worten brachte er seine Bedenken auf den Punkt. Die finanzstarken Unternehmen und Persönlichkeiten wurden nach seiner Sicht zu stark gefördert, während Mittel- und Arbeiterschicht, sowie die Grundbesitzer leer ausgingen. Die wirtschaftlichen Verhältnisse wurden zugunsten des Kapitals verschoben, Gleichheit und Gerechtigkeit vernachlässigt: „Ich gönne nun der preußischen Bankbehörde diesen Kultus, da ich für Kultusfreiheit bin; die Mittel jedoch, welche sich die preußische Regierung verschafft vermöge der Banknotenpresse, üben nicht nur an sich, wie bereits einer der Herren Vorredner richtig hervorgehoben hat, eine gewaltige und unberechenbare Störung auf dem Gebiete der wirtschaftlichen und münzlichen Verhältnisse aus, sondern die Art der Verwendung dieser Mittel ist ein Hohn auf die Grundsätze der Gleichheit und Gerechtigkeit. …“ Wir haben hier einen deutlichen Appell Otto von Löes, das Papiergeld mit dem Münzgesetz neu zu ordnen. Das Münzgesetz sollte die zweite Stufe der Münz- und damit Währungsreform, die mit Gesetz betreffend der Ausprägung von Reichsgoldmünzen vom 4. Dezember 1871 begonnen wurde, in die Wege leiten und die Reform abschließen. Im ersten Entwurf dieses Gesetzes wurden jedoch Banknoten und Papiergeld gar nicht erst erwähnt, obwohl der Abgeordnete Ludwig Bamberger noch ein Jahr zuvor die Bundesregierung darauf verwies, dass Münz- und Bankgesetz, wenn auch mit großen Schwierigkeiten, zusammengehören. Dies sei vom Präsidenten des Bundeskanzleramtes damals anerkannt worden. [2] So fordert er, dass das Münzgesetz auch die Ausgabe von Banknoten und Papiergeld regelt: „Dem Drängen nach Vorlage eines Banknoten-Gesetzes sind die Vertreter der Reichsregierung mit dem Einwände begegnet, daß der Zusammenhang zwischen der Münzreform, zwischen dem Münzgesetze und einem Banknotengesetze so innig sei, daß die Einbringung beider gleichzeitig erfolgen müsse. Leider hat uns die Reichsregierung nicht durch diese verheißene legislatorische Zwillingsgeburt erfreut. Ich ziehe daraus den Schluß, daß die Überzeugung von der Notwendigkeit dieser gleichzeitigen Einbringung bei der Reichsregierung schwächer geworden ist. Bei mir ist die Überzeugung von dieser Notwendigkeit im Gegenteil sehr viel stärker geworden, namentlich angesichts der preußischen Banknotenfabrik und deren Tätigkeit.“ Das Münzgesetz wurde als zweite Stufe der Einführung der Goldwährung mit der Mark als Währungseinheit vorgelegt, um so die Münzreform abzuschließen. So hatte der Entwurf  den Zweck, „im Anschluß an das Gesetz, betreffend die Ausprägung von Reichsgoldmünzen, vom 4. Dezember 1871 (Reichsgesetzbl. S. 404) die Ausprägung der nicht in Golde herzustellenden Münzen des Marksystems anzuordnen und die gesamte künftige Münzverfassung Deutschlands auf der Grundlage der Reichsgoldwährung und Markrechnung definitiv zu regeln, auch den Übergang so zu ordnen, daß das neuere Münzsystem sobald als irgend möglich ins Leben treten kann“. [3] Karl Helfferich sah in seiner Habilitationsarbeit von 1898, „Die Reform des deutschen Geldwesens“, den Grund dafür, dass Teile der Geldreform wie die Regelung des Papiergelds fehlten, weil die Reform des gesamten deutschen Geldwesens ein so großer Komplex von gesetzgeberischen Aufgaben sei, dass an ihre gleichzeitige Lösung unmöglich zu denken war. So stark der innere Zusammenhang zwischen den wichtigsten Teilen dieser Aufgabe, der eigentlichen Münzreform, der Ordnung des Staatspapiergeldes und der Regelung der Notenfrage auch war, jeder dieser Teile sei eine große Aufgabe für sich und müsse für sich durch einen eigenen Akt der Gesetzgebung erledigt werden. Namentlich die Münzreform und die Notenbankfrage stellten an die Reichsregierung und den Reichstag die größte Anforderung an Zeit und Arbeitsleistung. [4] Es galt, einerseits die Gegner des Papiergeldes zu überzeugen, das Papiergeld wirtschaftlich notwendig war, anderseits die verschiedenen Ansichten, die es zu den Problemen und möglichen Lösungen gab, zusammenzufassen und in einem Gesetz einen akzeptablen Kompromiss zu finden. Der einfachere Teil betraf die kleinen Notenabschnitte. Hier waren sich die meisten, die das Papiergeld als Zahlungsmittel akzeptierten, aber eine Reform des Notenumlaufs unabdingbar sahen, einig. Ein großer Teil der Missstände des Papierumlaufs habe seine Ursache in den Mängeln der metallischen Zirkulation. Das Übermaß der kleinen Zettel wurde darauf zurückgeführt, dass zu wenig Gold zirkulierte. Man stimmte darin überein, dass die kleinen Noten, und zwar nicht nur die auch unter der Silberwährung entbehrlichen Eintalerscheine, zu beseitigen seien. Da aber, solange kein genügender Goldumlauf vorhanden war, das Bedürfnis des Verkehrs nach bequemen Zahlungsmitteln für Beträge von etwa fünf Talern aufwärts Papierscheine erforderte, konnten diese Zettel erst nach der Herstellung einer Goldzirkulation beseitigt werden. [5] Weitaus wichtiger als die Erwägungen zu den kleinen Noten sei jedoch der Umstand, dass innerhalb des Bundesrates über die Errichtung einer Reichsbank die Meinungen soweit auseinander gingen, dass eine rasche Einigung nicht erwartet werden konnte. Bambergers Vorschlag, dass das Münzgesetz auch die Ausgabe von Papiergeld und Banknoten regeln sollte, hätte die Münzreform ins Ungewisse verschoben. Dieser Grund veranlasste Delbrück, bereits vor der Reichsgründung beim Bundesrat darauf zu dringen, vor allen Dingen die Erledigung der Münzfrage vorzunehmen und die Reform des Papiergeldes und der Notenbanken vorläufig zurückzustellen. [6] Entsprechend fehlte im ersten Entwurf zum Münzgesetz von 1873 die Reform des Papiergeldes. Begründet wurde es damit, dass erst genügend Goldmünzen im Umlauf sein müssen, bevor die Papiergeldreform angegriffen werden könne. [7] So konnte gut argumentiert werden, solange nur ein kleiner Teil an Goldmünzen geprägt war. Im April 1873 waren es rund 600 Millionen Mark, die als Goldmünzen zu 10 und 20 Mark als Kronen- und Doppelkronenstücke bereit standen. Diese Menge wurde als ausreichend angesehen, um den zweiten gesetzgeberischen Schritt zu wagen, die neue gemeinsame Münzverfassung endgültig zu ordnen. Die Silberkurantmünzen wie die Taler- oder Guldenstücke der Landeswährungen sollten durch Scheidemünzen in der neuen Markwährung ersetzt werden. Die neuen, einheitlichen Scheidemünzen waren zu definieren. In einer festzulegenden Übergangszeit waren alte und neue Münzen gemeinsam im Verkehr. Hierfür waren die alten Münzen nach der neuen Währung zu bewerten und dieser Kurs festzuschreiben, damit es keinen Streit bei Zahlungen mit alten Münzen im neuen System gäbe. In der ersten Lesung wurde bemängelt, dass das Papiergeld im Entwurf nicht geregelt werde und das Gesetz so abzulehnen sei. [8]  Da sich das Gremium dagegen entschied, das Münzgesetz und notwendige Änderungen in einem Ausschuss zu beraten, musste es in die zweite Lesung gehen. Um den Abgeordneten genügend Zeit zu geben, sich auf die Debatte vorzubereiten, wurde die zweite Lesung erst einen Monat später abgehalten. Vom 24. bis zum 26. April 1873 stand die dann auf der Tagesordnung. In der zweiten Lesung kam der Abgeordnete August Braun der Nationalliberalen direkt auf den Punkt: Der Entwurf des Münzgesetzes erwähne weder Banknoten noch Staatspapiergeld. Dabei lagen Beschlüsse des Reichstages für den Bundesrat vor, die Papiergeldfrage zu regeln. Hierbei bezog er sich auf das Banknotensperrgesetz für den Norddeutschen Bund vom 16. Juni 1870 und eine Resolution vom 13. November 1871 zum Münzgesetz vom 4. Dezember 1871. In der Resolution ging es darum, die einheitliche Reichswährung einzuführen. Der Abgeordnete forderte, dass der Reichstag den Herrn Reichskanzler ersuche , dem Reichstag bald tunlichst eine Gesetzesvorlage zu machen, welche die Ausgabe, beziehungsweise Einziehung von Staatskassenscheinen regelt. [9] Nach der zweiten Lesung des Gesetzes wurde eine neue Fassung vorgelegt, die mit dem Artikel 18 die Reform des Papiergeldes anging. „Artikel 18 (erste Fassung): Bis zu einem vom Reichskanzler mit Zustimmung des Bundesrates und zwar spätestens auf den 1. Januar 1875 festzustellenden Termine sind sämtliche nicht auf Reichswährung lautenden Noten der Banken einzuziehen. Von diesem Termine an dürfen nur solche Banknoten, welche auf Reichswährung in Beträgen von nicht weniger als 100 Mark lauten, in Umlauf bleiben oder ausgegeben werden. Dieselben Bestimmungen gelten für das Staatspapiergeld und für die bis jetzt von Korporationen ausgegebenen Scheine.“ [10] Am 8. Mai 1873 fand die dritte Lesung statt. Noch war nicht entschieden, ob man nicht auch ohne Papiergeld auskommt. Der preußische Finanzminister Otto Camphausen bezog Stellung zu Gunsten des Papiergeldes: „Meine Herren! Wir können Gesetze machen, wie wir wollen; die Sitten und Gewohnheiten ändern wir nicht mit einem Schlage. Deutschland hat sich an ein kleines Papiergeld mehr gewöhnt als billig; ich bin sehr dafür, daß es von dieser Gewohnheit mehr und mehr zurückgebracht werde, aber, meine Herren, es hat sich daran gewöhnt und es würde, glaube ich, keine richtige Politik sein, ihm das Opfer zuzumuten, dieser Gewährung vollständig zu entsagen, auf die Erleichterungen des Verkehrs, die durch den Gebrauch von kleinem Papiergeld zu erlangen sind, vollständig zu verzichten und dabei diese Verzichtleistung noch mit einem in der letzten Instanz doch die Steuerpflichtigen treffenden Opfer von 2 Millionen zu erkaufen. Ich bin daher auf das Lebhafteste davon durchdrungen, daß wir das Papiergeld nicht vollständig aufgeben sollten.“ [11] Ob er mit diesem Plädoyer die Weichen für das Staatspapiergeld gestellt hat, ist nicht bekannt. Anfang Mai 1873 wurde der erste Gesetzentwurf betreffend der Ausgabe von Reichskassenscheinen erstellt [12] und in der Sitzung des Bundesrates am 12. Juni 1873 zur Beratung vorgelegt. [13] Dem Direktor der königlich-preußischen Staatsdruckerei, Carl Busse, wurde am 31. Mai 1873 Bericht erstattet, worauf Entwürfe zu einem Reichskassenschein zu 5 Mark und einer Banknote zu 100 Mark angefertigt wurden. [14] Am 23. Juni 1873 wurde die dritte Lesung fortgesetzt und der Artikel 18 und die damit verbundene Ausgabe von Papiergeld intensiv beraten. Er fand sein endgültige Form und ebnete den Reichsbanknoten und Reichskassenscheinen den Weg: Artikel 18 Bis zum 1. Januar 1876 sind sämtliche nicht auf Reichswährung lautenden Noten der Banken einzuziehen. Von diesem Termine an dürfen nur solche Banknoten, welche auf Reichswährung in Beträgen von nicht weniger als 100 Mark lauten, in Umlauf bleiben oder ausgegeben werden. Dieselben Bestimmungen gelten für die bis jetzt von Korporationen ausgegebenen Scheine. Das von den einzelnen Bundesstaaten ausgegebene Papiergeld ist spätestens bis zum 1. Januar 1876 einzuziehen und spätestens sechs Monate vor diesem Termine öffentlich aufzurufen. Dagegen wird nach Maßgabe eines zu erlassenden Reichsgesetzes eine Ausgabe von Reichspapiergeld stattfinden. Das Reichsgesetz wird über die Ausgabe und den Umlauf des Reichspapiergeldes, sowie über die den einzelnen Bundesstaaten zum Zweck der Einziehung ihres Papiergeldes zu gewährenden Erleichterungen die näheren Bestimmungen treffen. [15] Mit dem Gesetz vom 30. April 1874, fast ein Jahr nach dem ersten Entwurf des Gesetzes, wurde die Maßgabe für die Reichskassenscheine geschaffen. [16] Im ersten Entwurf waren die Wertstufen zu 5, 25 und 50 Mark vorgesehen. Es war vorgegeben worden, dass der Nennwert des höchsten auszugebenden Reichskassenscheins genügend vom niedrigsten zulässigen Nennwert der Banknoten entfernt und keiner der Abschnitte auf dem gleichen Wert lautet wie die Hauptmünzen der neuen Währung. In der zweiten Lesung des Gesetzentwurfs am 18. April 1874 entschied sich der Reichstag gegen einen Reichskassenschein zu 25 Mark und für einen zu 20 Mark. Der 25-Mark-Schein wirke eher störend neben der Goldmünze zu 20 Mark. [17] Die ersten Entwürfe für den Reichskassenschein zu 5 Mark und der Reichsbanknote zu 100 Mark wurden zusammen mit einer Papierprobe für die Banknote zu 100 Mark am 3. Juli 1873 vom Direktor der königlich-preußischen Staatsdruckerei Carl Busse dem preußischen Finanzministerium zugesandt. [18] Der 5-Mark-Schein sollte in der Größe an die preußische Kassenanweisung zu 1 Taler angepasst werden und etwa 125 mm x 80 mm betragen. Für den Reichskassenschein zu 25 Mark war die gleiche Größe wie für die preußische Banknote zu 10 Taler (140 mm x 90 mm) vorgesehen, während man sich für den 50-Mark-Schein an der Banknote zu 25 Taler mit 150 mm x 100 mm orientierte. Für die Reichskassenscheine benötige man etwa vier Monate pro Sorte ab der Bestellung, um sie vorzubereiten. Innerhalb von zwölf Monaten könnten die drei Sorten in den Druck gehen. Für die Banknoten wären aufgrund der größeren Dimensionen sechs Monate Vorarbeit nötig. Bis zum 1. Januar 1876 könnten so in den vorgesehenen Abschnitten eine Milliarde Mark in 3,275 Millionen Scheinen angefertigt werden. Abb. 1: Blatt mit Entwurf eines 5 Mark RKS 1873, Quelle Bundesarchiv R1401/ 1268 Bl. 15. Abb. 2: Ausschnitt mit Signatur und Datum aus Blatt mit einem Entwurf eines 5 Mark Reichskassenscheins von 1873, Quelle Bundesarchiv R1401/ 1268 Bl. 15. Der Entwurf zur Vorder- und Rückseite des Reichskassenscheins zu 5 Mark ist in Abb. 1 bis 4 zu sehen. [19]  Das Blatt trägt rechts unten die Signatur des Direktors der königlich-preußischen Staatsdruckerei Carl Busse mit dem Datum 6/73 (Juni 1873) und belegt ihn als führenden Autor dieses Entwurfs. Abb. 3: Entwurf 5 Mark RKS 1873 Vorderseite, Quelle Bundesarchiv R1401/1268 Bl. 15. Auf der Vorderseite ist im linken Drittel ein rechteckiges Feld abgeteilt, in dem der Reichsadler im Blätterkranz unter der Kaiserkrone zu sehen ist. Unter dem Reichsadler befinden sich zwei sitzende Knaben, die mit  Insignien des Handels (Merkurhelm mit Flügeln und Merkurstab, rechts) und der Industrie und des Verkehrs (Hammer und Eisenbahn-Rad, links) ausgestattet sind. Im rechten Feld, das Zweidrittel der Vorderseite ausmacht, ist im Kopf in einem gesonderten Rahmen das Wort „Deutscher Reichskassenschein“ aufgeführt. Darunter befindet sich gleich der Platz für die Serie und die Kontrollnummer unter der sich die Wertangabe „Fünf Mark“ in Antiqua-Schrift anschließt. Darunter steht der Hinweis „vollgültig in allen Zahlungen“ und der Ort und das Datum, Berlin, den 11. August 1873. Es folgt die Unterschriftenliste der Hauptverwaltung der Staatsschulden, unter der Platz für den Strafsatz gelassen wurde. Auf der rechten Seite ist die Wertziffer „5“ in Zierschrift im Untergrund eingefügt. Die Felder sind mit einer guillochierten Leiste eingerahmt. Abb. 4: Entwurf 5 Mark RKS 1873 Rückseite, Quelle Bundesarchiv R1401/1268 Bl. 15. Die Rückseite stellt drei gemusterte Flächen dar. In der Mitte befindet sich ein Kreis mit der zweizeiligen Inschrift „Fünf Mark RKS“ und der Kaiserkrone im Hintergrund. Unter dem Kreis befindet sich Platz für die Unterschrift zur Ausfertigung durch einen Kassenbeamten. Links und rechts sind symmetrisch angeordnet drei Kreise mit einem größeren mittleren Kreis zu sehen, der die Wertzahl „5“ zeigt. Die linke Wertzahl ist hell, die rechte dunkel gezeichnet. Unter den Kreisen befindet sich in je einem Rechteck die Wertangabe „Fünf Mark“ wiederholt. Vergleicht man den Entwurf mit dem später ausgeführten Schein in den Abbildungen 5 und 6, erkennt man ihre Verwandtschaft. Die Vorderseite wurde anders strukturiert. Die Zweiteilung weicht einer Dreiteilung mit einem zentralen Feld für den Textteil und zwei Seitenfeldern, die ornamental mit je einem Kreis, in dem sich die Wertzahl „5“ befindet, symmetrisch ausgeführt sind. Die sitzenden Knaben und der Reichsadler mit der Kaiserkrone sind aus dem linken Seitenfeld in das zentrale Feld gerückt. Die Knaben haben die Attribute des Handels und Handwerks verloren. Der Blätterkranz ist einer Eichengirlande zwischen den beiden Knaben gewichen. Serie und Kontrollnummer sind auf die Rückseite gewechselt. Die Rückseite des ausgeführten Reichskassenscheins wurde vom ersten Entwurf übernommen. Die Ornamente und Beschriftung wurden modifiziert, ohne dass sich der Gesamteindruck wesentlich änderte. Abb. 5: 5 Mark RKS 11. Juli 1874 Vorderseite, Quelle KPM. Abb. 6: 5 Mark RKS 11. Juli 1874 Rückseite, Quelle KPM. Am 7. Mai 1874 wurden die Entwürfe der Reichskassenscheine zu 5, 20 und 50 Mark vom Direktor der königlich-preußischen Staatsdruckerei Carl Busse dem Reichskanzleramt vorgelegt und Entwürfe und Druckausführung erklärt. [20] An der Gestaltung der Entwürfe der Reichskassenscheine haben neben Carl Busse noch sechs Künstler gearbeitet. Darunter befanden sich die damals namhaften Maler Anton von Werner, Anton Burger und Wilhelm Peters, sowie die Architekten Julius Emmerich, Heinrich Schäffer und August Hermann Spielberg. [21] Anton von Werner und Wilhelm Peters waren als Historienmaler bekannt und hatten ein Band zum Haus Hohenzollern. Anton von Werner erlebte die Endphase des Deutsch-Französischen Krieges von 1870/71 im Hauptquartier der III. Armee, die vom damaligen Kronprinzen Friedrich Wilhelm und späteren deutschen Kaiser Friedrich dem III. befehligt wurde. Es entwickelte sich eine fast freundschaftliche Beziehung zwischen Anton von Werner und dem Kronprinzen. Der Kronprinz ließ von Werner nach Versailles reisen, damit er die Proklamation des Kaiserreichs für die Nachwelt festhalte. Daraus entstand das bekannteste Gemälde von ihm: Die Kaiserproklamation von 1871, von dem er gleich mehrere Fassungen schuf. Seit 1871 war Anton von Werner auch bevorzugter Berater Kaiser Wilhelms I. in Kunstfragen. [22] Abbildung 7: Die Proklamierung des deutschen Kaiserreichs im Schloss von Versailles von Anton von Werner, dritte Fassung von 1885, Quelle: Wikimedia Commons. [23] Wilhelm Peters gestaltete über mehrere Jahre die Fresken in der Burg Hohenzollern, dem Stammsitz des Kaiserhauses. Einem seiner Entwürfe für die Bibliothek könnte die Idee für die Vorderseite des Reichskassenscheins zu 50 Mark entstammen, auf der zwei geflügelte Figuren die Kaiserkrone halten, ja eher noch präsentieren. Im Entwurf für die Wandmalerei der Bibliothek der Burg Hohenzollern, der die Gründung der Kirche Maria Zell unter dem Zollernberg darstellt, tragen vier geflügelte Figuren in ähnlicher Weise die Kirche, gestützt jeweils nur auf einem Arm und begleitet durch das göttliche Licht. Auf dem Reichskassenschein bleibt der zweite Arm nicht frei, sondern die beiden geflügelten Figuren werden mit Attributen der Wehrhaftigkeit in Form eines Speeres und der Landwirtschaft mit einer Sichel und einer Getreidegarbe ausgestattet. Abb. 8: Entwurf für eine Wandmalerei in der Bibliothek der Burg Hohenzollern von Wilhelm Peters (1862). [24] Anton Burger war in der Gestaltung von Papiergeld kein unbeschriebenes Blatt. Erwähnt seien hier die Banknoten der Weimarer Bank von 1854, die von Gustav Seidel nach einer Zeichnung von Anton Burger im Stahlstich gestochen wurden [25] Was genau Anton Burger zu den Reichskassenscheinen beigetragen hat, ist ebenso wenig bekannt wie die Rolle der drei genannten Architekten. Wahrscheinlich ist, dass die Architekten die Ornamentik und die Rückseiten gestalteten. Während die Schein zu 5 und 50 Mark mit Abänderungen genehmigt wurden, fand der 20-Mark-Schein keinen Anklang und musste neu gestaltet werden. [26] Vom ursprünglichen Entwurf des Zwanzigers ist kein Bild überliefert. Vergleicht man die drei ausgegebenen Scheine, fällt der 20-Mark-Schein aus der Reihe. Zwar sind auf der Rückseite wie bei den anderen beiden Scheinen drei Kreise vorhanden, doch befinden sich die beiden kleinen Kreise links und rechts des zentralen Kreises nicht mittig, sondern in der unteren Hälfte. Während sich sowohl der 5-, als auch der 50-Mark-Schein durch eine reichhaltige Ornamentik auf der Rückseite auszeichnen, wirkt der Zwanziger weniger überladen und offener. Auch wird die Gestaltung aus der reinen Ornamentik durch den zentralen Reichsadler im mittleren, dominierenden Kreis aufgelockert. Die Vorderseite des Zwanzigers zeigt nicht die strenge Geometrie seiner beiden Begleiter. Die Schrift ist aus dem zentralen Feld herausgenommen und an den rechten Rand gebracht. Auf der linken Seite ist ein Zierrand mit einem kleinen Reichsadler über der Wertangabe „20 Mark“. Zentral befindet sich ein Schild mit einer 20, umrundet von einem Lorbeer- und Eichenkranz und links flankiert durch einen Herold, dessen Schürze ebenfalls der Reichsadler ziert. Die beiden anderen Scheine zeigen die Schrift in der Mitte, umgeben durch zwei ähnliche Figuren, ergänzt durch den Reichsadler. Abb. 9:  50 Mark Reichskassenschein 11. Juli 1874 - Vorderseite, Quelle KPM. Abb. 10:  50 Mark Reichskassenschein 11. Juli 1874 - Rückseite, Quelle KPM. Abb. 11:  20 Mark Reichskassenschein 11. Juli 1874 - Vorderseite, Quelle KPM. Abb. 12:  20 Mark Reichskassenschein 11. Juli 1874 - Rückseite, Quelle KPM. Nachdem die Reichskassenscheine zu 5 und 50 Mark genehmigt waren, musste kurzfristig ein neuer Entwurf gefunden werden. In der königlich preußischen Staatsdruckerei wurde an den Scheinen mit Hochdruck gearbeitet, da sie in kürzester Zeit ausgegeben werden sollten, doch der fehlende20-Mark-Schein drohte, die Arbeit deutlich zu verzögern. Unerwartet bot sich Carl Busse am 4. Juli 1874 eine Lösung. Der Architekten-Verein zu Berlin, dessen Mitglied der Direktor der preußischen Staatsdruckerei war, hatte am 6. Juni 1874 im Rahmen der monatlichen Konkurrenz die Aufgabe gestellt, die Vorderseite eines Reichskassenscheins zu fünfzig Mark zu fertigen, der in der Staatsdruckerei in Kupferstichmanier ausgeführt werden sollte. Der Schein musste die Bezeichnung „Reichs-Kassen-Schein“, die Angabe des Wertes „Fünfzig Mark“ in Buchstaben und mindestens einmal die Zahl „50“ deutlich hervorragend enthalten. An geeigneter Stelle war das Wappen des Deutschen Reichs mit dem Reichsadler sowie die Angabe des Emittenten „Reichs-Schulden-Verwaltung“ mit den Namenszügen ihrer vier Unterzeichner anzubringen. Sinnvoller figürlicher Schmuck und ähnliches war gestattet. [27] Es waren fünf Entwürfe eingereicht worden. In der Hauptversammlung des Architektenvereins am 4. Juli 1874 wurde das Ergebnis der Monatskonkurrenz durch Herrn Julius Emmerich vorgestellt. [28] Während zwei Arbeiten nur geringes Interesse erregten (Abbildungen 13 und 14), fanden die drei anderen einen gewissen Beifall. Abb. 13: Entwurf eines Reichskassenscheins zu 50 Mark aus der Monatskonkurrenz, Motto: „Wehrhaft und Nahrhaft“. [29] Abb. 14: Entwurf eines Reichskassenscheins zu 50 Mark aus der Monatskonkurrenz, Motto: „Gern sieht man einen Kassenschein, selbst wenn er sollte hässlich sein“. [30] Abb. 15: Entwurf eines Reichskassenscheins zu 50 Mark aus der Monatskonkurrenz, Motto: „Faust“. [31] Der Entwurf unter dem Motto „Faust“ (Abb. 15) zeigt eine schöne breite Einfassung, die jedoch durch den Reichsadler und die Schrift „unangenehm“ unterbrochen wird. Die beiden Figuren auf der Zeichnung sind nicht zu deuten. Abb. 16: Entwurf eines Reichskassenscheins zu 50 Mark von Hubert Stier aus der Monatskonkurrenz, Motto: „Camphausen“. [32] Der unter dem Motto „Camphausen“ eingereichte Entwurf ist unsymmetrisch komponiert (Abb. 16). In der Mitte ist ein Adlerschild angeordnet, um das sich ein Lorbeer- und Eichenkranz schlingt. Links lehnt sich ein Herold an den Schild, zu dessen Füßen aus einem Füllhorn reichhaltige Spenden quellen. Rechts ist die Schrift zum Teil im Rankenwerk angebracht. Dieser Entwurf wurde als höchst elegant und interessant gesehen. Allein der Rand erschien nicht bedeutend genug und das Wertzeichen sollte besser in die Mitte geschoben werden.  Abb. 17: Entwurf eines Reichskassenscheins zu 50 Mark von Ferdinand Luthmer aus der Monatskonkurrenz, Motto: „Germania“. [33]   Der letzte Entwurf unter dem Motto „Germania“ weicht von den übrigen ab (Abb. 17). Er zeigt mittelalterliche Motive, die den Schein dicht füllen. Unter der sehr deutlichen Schrift sind die Wappen der deutschen Staaten, als Figur eine Germania und die Personifikation des Handwerks und des Militärs. Auch hier wäre der Rand stärker zu betonen. Den beiden letzten Entwürfen wurde vom Preisgericht ein Andenken zugesprochen. Der Verfasser des Entwurfs mit dem Motto „Camphausen“ war der Architekt Hubert Stier, der seit 1868 Regierungsbaumeister in Berlin war und später durch seine Bauten im Hannoverschen wie dem Hauptbahnhof von Hannover oder den Süderelbbrücken zwischen Harburg und Wilhelmsburg bekannt wurde. [34] Der Cousin seines Vater, Gustav Stier, entwarf schon die preußischen Kassenanweisungen von 1856. Der mittelalterliche Entwurf wurde von Ferdinand Luthmer eingereicht, zu dieser Zeit Lehrer an der Unterrichtsanstalt des Gewerbemuseums Berlins. [35] Er sollte später zusammen mit Otto Knille die Reichsbanknote zu 1000 Mark von 1884 (Abb. 18) gestalten, die mit kleinen Veränderungen bis 1922 gedruckt wurde. Abb. 18:  Reichsbanknote zu 1000 Mark vom 2. Januar 1884, Entwurf Ferdinand Luthmer und Otto Knille, Stich Hans Meyer, Vorderseite. Quelle BGV. Abb. 19:  Reichsbanknote zu 1000 Mark vom 2. Januar 1884, Entwurf Ferdinand Luthmer und Otto Knille, Stich Hans Meyer, Rückseite. Quelle BGV. Nachdem die Ergebnisse der Monatskonkurrenz vorgestellt worden waren, hielt der Direktor der königlichen preußischen Staatsdruckerei, Carl Busse, einen Vortrag über die Herstellung von Papiergeld und die Anforderungen an Entwürfe für Papiergeld. Zum Ende des Vortrags kam er auf die Reichskassenscheine zu sprechen, die gerade zur Ausgabe vorbereitet wurden. Da zwar der Reichskassenschein zu 50 Mark schon genehmigt war, der 20-Mark-Schein jedoch nicht, fragte er, ob er die beiden prämierten Entwürfe der Monatskonkurrenz bei den Reichsbehörden als Alternativen zu dem Zwanziger vorlegen dürfe. Wenn man den später ausgegebenen20-Mark-Schein betrachtet wird klar, dass Hubert Stier der Urheber dieses Scheins ist. Wappenschild, Raumaufteilung, Herold, Eichen- und Lorbeerkranz, Füllhorn und Reichsinsignien sowie Ranken sind in beiden Entwürfen vorhanden. Sie weichen in kleineren Details ab. So findet sich im Wappenschild später die Wertzahl „20“ statt des Reichsadlers, der Herold ist zum Schild hin- und nicht mehr abgewandt und der Zierrand auf der linken Seite ist hinzugekommen. Ansonsten sind beide Entwürfe fast gleich. Auch wenn Ferdinand Luthmer leer ausging, bekam er doch 1880 eine zweite Chance und wurde zum Wettbewerb eingeladen [36]  , aus dem die Reichsbanknoten zu 100 und 1000 Mark („Blaue Hunderter“ und „Braune Tausender“) hervorgingen, die über Jahrzehnte die Reichsbanknoten des Deutschen Reichs bis in die "Weimarer Republik" versinnbildlichten. Ferdinand Luthmer und Paul Thumann gingen als Sieger aus diesem Wettbewerb hervor. [37]    Den Stich der Reichskassenscheine besorgte Gustav Eilers. Am 4. Juli 1874 wurde der Zeitplan für die Herstellung der Reichskassenscheine im Reichskanzleramt vorgestellt. Insgesamt 14,4 Millionen Reichskassenscheine zu 5 Mark im Wert von 72 Millionen Mark sollten gedruckt werden, 1,8 Millionen Reichskassenscheine zu 20 Mark im Wert von 36 Millionen Mark und 240.000 Reichskassenscheine zu 50 Mark im Wert von 12 Millionen Mark. Der Start des Druckes wurde auf den 1. Oktober 1874 angesetzt. Bis zum Jahresende sollten alle Reichskassenscheine zu 50 Mark und 2 Millionen Scheine zu 5 Mark hergestellt sein. Der 20-Mark-Schein war für die ersten drei Monate noch nicht vorgesehen. [38] Im ersten Halbjahr des Jahres 1875 sollten zwei Drittel der Zwanziger und noch einmal 4,5 Millionen Fünfer folgen. Die Druckaufträge sollten bis auf kleine Restmengen im März 1876 abgeschlossen sein, um rechtzeitig mit dem Druck der Reichsbanknoten zu 100 und 1000 Mark beginnen zu können. Die Menge wurde jedoch nach dem Beschluss des Bundesrats vom 7. Juli 1874 von 120 Millionen auf 174.742.110 Mark um rund ein Drittel erhöht. Der Zeitplan verschob sich entsprechend, sodass erwartet wurde, die Aufträge erst zum 11. Oktober 1876 erfüllen zu können. Da das Reichskanzleramt wünschte, die Abschnitte zu 50 und 20 Mark gleichzeitig zu liefern, verzögerte sich die Herstellung der Reichskassenscheine zu 50 Mark, sodass zum 1. Januar 1875 zwar etwa 100.000 Reichskassenscheine zu 20 Mark vorhanden wären, allerdings auch nur 100.000 zu 50 Mark. Im weiteren Verlauf des Jahres könnten täglich 30.000 Fünf-Markscheine und jeweils 4000 Zwanzig- und Fünfzig-Markscheine hergestellt werden. [39] Zum 31. Dezember 1874 waren 2.004.000 Reichskassenscheine zu 5 Mark, 16.000 zu 20 Mark und 4000 zu 50 Mark an die Reichsschuldenverwaltung ausgehändigt worden. [40] Ende März 1876 wurde vom Direktor der preußischen Staatsdruckerei, Carl Busse, dem Reichskanzleramt mitgeteilt, dass die erforderliche Menge an Reichskassenscheinen gefertigt und die Arbeiten bis auf Scheine zum Ersatz nicht mehr umlauffähiger Scheine abgeschlossen seien. [41] Aus dem Bericht der Reichsschuldenkommission für das Jahr 1875 ist zu ersehen, dass beim Druck der Reichskassenscheine bezogen auf den Wert der Scheine etwa 1,3 % Ausschuss produziert wurde. [42] Mit dem Datum vom 24. Dezember 1874 wurden die neuen Reichskassenscheine im Reichsanzeiger Nr. 304 vom 29. Dezember 1874 angekündigt [43] und im Laufe des Januars 1875 ausgegeben. Abbildung 20 zeigt die offizielle Beschreibung der Reichskassenscheine mit dem Datum vom 11. Juli 1874. Abb. 20: Beschreibung der Reichskassenscheine zu 5, 20 und 50 Mark mit dem Datum vom 11. Juli 1874. [44] Oliver Herzberg Anmerkungen [1] Abgeordneter Otto von Löe (Zentrum), Protokoll zur 11. Sitzung am 29. März 1873, Verhandlungen des Reichstages, Bd. 27.1873, 4. Jahrgang, S. 140-141 (S. 135-156). [2]  Abgeordneter Hans Victor von Unruh (Nationalliberale), Protokoll zur 11. Sitzung am 29. März 1873, Verhandlungen des Reichstages, Bd. 27.1873, 4. Jahrgang, S. 146-148 (S. 135-156). Die Bezeichnungen Bundesregierung und Bundeskanzleramt wurden aus der Debatte übernommen, auch wenn diese aus heutiger Sicht nicht mehr ganz korrekt waren, da es ab 1871 das Deutsche Reich gab. Im Sprachgebrauch war das offensichtlich noch nicht ganz angekommen, weshalb hier noch Begriffe aus der Zeit des Deutschen und Norddeutschen Bundes verwendet wurden. [3]  Aktenstück 15, Verhandlungen des Reichstages, Bd. 29.1873, 4. Jahrgang, S. 70-76. [4]  Die Reform des deutschen Geldwesens, Band 1: Geschichte der deutschen Geldreform, Duncker und Humblot, Leipzig, 1898, S. 139. [5]  Die Reform des deutschen Geldwesens Band 1: Geschichte der deutschen Geldreform, Duncker und Humblot, Leipzig, 1898, S. 140-141. [6]  Die Reform des deutschen Geldwesens Band 1: Geschichte der deutschen Geldreform, Duncker und Humblot, Leipzig, 1898, S. 141. [7]  Die Reform des deutschen Geldwesens Band 1: Geschichte der deutschen Geldreform, Duncker und Humblot, Leipzig, 1898, S. 238. [8]  Abgeordneter Alexander Georg von Mosle (Nationalliberale), Protokoll zur 11. Sitzung am 29. März 1873, Verhandlungen des Reichstages, Bd. 27.1873, 4. Jahrgang, S. 143 (S. 135-156). [9]  Antrag zur dritten Lesung des Gesetzes betreffend der Ausprägung von Reichsgoldmünzen, BArch R1401/ 1267 Bl. 70-71. [10]  Aktenstück 64, Verhandlungen des Reichstages, Bd. 29.1873, 4. Jahrgang, S. 376. [11]  Staatsminister Otto Camphausen, Protokoll zur 29. Sitzung am 8. Mai 1873, Verhandlungen des Reichstages, Bd. 27.1873, 4. Jahrgang, S. 564-565 (S. 537-570). [12]  Protokoll der Sitzung des Staatsministeriums vom 13. Mai 1873, BArch R1401/1267 Bl. 87-88. [13]  Anlage A zum Protokoll der Sitzung des Bundesrates am 12. Juni 1873, BArch R1401/1267 Bl. 96. [14]  Brief vom Direktor der königlich-preußischen Staatsdruckerei an das königliche Finanzministerium vom 3. Juli 1873, BArch R1401/1268 Bl. 12-13. [15]  Münzgesetz vom 9. Juli 1873, Reichsgesetzblatt Band 1873, Nr. 22, S. 233-240. [16]  Gesetz vom 30. April 1874, Reichsgesetzblatt Band 1874, Nr. 30, S. 40-41. [17]  Abgeordneter Dr. Karl Peter Klügmann (Nationalliberale), Protokoll zur 35. Sitzung am 18. April 1874, Verhandlungen des Reichstages, Bd. 32.1874, 4. Jahrgang, S. 924 (S. 917-949). [18]  Brief vom Direktor der königlich-preußischen Staatsdruckerei an das königliche Finanzministerium vom 3. Juli 1873, BArch R1401/1268 Bl. 12-13. [19]  Brief vom Direktor der königlich-preußischen Staatsdruckerei an das königliche Finanzministerium vom 3. Juli 1873, BArch R1401/1268 Bl. 15. [20]  Brief vom Direktor der königlich-preußischen Staatsdruckerei an das Reichskanzleramt vom 7. Mai 1874, BArch R1401/1268 Bl. 30-31. [21]  Mitteilungen aus den Vereinen in "Deutsche Bauzeitung", 1874, 8. Jahrgang, Nr. 55, 11. Juli 1874, S. 222-223. [22]  Anton von Werner, wikipedia, abgerufen 19.3.2024, https://de.wikipedia.org/wiki/Anton_von_Werner . [23] Quelle: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:A_v_Werner_-_Kaiserproklamation_am_18_Januar_1871_(3._Fassung_1885).jpg [24] Quelle: Wilhelm Peters - Entwurf für die Wandmalereien in der Bibliothek der Burg Hohenzollern "Gründung der Kirche Maria Zell unter dem Zollernberg" - BG-M-SG 5714-92 - Berlinische Galerie.jpg   https://sammlung-online.berlinischegalerie.de:443/eMP/eMuseumPlus?service=ExternalInterface&module=collection&objectId=141880&viewType=detailView [25]  Akademie der Künste [Hrsg.]: Verzeichnis der Werke lebender Künstler auf der Ausstellung der Königlichen Akademie der Künste zu Berlin im Landesausstellungsgebäude, XXXIX. Kunstausstellung, 1854, S. 77. [26]  Brief vom Reichskanzleramt vom 11. Mai 1874 BArch R1401/ 1268 Bl. 32-50. [27]  Konkurrenzen in "Deutsche Bauzeitung", 1874, 8. Jahrgang, Nr. 35, 2. Mai 1874, S. 144. [28]  Mitteilungen aus den Vereinen in "Deutsche Bauzeitung", 1874, 8. Jahrgang, Nr. 55, 11. Juli 1874, S. 222-223. [29] Quelle: Technische Universität Berlin Architekturmuseum https://architekturmuseum.ub.tu-berlin.de/index.php?p=79&POS=5 [30] Quelle: Technische Universität Berlin Architekturmuseum https://architekturmuseum.ub.tu-berlin.de/index.php?p=79&POS=4 [31] Quelle: Technische Universität Berlin Architekturmuseum https://architekturmuseum.ub.tu-berlin.de/index.php?p=79&POS=3 [32] Quelle: Technische Universität Berlin Architekturmuseum https://architekturmuseum.ub.tu-berlin.de/index.php?p=79&POS=2 [33] Quelle: Technische Universität Berlin Architekturmuseum https://architekturmuseum.ub.tu-berlin.de/index.php?p=79&POS=1 [34]  Hubert Stier, wikipedia, abgerufen 19.3.2024, https://de.wikipedia.org/wiki/Hubert_Stier [35]  Ferdinand Luthmer, wikipedia, abgerufen 19.3.2024, https://de.wikipedia.org/wiki/Ferdinand_Luthmer [36]  Konkurrenzen in "Deutsche Bauzeitung", 1880, 14. Jahrgang, Nr. 26, 31. März 1880, S. 140. [37]  Konkurrenzen in "Deutsche Bauzeitung", 1880, 14. Jahrgang, Nr. 32, 21. April 1880, S. 170. [38]  Brief des Direktors der preußischen Staatsdruckerei an das Reichskanzleramt vom 11. Juli 1874, BArch R1401 1268 Bl. 62-68. [39]  Brief des Direktors der preußischen Staatsdruckerei an das Reichskanzleramt vom 2. Oktober 1874, BArch R1401/1268 Bl. 72-73. [40]  Brief des Direktors der preußischen Staatsdruckerei an das Reichskanzleramt vom 31. Dezember 1874, BArch R1401/1268 Bl. 81. [41]  Brief des Direktors der preußischen Staatsdruckerei an das Reichskanzleramt vom 8. April 1876, BArch R1401/1268 Bl. 110. [42]  Neunter Bericht der Reichsschuldenkommission vom 11. November 1876, in Verhandlungen des Reichstages, Aktenstücke Bd. 43. 1876 4. Jahrgang, S.653 - 655. [43]  Deutscher Reichsanzeiger vom 29. Dezember 1874, 1874, Nr. 304, S. 1. [44] Quelle: BArch 1401/1267 Bl. 216.

  • Neue Weltbanknoten-Varianten: Juli 2024, Teil 2

    Bolivien, Kolumbien, Kuba, Malawi, Pakistan, Westafrikanische Staaten (Elfenbeinküste) BNB = The Banknote Book (von Owen W. Linzmayer) SCWPM = Standard Catalog of World Paper Money (eingestellt) Bolivien 10 Bolivianos, neue Auflage BNB B417b: wie BNB B417a (SCWPM 248), aber mit neuen Unterschriften (Edwin Rojas Ulo/Ruben Ticona). 20 Bolivianos, neue Auflage BNB B418b: wie BNB B418a (SCWPM 249), aber mit neuen Unterschriften (Edwin Rojas Ulo/Ruben Ticona). 50 Bolivianos, neue Auflage BNB B419b: wie BNB B419a (SCWPM nicht gelistet), aber mit neuen Unterschriften (Edwin Rojas Ulo/Ruben Ticona). 100 Bolivianos, neue Auflage BNB B420b: wie BNB B420a (SCWPM nicht gelistet), aber mit neuen Unterschriften (Edwin Rojas Ulo/Ruben Ticona). 200 Bolivianos, neue Auflage BNB B421b: wie BNB B421a (SCWPM nicht gelistet), aber mit neuen Unterschriften (Edwin Rojas Ulo/Ruben Ticona). Kolumbien 100.000 Pesos vom 26.07.2022 BNB B998e: wie BNB B998d (SCWPM 463), aber mit neuen Unterschriften (Villar/Ocampo) und neuem Datum (26 DE JULIO DE 2022). Kuba 200 Pesos von 2024 BNB B916h: wie BNB B916g (SCWPM 130), aber mit neuer Unterschrift (Juana Lilia Delgado Portal) and neuem Jahr. Malawi 5000 Kwachas vom 01.01.2023 BNB B165c: wie BNB B165b (SCWPM nicht gelistet), aber mit neuem Datum (1st JANUARY 2023). Pakistan 50 Rupees von 2024 BNB B234w: wie BNB B234v (SCWPM 47), aber mit neuem Jahr. 100 Rupees von 2024 BNB B235y: wie BNB B235x (SCWPM 48), aber mit neuem Jahr. 500 Rupees von 2024 BNB B237v: wie BNB B237u (SCWPM 49A), aber mit neuem Jahr. 1000 Rupees von 2024 BNB B238y: wie BNB B238x (SCWPM 50), aber mit neuem Jahr. 5000 Rupees von 2024 BNB B239t: wie BNB B239s (SCWPM 51), aber mit neuem Jahr. Westafrikanische Staaten (Elfenbeinküste) 500 Francs CFA von 2024 BNB B120Am: wie B120Al (SCWPM 119A), aber mit neuen Unterschriften (Coulibaly/Brou) und neuem Jahr (20)24 (die ersten beiden Stellen der Kontrollnummer geben das Ausgabejahr an). Buchstabe A = Elfenbeinküste. Donald Ludwig (polymernotes.org) (Abb. Owen W. Linzmayer, The Banknote Book )

  • Lexikon: Knapp, Georg Friedrich

    Georg Friedrich Knapp (*7. März 1842 Gießen, ✝︎20. Februar 1926 Darmstadt) war ein bedeutender deutscher Nationalökonom und Professor der Staatswissenschaften an der Universität in Straßburg. Porträt von Georg Friedrich Knapp aus "Alte Straßburger Universitätsreden", Tafel VII., Elsaß-Lothringen-Institut Frankfurt am Main 1932 sowie Titel von Knapps Buch "Staatliche Theorie des Geldes", 4. Auflage 1923. Knapp trat in seinem erstmals 1905 erschienenen Buch "Staatliche Theorie des Geldes" in Gegensatz zu der Matallistischen Theorie und vertrat die Nominalistische Geldtheorie. Damit begründete er den Geldwert nicht durch seinen Materialwert, sondern als "Geschöpf der Rechtsordnung" und entkräftete damit auch das Hauptargument der Gegner des Papiergeldes, dass dies im Grunde wertlos sei, da es im Gegensatz zu Silber- und Goldmünzen über keinen Materialwert verfüge. Der deutsche Soziologe und Nationalökonom Max Weber (1864–1920) nannte Knapps Buch „formell und inhaltlich eines der größten Meisterstücke der deutschen schriftstellerischen Kunst und wissenschaftlichen Denkschärfe.“ Im Februar 2017 wurde die  Georg-Friedrich-Knapp-Gesellschaft für Politische Ökonomie  e. V.  (GFKG) gegründet. Albert Pick / Hans-Ludwig Grabowski (Überarbeitung und Bebilderung) Literaturempfehlung: Grabowski / Mehlhausen: Handbuch Geldscheinsammeln Ein Leitfaden für Geldscheinsammler und solche, die es werden wollen – Tipps, Tricks und Infos vom Fachmann Titel: Battenberg Verlag ISBN: 978-3-86646-249-6 Auflage: Aktualisierte 2. Auflage 2024 Format: 14,8 x 21 cm Abbildungen: durchgehend farbige Abbildungen Cover-Typ: Broschur Seitenanzahl: 224 Preis:  19,90 EUR Leseprobe Zum Shop

  • Wahre Verbrechen: Die „Cooper-Dollars“

    Am 9. Februar 1980 machte Brian Ingram im Nordwesten der USA einen aufsehenerregenden Fund: Am Ufer des Columbia River entdeckte der damals Achtjährige 290 20-Dollars-Noten der Federal-Reserve-Banken im Sand. Beim Anlegen einer Feuerstelle für das Wochenend-Picknick der Familie zog er drei Pakete mit größtenteils beschädigten Geldscheinen zwischen den Steinen hervor. Seine Mutter rief später den örtlichen Sheriff Tom McDowell an, las die Kontrollnummern der Scheine ab, und von da an begannen umfangreiche Ermittlungen des FBI unter dem Codenamen „Norjak“ (= North Hijacking). Die Nachricht verbreitete sich wie ein Lauffeuer in Oregon und im Staat Washington, und schon am 13. Februar 1980 berichtete u.a. die „Muncie Evening Press“ unter der Überschrift „Kiddies find bills of D.B. Cooper loot in sand“ (= Kinder finden Geldscheine von D.B. Coopers Beute im Sand). Aber welche Scheine waren das? Es waren die 20-Dollars-Scheine, die ein gewisser Dan Cooper 1971 vom Staat erpresst hatte. Am Vorabend des US-amerikanischen Erntedankfestes (Thanksgiving), dem 24. November 1971, bestieg ein Mann mittleren Alters in Portland, Oregon, ein Flugzeug der Northwest Orient Airlines. Er buchte für 20 US-Dollars ein One-Way-Ticket nach Seattle und gab als Namen Dan Cooper an. Das war natürlich falsch. Auf dem Flug 305 gab er einer Stewardess einen Zettel. Darauf stand: „Miss, ich habe eine Bombe und möchte, dass Sie sich neben mich setzen“. Er öffnete seine billige Aktentasche. Darin befanden sich mehrere rot gefärbte Drähte und Stäbe. Flugbegleiterin Tina Mucklow musste aufschreiben, was er forderte: vier Fallschirme und 200.000 US-Dollars Lösegeld in 20-Dollars-Scheinen – zu übergeben bei der Landung. Und die Boing 727 sollte aufgetankt werden für den Weiterflug nach Mexico City. Abb.1: auch das „Oregon Journal“ berichtete am 25. November 1971 von der Lösegeld-Erpressung. Nach der Landung in Seattle ließ der Entführer die 36 Passagiere frei und nahm das geforderte Geld, die Fallschirme und die Vorräte in Empfang – drei Piloten und eine Flugbegleiterin mussten als Geiseln im Flugzeug zurückbleiben. Die Maschine startete am Abend in Richtung Süden. Nach einer Dreiviertelstunde Flugzeit – gegen 20 Uhr und irgendwo zwischen Seattle und Reno – schickte Cooper die Stewardess ins Cockpit mit der Anweisung, eine der Luken zu öffnen. Er band die Segeltuchtasche mit den 10.000 Banknoten an einen der Fallschirme ... und sprang mit dem zweiten aus rund 3.000 Metern Höhe in die Nacht. Seitdem hat man den Erpresser nie wieder gesehen, noch hat man je wieder von ihm gehört. Unmittelbar nach der Landung des Flugzeugs und ersten Untersuchungen wurden eine Lockheed C-130 und ein Hubschrauber eingesetzt. Zusätzlich durchsuchten etwa 1.000 Soldaten zu Fuß das vermutete Absprunggebiet. Ein streng geheimes Spionageflugzeug SR-71 kam ebenfalls zum Einsatz, um die gesamte Flugroute zu fotografieren, doch von D.B. Cooper wurde nie eine Spur entdeckt. In den folgenden fünf Jahren wurden mehr als 800 Verdächtige in Betracht gezogen und bis auf zwei Dutzend wieder verworfen. Keiner konnte jedoch anhand von DNA-Spuren identifiziert werden. Erst nach dem Fund der Geldscheine am Columbia River wurde die Suche wieder intensiviert. FBI-Agenten gruben später auf der Fazio Ranch, fünf Meilen westlich von Vancouver, WA, weitere nasse 20-Dollars-Scheine am Flussufer aus. Das FBI hatte schon bald nach dem aufgedeckten Verbrechen Listen mit allen Kontrollnummern veröffentlicht; es handelte sich immer um die Ausgaben 20 Dollars Federal Reserve Noten der Drucktypen 1963 A und 1969. Vergleichsscheine: Abb. 2: 20 Dollars 1963A, Vs., Unterschriftenkombination Kathryn (Elizabeth) O‘Hay Granahan (U.S.Treasurer) und Joseph Walker Barr (Secretary of the Treasury), gemeinsame Amtszeit vom 23. Dezember 1968 bis 20. Januar 1969. Abb. 3: 20 Dollars 1969, Vs., Unterschriftenkombination Dorothy Andrews Elston (U.S.Treasurer) und David Matthew Kennedy (Secretary of the Treasury), gemeinsame Amtszeit vom 8. Mai 1969 bis 16. September 1970. Abb. 4: 20 Dollars 1963A und 1969, Rs., White House Washington/DC. Abb. 5: eine der Listen mit den Kontrollnummern aller Lösegeld-Scheine; unter https://vault.fbi.gov/D-B-Cooper /D.B. Cooper Part 01-10/view  findet man weitere Listen. Abb. 6: Veröffentlichung von Lösegeld-Scheinen der Ausgabe 1969 in der „Los Angeles Times“ vom 21. Oktober 1972, Seite 40. Das gefundene Geld war bis 1986 in Gewahrsam staatlicher Stellen, danach entschied ein Gericht, es unter Ingram, dem FBI sowie der Northwest Airlines und deren Versicherungsgesellschaft aufzuteilen. Von den 5.800 US-Dollars, die Brian Ingram fand, durfte er 3.000 US-Dollars behalten. Er verkauft alle Banknoten mit lesbaren Kontrollnummern, darunter nur 15 „ganze Scheine“ für 37.000 US-Dollars, die an den Rändern beschädigt waren, sowie zehn „halbe Scheine“, die noch weiter beschädigt waren. Den Rest der 125 Scheine – eigentlich konfettiähnliche Papierfetzen – behielt der heute 52-Jährige. Abb. 7: Fragment einer der Lösegeld-Scheine mit der Kontrollnummer 45632911 B, Ausgabe FRB Chicago mit SBst. G, Typ 1963A. Abb. 8: Fragment einer der Lösegeld-Scheine mit der Kontrollnummer 47621840 A, Ausgabe FRB San Francisco mit SBst. L, Typ 1969. Abb. 9: Brian Ingram mit Fragmenten seiner gefundenen 20-Dollars-Noten. 2023 traf sich Brian Ingram mit den Investigativ-Journalisten Josh Gates am Strand des Columbia Rivers und zeigte ihm den Fundort von 1980. Allgemein herrscht die Annahme, dass die „Cooper-Dollars“ in der Nähe von Tena Bar am gegenüber liegenden Ufer aufs Land trafen, aber die Lage durch Bagger-Arbeiten am Columbia River oder durch die Überschwemmungen von 1979 verändert wurde. Ingram gab nochmals Auskunft: „Ich fand drei Bündel mit 20-Dollars-Scheinen im Wert von insgesamt 5.800 Dollars. Sie wurden entdeckt, als ich für ein Familienpicknick eine flache Stelle im Sand freikratzte, um ein Feuer zum Braten von Hot Dogs zu machen. Die Bündel lagen leicht schief übereinander und waren außerdem mit einem intakten Gummiband umwickelt. Die Scheine waren an den Rändern abgenutzt und sahen verwittert aus, als wären sie eine Zeit lang im Sand vergraben gewesen. Mit meinen Eltern Dwayne und Patricia und meiner Cousine Denise haben wir den Strand nach weiteren Scheinen abgesucht. Wir wollten mehr Geld finden, haben aber nichts mehr gefunden. Wir haben die Scheine mitgenommen, aber bei jedem Versuch, sie auseinanderzuziehen zerbrachen sie in Stücke. Meine Mutter versuchte, das Geld in der Küchenspüle einzuweichen, aber es ließ sich nicht trennen. Sie fügte bei ihrem Versuch Spülmittel und sogar Clorox hinzu, weil wir hofften, das Geld zu einer Bank bringen und einlösen zu können. ... Später gab es ein Gespräch mit FBI-Agent Ralph Himmelsbach in Portland.“ Abb. 10: Brian Ingram (rechts) zeigt dem Chef des Investigativ-Teams Josh Gates (links) und Joe Koenig die Fundstelle von 1980. Abb. 11: Karte vom Columbus River, links Oregon/rechts Washington State, mit der Fundstelle (roter Punkt) und der Flugroute (rote Linie); irgendwo hier sprang der Erpresser im stürmischen Regen in die Tiefe. Dutzende von FBI-Agenten, Zeitungsreporter und Kamerateams waren dann bei Tena Bar eingetroffen und fanden weitere Teilstücke der Scheine im Umkreis von 20 Meter und in einer Tiefe bis zu einem Meter. Im Pfandhaus Pawn Stars Las Vegas/NV wechselte 2018 ein Fragment-Schein für 1.600 US-Dollars den Besitzer. Ein erstaunlicher Preis für einen Schein in wahrlich nicht sammelwürdiger Erhaltung, aber mit einer faszinierenden Geschichte. Abb. 12: vom FBI gezeigte Teilscheine der Ausgaben 1963A und 1969. Das FBI recherchierte von November 1971 bis zum Mai 1992; dann wurde die Suche beendet. In all den Jahren ließen sich viele Menschen in den USA bei Banken größere Geldbeträge nur in 20-Dollars-Scheinen auszahlen – in der Hoffnung, einen „Cooper-Schein“ zu finden und dafür die ausgelobte Belohnung von 1.000 US-Dollars zu erhalten. Michael H. Schöne Quellen: Chris Bradford „Lucky Find“, in „The Sun U.S.“ vom 18. Februar 2024 https://archives.fbi.gov https://en.wikipedia.org https://www.newspapers.com https://www.thedbcooperforum.com https://www.the-sun.com

  • Das deutsche Kriegsschiff "Hindenburg" und seine Gutscheine

    Bei strahlendem Sonnenschein lichteten am 19. November 1918 gegen 13.30 Uhr in Wilhelmshaven 14 Großkampfschiffe der ehemals kaiserlichen Hochseeflotte, dazu sieben Kreuzer und 50 Torpedoboote – der damals in Deutschland übliche Name für Zerstörer – die Anker und nahmen Kurs in die Nordsee. Ihr angebliches Ziel: neutrale Häfen, in denen sie interniert werden sollten. Abb. 1: In Kiellinie fährt die Hochseeflotte im November 1918 nach Scapa Flow. Quelle: Wikimedia / Public Domain. Foto restauriert mit KI. Matthias Erzberger hatte als Unterhändler der neuen Reichsregierung am 11. November 1918 im Wald von Compiègne die Bedingungen des Waffenstillstands akzeptieren müssen. Paragraf 23 sah vor, dass alle deutschen U-Boote, sechs Schlachtkreuzer, zehn Linienschiffe, acht Kreuzer und 50 Zerstörer der jeweils modernsten Bauart abzuliefern seien. Welche Schiffe davon betroffen waren, legten Marine-Experten der Siegermächte fest. Sie waren wohl gut informiert, denn sie benannten tatsächlich die kampfstärksten und neuesten deutschen Schlachtkreuzer: S.M.S Derfflinger, S.M.S. Hindenburg, [1]  dazu ihre Vorläufer S.M.S. von der Tann, S.M.S. Moltke und S.M.S. Seydlitz. Der sechste beanspruchte Schlachtkreuzer, die S.M.S. Mackensen war noch nicht fertig und in Dienst gestellt. Stattdessen forderte man die S.M.S. Baden. Sie folgte dem Rest der Flotte am 7. Januar 1919. Die deutschen Schlachtkreuzer hatten die Royal Navy im einzigen großen Seegefecht des Ersten Weltkriegs, der Schlacht in der Skagerrak-Straße am 31. Mai und 1. Juni 1916, in Panik versetzt. Vor allem die schnellen, wie feuerstarken Schiffe hatten sich ihren direkten britischen Konkurrenten deutlich überlegen gezeigt. Nur ein deutscher Schlachtkreuzer, die S.M.S. Lützow war so schwer beschädigt worden, dass sie aufgegeben werden musste. Hingegen waren drei britische Großkampfschiffe, die HMS Queen Mary, die HMS Indefatigable und die HMS Invincible während des Gefechts explodiert. Abb. 2: 1914: Die "Hindenburg" im Bau auf der Kaiserlichen Werft in Wilhelmshaven. Foto restauriert mit KI. Abb. 3: Stapellauf der "Hindenburg" 1915. Foto restauriert mit KI. Die Kiellegung der "Hindenburg" erfolgte am 1. Oktober 1912 auf der Kaiserlichen Werft Wilhelmshaven. Der Ausbruch des Ersten Weltkriegs verzögerte die Fertigstellung, da zunächst die Schiffe der Reserveflotte auf der Werft aufgerüstet werden mussten. Nach dem Stapellauf am 1. August 1915 dauerte es noch fast zwei Jahre, bis sie am 10. Mai 1917 in Dienst gestellt wurde. Die S.M.S Hindenburg war das letzte Großkampfschiff der Kaiserlichen Marine, das fertiggestellt wurde. Die Baukosten für das 212,8 m lange und 29 m breite Schiff betrugen 59 Millionen Mark. Haushaltsrechtlich galt sie als Ersatzbau für den Großen Kreuzer Hertha. Mit 72.000 Wellen-PS hatte die Hindenburg die stärkste Maschinenleistung aller Schiffe der Kaiserlichen Marine. Mit den 14 Marinekessel und 2 Marineturbosätzen erreichte das Schiff wie die "Seydlitz" eine Höchstgeschwindigkeit von rund 29 Knoten. Bewaffnet war das Schiff mit 8 x 30,5 cm Schnellladekanonen 12 x 15,0 cm Schnellladekanonen und 4 x 8,8 cm Flakgeschützen sowie 4 Torpedorohren. Die Panzerung erreichte stellenweise 300 mm. Das Schiff hatte eine maximale Verdrängung von 31.500 t. Die Besatzung bestand aus 1.182 Mann. [2] Nach Abschluss der Probe- und Ausbildungsfahrten wurde Wilhelmshaven der Heimathafen. Hier löste sie die S.M.S. Seydlitz als Flaggschiff des Befehlshabers der Aufklärungsschiffe und Führers der I. Aufklärungsgruppe, Vizeadmiral Ritter von Hipper, ab. Die I. Aufklärungsgruppe bestand damals aus S.M.S. Hindenburg, S.M.S. Derfflinger, S.M.S. Seydlitz, S.M.S. Moltke und S.M.S. von der Tann. Als am 17. November 1917 starke britische Seestreitkräfte (fünf Großkampfschiffe sowie eine größere Zahl Kleiner Kreuzer und Zerstörer) versuchten, in die Deutsche Bucht einzubrechen, kam es zu Kampfhandlungen mit den deutschen Vorpostenschiffen. Als die S.M.S. Hindenburg und die S.M.S. Moltke auf dem Kampfschauplatz erschienen, suchten die Briten das Weite. Nur ein Jahr später befand sich die S.M.S. Hindenburg, nun nur noch Kriegsschiff Hindenburg, mit den meisten deutschen Schiffe der Hochseeflotte auf dem Weg in die „Internierung“. Das Kommando über den sich mehr als 50 Kilometer erstreckenden Trauerzug hatte Konteradmiral Ludwig von Reuter. Als Kapitän der "Derfflinger" und Geschwaderchef hatte er an der Skagerrakschlacht teilgenommen. 1918 wurde er Befehlshaber der schnellen Kräfte der Hochseeflotte, vor allem der Schlachtkreuzer. In dieser Funktion übernahm er die traurige Aufgabe die deutschen Schiffe zu überführen. Da angeblich für die Internierung keine ausreichend große Anzahl von Liegeplätzen in neutralen Häfen zur Verfügung standen, sollte die deutsche Flotte auf Anweisung der Royal Navy den Firth of Forth in Ost-Schottland ansteuern. Hier liefen den deutschen Schiffen britische Kreuzer und Schlachtschiffe entgegen und nahmen sie in die Mitte. Schließlich kam die Anweisung, weiter nach Norden zu dampfen, in die Bucht von Scapa Flow zwischen den Orkney-Inseln, dem Hauptstützpunkt der Royal Navy. Hier forderte der Oberbefehlshaber der britischen Grand Fleet, Admiral David Beatty, ultimativ, die Kriegsflagge der Marine zu streichen. Eine weitere bewusste Demütigung. Abb. 4: S.M.S. Hindenburg und im Hintergrund S.M.S. Derfflinger mit anderen Schiffen der deutschen Hochseeflotte in Scapa Flow. Foto restauriert mit KI. In den folgenden gut sieben Monaten geschah nichts. Die deutschen Schiffe lagen mit Rumpfmannschaften in der Weite von Scapa Flow vor Anker und die Kessel wurden regelmäßig angefeuert, um sie betriebsbereit zu halten. Am 21. Juni 1919, dem Tag der Unterzeichnung des Versailler Vertrages, gab Admiral Ludwig von Reuter den seit Monaten vorbereiteten Befehl zur Selbstversenkung der Schiffe. Zuerst schwankte S.M.S. Friedrich der Große. Kurz gegen zwölf Uhr Ortszeit neigte sich das ehemalige Flaggschiff der deutschen Hochseeflotte, gerade etwas mehr als sechs Jahre alt, unter gleichzeitigem Tiefersinken mehr und mehr zur Seite. Abb. 5: Konteradmiral Ludwig von Reuter (1869-1943) hatte die "schaurige Aufgabe", die Kapitulation der Flotte zu vollziehen, Quelle: Wikimedia / Public Domain. Foto restauriert mit KI. In den folgenden vierdreiviertel Stunden gingen fünf moderne Schlachtkreuzer, neun weitere Großlinienschiffe, von denen keines vor 1912 in Dienst gestellt worden war, fünf Kleine Kreuzer und 32 Große Torpedoboote unter. Als letztes Schiff sank um 17 Uhr die S.M.S. Hindenburg, das letzte im Ersten Weltkrieg fertig gestellte deutsche Großkampfschiff, das niemals an einem Seegefecht teilgenommen hatte. Abb. 6: Die Aufbauten der "Hindenburg" nach der Selbstversenkung in Scapa Flow. Auffällig sind der markante Dreibeinmast zwischen der unter Wasser liegenden Kapitänsbrücke und dem ersten Schornstein sowie der im Vergleich schlanke Röhrenmast am zweiten Schornstein. Foto restauriert mit KI. Von 1925 an wurden mehrere Bergungsversuche durch die Briten unternommen, aber erst 1930 wurde das Wrack der "Hindenburg" gehoben, nach Rosyth geschleppt und 1931/32 abgewrackt. Abb. 7.1/2: Gutschein des Kriegsschiffes „Hindenburg“, 25. Februar 1919, 50 Pfennig, Vorder- und Rückseite. Abb. 8.1/2: Gutschein des Kriegsschiffes „Hindenburg“, 25. Februar 1919, 1 Mark, Vorder- und Rückseite. Abb. 9.1/2: Gutschein des Kriegsschiffes „Hindenburg“, 25. Februar 1919, 5 Mark, Vorder- und Rückseite. Abb. 10.1/2: Gutschein des Kriegsschiffes „Hindenburg“, 25. Februar 1919, 20 Mark, Vorder- und Rückseite. Abb. 11.1/2: Gutschein des Kriegsschiffes „Hindenburg“, 25. Februar 1919, 50 Mark, Vorder- und Rückseite. Abb. 12: Stempel der Hindenburg. Durchmesser: 37 mm. Von der Hindenburg sind folgende Gutscheinwerte bekannt: 50 Pfennig, 1, 5, 20 und 50 Mark. Alle Scheine haben – abgesehen von der Wertangabe – den selben Text-Aufdruck in Frakturschrift: Gutschein des Kriegsschiffes „Hindenburg“ | über | Wertangabe (auf einem ornamentalen Unterdruck) | Gegen Ablieferung dieses Gutscheines zahlt die Kassen- | verwaltung „Hindenburg“ obigen Betrag. Dieser Schein gilt | nur an Bord „Hindenburg“ und ist bei Abkommandierung | des Inhabers bei der Kassenverwaltung einzutauschen. | 25. Februar 1919. – Die Kassenverwaltung | faksimilierte Unterschrift (A. Paeßcke?) | Marine-Stabszahlmeister.“  Alle Scheine erhielten einem schwarzen Stempelabdruck, der in der Mitte den bekrönten Adler auf einem Anker stehend – bekannt auch von den Cent-Münzen aus Kiautschou – zeigt. Am oberen Rand „ . KAISERLICHE MARINE .“ und am unteren Rand „KASSENVERWALTUNG S.M.S. HINDENBURG“ . Der Stempel hat einen Durchmesser von 37 mm. Das Ganze wird umschlossen von einem Zierrahmen. Den Unterdruck bilden kleine grüne Quadrate, die selbst durch sich kreuzende senkrechte und waagerechte Linien ausgefüllt sind. Die Rückseite weist nur den beschriebenen Unterdruck auf. Das Farbspektrum des grünen Unterdrucks reicht von hellgrün bis olivgrün. Die Schriftfarbe ist bei allen Werten verschieden: der Text bei den Scheinen zu 50 Pfennig ist violett, beim Schein zu einer Mark schwarzbraun, beim 5er dunkelblau, beim Wert zu 20 Mark orangerot und beim Gutschein zu 50 Mark grün. Die Scheine weisen eine einheitliche Größe von ca. 122 mm x 80 mm auf. Gedruckt wurden die Scheine auf festerem Papier mit dem Wasserzeichen „Wellenbündel“. Keller beschreibt es folgendermaßen: Die Papierfabrik Poensgen & Heyer in Letmathe führt ein Muster aus hellen Wellenlinien, von denen je 2 mit 2 mm Abstand parallel laufen, jedoch entgegengesetzt den benachbarten -Paaren; Wellental der einen Linie berührt sich mit dem Wellenberg der anderen, doch nicht genau mit den Höhepunkten, sondern ein wenig seitlich verschoben. In die dadurch gebildeten freien Räume sind einige kleine Wellenlinien eingefügt, parallel zu der einen Seite des Feldes und innerhalb derselben Reihe dann durchweg in gleicher Richtung; in der Nachbarreihe dagegen laufen die kleinen Wellen der anderen Seite parallel. Durch diesen regelmäßigen Wechsel wirkt das Muster lebhaft und plastisch. Es gibt zwei Varianten dieses Musters. Bei der älteren Form a sind die Felder mit 3 Innenlinien ausgefüllt, sodass sie daher in 4 dunkle Streifen zerfallen. Die Felder scheinen hier länger und das ganze Muster ansehnlicher als bei der zweiten Art. … Das Wellenmuster ist das weitaus am häufigsten zu Notgeldscheinen verwendete Papier.“[3] Abb. 13: Wasserzeichen 133 „Wellenbündel“. Da die Nominale nicht nummeriert sind, ist ihre Auflagenhöhe ebenso unbekannt wie die herstellende Druckerei. Keller schrieb in seinem Katalog zu den Kleingeldscheinen bezüglich des Ausgabeortes: „ausgegeben vor Libau, Kurland“. [4]  Dies trifft sicherlich nicht zu. Am aufgedruckten Ausgabedatum befand sich die "Hindenburg" bereits in der Bucht von Scapa Flow! Als die "Hindenburg" 1930 gehoben wurde, fand man im Schiffstresor auch besagte Gutscheine. Im Internationalen Maritimen Museum Hamburg, wird unter Inventarnummer D_25_390, Objektnummer 165302 ein Gutschein zu einer Mark aufbewahrt. Im Vermerk dazu heißt es: Das Kriegsschiff "Hindenburg" auf seiner letzten Fahrt, nach 10jähriger Ruhepause, von Scapa-Flow nach Rosyth. Der Kassenschein lag während dieser langen Zeit, im Tresor des Schiffes und hat sich wunderbar erhalten. Herrn Admiral von Karpf, zur Erinnerung an das 5jährige Stiftungsfest der Hamburger Kameradschaft des ehem. I.R. "Generalfeldmarschall von Hindenburg" (II. Mas.) Nr. 147 am 11. Oktober 1936 herzlichst zugeeignet. – Der Kameradschaftsführer. Uwe Bronnert Anmerkungen [1] Benannt nach dem Chef der Obersten Heeresleitung und Sieger von Tannenberg, Generalfeldmarschall Paul von Hindenburg. [2]  Angaben nach: < https://de.wikipedia.org/wiki/Hindenburg_(Schiff,_1917) > (11.07.2024) [3]  Dr. Arnold Keller, Deutsche Wertpapierwasserzeichen, Die Wasserzeichenpapiere des deutschen Notgeldes 1914 – 1948, Abbildungen gezeichnet von Kurt Lehrke, Berlin-Wittenau 1955, S. 41, Wasserzeichen Nummer 133, Abbildung auf Tafel 6. [4]  Das Deutsche Notgeld, Katalog Kleingeldscheine 1916 – 1922, I. – III. Teil: Verkehrsausgaben, Zusammengestellt von Dr. Arnold Keller, neubearbeitet von Albert Pick und Carl Siemsen, München 1979, S. 684, Kat.-Nr. 2966.

  • Aus privaten Sammlungen: National-Banknote zu 10 US-Dollars, Serie 1902

    In den USA wurden National-Banknoten seit 1863 bis ins Jahr 1935 vom Bureau of Engraving & Printing (BEP) für Privatbanken gedruckt. Dafür benötigten sie die Erlaubnis vom US-Finanzministerium. 14.348 Lizenzen wurden an Banken genehmigt, aber nur 14.320 machten vom Geldscheindruck Gebrauch. Im Jahre 1877 gründete John Thompson die Chase National Bank of the City of New York (ChNB) und erhielt die sog. Charter-Nr. 2370. Die Bank ließ bis 1935 Banknoten im Wert von über 134,7 Mio. US-Dollars drucken. Der Name der Bank geht auf Salmon P. Chase zurück – er war der frühere Gouverneur von Ohio und spätere Finanzminister unter Abraham Lincoln. Die 10-Dollars-Noten der ChNB von 1917 wurden in Nutzen zu 4 x 10 Scheine in einer Menge von 92.500 Bogen gedruckt. Bis heute wurden schätzungsweise 4.000 Scheine (aller Nationalbanken, die diesen Typ drucken ließen) noch nicht eingelöst. Diese Zehner sind auch unter der Bezeichnung „Third Charter Note, Blue Seal, Plain Back“ bekannt und wurden von 1908 bis 1929 gedruckt. Die Chase National Bank of the City of New York fusionierte 1955 mit der schon 1799 gegründeten Bank of the Manhattan Co. zur Chase Manhattan Bank. Ab 1996 firmiert die Bank unter JP Morgan Chase & Co. Objekttyp: Banknote Sammlung: Sammlung Michael H. Schöne Authentizität: Original Land/Region/Ort: Vereinigte Staaten von Amerika Emittent: Chase National Bank of the City of New York Nominal: 10 Dollars Datierung: 12. September 1917 (Serie 1902) Vorderseite: Porträt von William McKinley, Jr., 25. Präsident der USA (1897 bis 1901), Text, Wertangabe, Nummerierungen und blaues Siegel sowie Bank-Nr. Rückseite: Wertangabe im Ornamentrahmen, mittig die Skultur „Liberty and Progress“ von zwei Dampfschiffen flankiert Material: Papier, ohne Wasserzeichen Format: 187 mm x 79 mm Unterschriften: oben: Houston B. Teehee / John Burke unten: W. P. Holly / Albert H. Wiggin Graveur: Frederick C. Smillie, Vs.-Porträt nach einem Foto von der Pan-American Exposition in Buffalo, Rs.-Skulptur nach dem Werk des Bildhauers Walter Shirlaw Druck: Bureau of Engraving & Printing, Washington/DC Bank-Nr.: 2370, (Charter No.) E = East = Oststaaten Nummerierung: Serie: 54817 mit Serienbuchstabe V, 108342 mit Suffix-Pheon in Blau Umlauf: 1917 bis 1929 Zitate: W-1428, in: „Whitman Encyclopedia of U.S. Paper Money“ (Q. D. Bowers, 2009) 632/S-1497, in: „Paper Money of the United States“ (A. L. und I. S. Friedberg, 19. Aufl. 2010) Michael H. Schöne Wenn auch Sie ein besonderes Stück aus Ihrer Sammlung vorstellen möchten, dann schicken Sie einfach eine E-Mail an: info@geldscheine-online.com .

  • Neue Weltbanknoten-Varianten: Juli 2024, Teil 1

    Dominikanische Republik, Mauritius, Mexiko, Nigeria, Saudi-Arabien, Uganda, USA, Vereinigte Arabische Emirate BNB = The Banknote Book (von Owen W. Linzmayer) SCWPM = Standard Catalog of World Paper Money (eingestellt) Dominikanische Republik 500 Pesos Dominicanos von 2023 BNB B730c: wie BNB B730b (SCWPM nicht gelistet), aber mit neuem Jahr. Mauritius 25 Rupees von 2023 BNB B430c: wie BNB B430b (SCWPM 64), aber mit neuem Jahr. Mexiko 20 Pesos vom 10.07.2023 BNB B721k: wie BNB B721j (SCWPM nicht gelistet), aber mit neuem Datum (10 JUL. 2023). Nigeria 20 Naira, neue Auflage von 2024 BNB B232y: wie BNB B232x (SCWPM 34), aber mit neuen Unterschriften (Cardoso/Solaja) und neuem Jahr. Saudi-Arabien 100 Riyals von 2024 BNB B205b: wie BNB B205a (SCWPM nicht gelistet), aber mit neuen Unterschriften (Alsayari/Al-Jadaan) und neuem Jahr. Uganda 2000 Shillings von 2024 BNB B155h: wie BNB B155g (SCWPM 50), aber mit neuem Jahr. USA 100 Dollars von 2021 BNB nicht gelistet: wie SCWPM 543, aber mit neuen Unterschriften (Malerba/Yellen) und neuem Jahr. Vereinigte Arabische Emirate 50 Dirhams von 2024 BNB B248b: wie B248a (SCWPM nicht gelistet), aber mit neuem Jahr (1445/2024). Donald Ludwig ( polymernotes.org ) (Abb. Owen W. Linzmayer, The Banknote Book und Stane Straus, polymernotes.org )

  • Moderne Banknoten für Sammler, woher kommen sie?

    Wie kommen Händler an unzirkulierte Banknoten in Mengen für den Sammlermarkt? Sie müssen die Banknoten entweder von anderen Händlern kaufen oder selbst in die betreffenden Länder reisen. In vielen Ländern ist es einfach, unzirkulierte Banknoten zu bekommen. Mit einer offiziellen Ausfuhrgenehmigung und ordnungsgemäßen Deklarationen der Währungsbeträge an den Reisegrenzen geht in der Regel alles gut. In anderen Ländern kann es jedoch recht schwierig und sogar gefährlich sein, Landeswährung auszuführen. Bei der Einreise in die EU muss man Devisen deklarieren, wenn der Gesamtbetrag 10.000 € übersteigt. Dies ist in der Regel nur eine Formalität, wenn man das Geld anmeldet und alle erforderlichen Papiere hat. In Ruanda beispielsweise ist die legale Ausfuhr von Landeswährung auf maximal 5000 ruandische Francs (ca. 3,50 €) beschränkt. Andere Länder haben ähnliche Ausfuhrbeschränkungen. In São Tomé und Príncipe wurden bei der Ausgabe der 2016 datierten Banknoten im Jahr 2018 zwei Händler mit Bricks der neuen Banknoten an der Grenze erwischt; sie verbrachten mehrere Monate in örtlichen Gefängnissen, weil sie versuchten, die Landeswährung illegal zu exportieren. Normalerweise kann man mit einer schriftlichen Genehmigung einer Zentralbank ohne Probleme an der Grenze die Landeswährung ausführen, aber in einigen Ländern sind die Zentralbanken nicht kooperativ und es ist daher oft riskant und sogar gefährlich, Landeswährung in Mengen auszuführen. Allan Tamba, Public Relations Officer der Drug Enforcement Commission (DEC) in Lusaka, Sambia, gab am 13. Juli 2024 folgende Presseerklärung ab. DEC vereitelt großes Devisenschmuggelsyndikat am Kenneth Kaunda Internationalen Flughafen, zwei ausländische Staatsangehörige werden festgenommen Die Drogenbekämpfungskommission (Drug Enforcement Commission, DEC) führte eine sorgfältig koordinierte Operation am Kenneth Kaunda International Airport (KKIA) in Lusaka durch, die zur erfolgreichen Festnahme von zwei ausländischen Staatsangehörigen führte. Bei den Verdächtigen, einem Amerikaner und einem Russen, wurde festgestellt, dass sie gemeinsam im Besitz erheblicher Mengen malawischer Kwacha in Stapeln von 20er-, 50er-, 100er-, 200er-, 500er-, 1000er-, 2000er- und 5000er-Banknoten waren, die in acht Holzkisten versteckt waren. Die fragliche Schmuggelware sollte von Sambia in die USA geflogen werden. Nach der Inspektion der Kisten der Sendung durch ein gemeinsames Team, an dem Beamte der DEC, der Einwanderungsbehörde und der Bank von Sambia beteiligt waren. Dabei wurde Folgendes festgestellt: Malawische Kwacha im Wert von 42.184.000,00 MK [ca. € 22.308], versteckt in acht Kisten, andere Geldscheine waren in einem Koffer und einer kleinen Tasche versteckt. Die Durchsuchung wurde später auf ein namentlich genanntes Hotel in Lusaka ausgeweitet, in dem sich die Verdächtigen aufgehalten hatten, und es wurden die folgenden Währungen gefunden und beschlagnahmt, um die laufenden Ermittlungen zu unterstützen; zu den beschlagnahmten Währungen gehören: • Maloti M102.600,00 (Währung des Königreichs Lesotho) [ca. € 5.232] und 24.300 Münzen [Wert nicht angegeben]. • Emalangeni (SZL) E 243.050,00 (Währung aus dem Königreich Eswatini) [ca. € 12.394] und 59.900 Münzen [Wert nicht angegeben]. • US-amerikanische Dollar im Wert von 33.883,00 USD [ca. € 31.058] • Britisches Pfund in Höhe von £200,00 [ca. € 238] • Türkische Lira im Wert von ₺820,00 [ca. € 23] • Simbabwische Zig in Höhe von 6.000,00 [ca. € 402] • Konvertierbare Mark (Währung für Bosnien) BAM 30 [ca. € 15] • Kongolesischer Franc 7 [ca. € 0,0023] Außerdem wurden folgende Gegenstände beschlagnahmt: • ein Toyota Hilux mit dem Kennzeichen BBC 8613 • Autovermietungsdokumente • Zwei iPads • Zwei iPhones • Verschiedene Dokumente • Ein US-amerikanischer Reisepass und drei russische Reisepässe Die DEC setzt derzeit ihre Ermittlungen fort, um die konkreten Anklagepunkte und das Schicksal der Verdächtigen zu bestimmen. Die Zusammenarbeit zwischen der DEC, der Einwanderungsbehörde und der Bank von Sambia hat maßgeblich zum Erfolg dieser Operation beigetragen. Diese Operation sendet eine klare Botschaft an diejenigen, die versuchen, Sambia als Transitland für illegale Aktivitäten zu nutzen, dass die DEC in Zusammenarbeit mit ihren Partnern nicht nachlassen wird, um die Integrität unseres Landes zu schützen und sicherzustellen, dass die Gerechtigkeit siegt. Dies soll eine Warnung an alle sein, dass Sambia wachsam ist und dass diejenigen, die versuchen, unsere Gesetze zu untergraben, mit den Konsequenzen rechnen müssen. In diesem speziellen Fall sind alle Banknoten und Münzen für den Sammlermarkt bestimmt, die Personen haben nur eine Nacht im Gefängnis verbracht, und alle Dokumente sind inzwischen in Ordnung gebracht worden. Das gesamte Geld kann wie ursprünglich geplant legal exportiert werden. In der Pressemitteilung wird alles sensationell dargestellt, so dass es kriminell und viel unheimlicher klingt als es in Wirklichkeit ist. Geldwäsche und der Transport großer "illegaler" Bargeldmengen kommen natürlich vor, aber dies geschieht in leicht konvertierbaren Währungen wie US-Dollar, Euro, britischen Pfund, Schweizer Franken usw. und nicht in malawischen Kwacha, lesothischen Maloti und eSwatini Emalangeni. Aber die Polizei und die Zollbeamten tun ihre Arbeit und denken (leider) oft das Schlimmste, wenn Geld und Münzen in solchen Mengen gefunden und ausgeführt werden sollten. Donald Ludwig Anmerkung der Redaktion Wenn Händler also mehr als den reinen Umtauschkurs für moderne Banknoten verlangen, dann nicht um Sammlern das Geld aus der Tasche zu ziehen, sondern weil sie selbst erhebliche Aufwendungen haben, um solche Banknoten zu beschaffen.

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